Abofallenbetreiber macht sich strafbar
Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az.: 91 C 981/09
Der Anbieter einer Webseite, auf der scheinbar kostenlose Downloads angeboten werden, der Kunde jedoch über die wirklichen Kosten getäuscht und in ein unerwartetes kostenpflichtiges Abonnement gelockt werden soll, macht sich gemäß § 263 StGB eines Betruges strafbar. Ein Rechtsanwalt, der für den Anbieter nicht zahlende Kunden anmahnt und die Forderungen schließlich sogar auf gerichtlichem Wege versucht geltend zu machen, macht sich der Beihilfe zum Betrug strafbar.
