Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

23. Juni 2010

„MIXI“ – Zu einem Wort zusammengesetzte Zeichen

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 142/07

Bei einem zu einem Wort zusammengesetzten Zeichen (hier: KOHLERMIXI) misst der Verkehr den einzelnen Wortbestandteilen (hier: KOHLER und MIXI) keine selbständig kennzeichnende Stellung zu, wenn er nicht Veranlassung hat, das Zeichen zergliedernd wahrzunehmen. Von einer zergliedernden Wahrnehmung des zusammengesetzten Zeichens ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht auszugehen, wenn eine dem Verkehr nicht bekannte Herstellerangabe mit einer älteren nicht bekannten Marke zu einem Wort zusammengefügt wird.
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23. Juni 2010

Prominenter Beziehungskrach auf offener Straße

Urteil des KG Berlin vom 19.03.2010, Az.: 9 U 163/09

Die Antragstellerin ist eine bekannte Schauspielerin. Die über 9 Jahre anhaltende Beziehung mit einem Fußballmanager trug sie stets in die Öffentlichkeit, gab Interviews und ließ Homestories zu. Nachdem die beiden infolge einer heftigen Auseinandersetzung fotografiert und diese Aufnahmen in einem Artikel abgedruckt wurden, sah sie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Fotos jedoch keine Rechtsverletzung dar. Sie habe sowohl vor, als auch nach dem Vorfall der Öffentlichkeit Einblicke in ihre Beziehung gewährt,[...]
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23. Juni 2010

„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss

Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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22. Juni 2010

Abhören von Skype-Telefonaten im Rahmen von § 100a StPO zulässig

Beschluss des AG Bayreuth vom 17.09.2009, Az.: Gs 911/09 Das Amtsgericht Bayreuth hat entschieden, dass Telekommunikation, die nicht über ein herkömmliches Telefon sondern über den Internettelefoniedienstanbieter Skype erfolgt, von den Strafverfolgungsbehörden auch im Rahmen einer Anordnung nach § 100a StPO abgehört werden darf. Hierbei handelt es sich nicht um eine unzulässige verdeckte Online-Durchsuchung, da vom PC neben den Voice-over-IP Gesprächen keine anderen Dateien ausgespäht werden.
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21. Juni 2010

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss Indizierung eines Albums hinreichend feststellen

Beschluss des VG Köln vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss bei der Indizierung eines Musikalbums im Rahmen einer konkreten Abwägung des Kunst- und Jugendschutz ausreichende Gründe anführen, weshalb sie diese Erwägung für notwendig hält. Eine Indizierung ist daher erst bei einem deutlichen Gefährdungsgrad und einer erheblichen Intensität der Gefahr zur Jugendgefährdung zulässig. Erfolgt eine Indizierung sind die entsprechenden Erwägungsgründe nicht pauschal sondern detailliert und genau aufzuführen.
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21. Juni 2010

Anzeige von Transportschäden bedarf nicht der Schriftform

Urteil des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 3 U 160/09 Das Lieferunternehmen DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass durch den Kunden eine Schadensanzeige bei (Teil-) Verlust oder Beschädigung schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erfolgen muss. Diese Klausel schließt einerseits in unzulässiger Weise die Textform wie E-Mail oder Fax aus. Zudem wird aus der Klausel nicht hinreichend deutlich, dass zur Fristwahrung bereits die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

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18. Juni 2010

Vermeintliche „Frei Haus Lieferungen“ sind wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 Wirbt ein Vertreiber von Werbemitteln mit dem Hinweis "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert", ohne dabei auch darauf hinzuweisen, dass bei einem Bestellwert unter 50,00 Euro ein Mindermengenzuschlag von 4,80 Euro erfolgt und bei Onlinebestellungen Verpackungskosten berechnet werden, so verhält er sich gegenüber anderen Mitbewerbern wettbewerbswidrig.
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18. Juni 2010

Presseveröffentlichung von Unterhaltsstreit

Urteil des LG Berlin vom 27.04.2010, Az.: 27 O 66/10

Der Kläger, ein bekannter Comedian, befindet sich in einer Unterhaltsstreitigkeit  mit seinem Vater, der sich in der Vergangenheit gegenüber der Presse dahingehend eingelassen hatte, dass er verarmt und auf Unterhalt von seinem Sohn angewiesen sei.  In einem Schreiben der Rechtsanwälte des Vaters hieß es, dass „es in den Sternen stehe, inwieweit ein solches Verfahren von dem Interesse der Öffentlichkeit ferngehalten werden kann“. Hiergegen ging der Kläger vor und verlangte von seinem Vater Unterlassung dahingehend, sich gegenüber den Medien zu dem Unterhaltsverfahren und zu dem Umstand, dass der Kläger keinen Unterhalt zahlt, zu äußern. Sodann erschien ein Artikel, in dem der Vater mit den Worten „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil es so viel verdient“ zitiert wird.
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18. Juni 2010

Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing

Beschluss des LG Kiel vom 06.05.2009, Az.: 2 O 112/09

Die Antragstellerin begehrte die Sicherung von gespeicherten IP-Adressen auf Grund eines Urheberrechtsverstoßes wegen des Bereitstellens eines sehr aktuellen Musikalbums in einer Tauschbörse. Ein Auskunftsanspruch erfordert dabei , dass die jeweiligen Anschlussinhaber urheberrechtlich geschütztes Material "in gewerblichem Ausmaß" zum Herunterladen angeboten haben. Gewerbliches Ausmaß ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aber nicht aus dem Anbieten in Internettauschbörsen in der verkaufsrelevanten Phase. Vielmehr wird es dadurch begründet, dass das Handeln auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Für diese Absicht spricht hier jedoch nichts. Bedeutend sind auch der Wert des Produkts und die Nachfrage danach. Dazu machte die Antragstellerin jedoch keine Angaben.
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