Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. Juni 2010

„Schinkenbeißer“ als Marke nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 12.05.2010, Az.: 28 W (pat) 531/10 Die Wortmarke "Schinkenbeißer" ist für Waren wie Schinkenmettwurst der Klasse 29 nicht eintragungsfähig. Das BPatG stellte bei seinem Beschluss darauf ab, dass es sich bei dem Begriff "Schinkenbeißer" um zwei zusammengesetzte Worte handelt, die im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet werden. Damit fehle der Marke aber die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft.
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29. Juni 2010

Prinzessin Charlotte von Monaco muss Fotoveröffentlichung dulden

Urteil des BGH vom 13.04.2010, Az.: VI ZR 125/08 Prinzessin Charlotte von Monaco muss die Fotoberichterstattung über sie und ihren Freund dulden, auch wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind. Denn die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit müsse auch dahingehend Berücksichtigung finden, dass auch über das zeitgeschichtliche Ereignis mit entsprechenden Bildern berichtet werden darf.

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29. Juni 2010

Entgelt für Domainveräußerung nicht steuerbar

Urteil des FG Köln vom 20.04.2010, Az.: 8 K 3038/08

Domainnamen sind als immaterielles Wirtschaftsgut verkehrsfähig, da eine Domain wirtschaftlich an Dritte übertragen werden kann und somit veräußerbar ist. Das für einen Veräußerungsvorgang erhaltene Entgelt ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln jedoch nicht steuerbar, da es nicht unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes subsumiert werden kann. Es liegt insbesondere weder eine Leistung noch ein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt, vor.
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25. Juni 2010

Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

Pressemitteilung Nr. 107/2010 des BGH zum Urteil vom 20.05.2010, Az.: Xa 68/09

Ryanair darf die Barzahlung ihrer Flugtickets weiterhin ausschließen. Ausschlaggebend für eine solche Zulässigkeit ist, dass das Unternehmen ihre Leistung hauptsächlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für den Kunden wie auch Ryanair mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Für Kartenzahlungen darf Ryanair jedoch keine zusätzlichen Gebühren erheben, da diese Gebührenregelung den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.
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25. Juni 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07

Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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24. Juni 2010

Rechtsmissbrauch bei „eu“-Domain-Registrierungen

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C-569/08 Die EU-Kommission hat zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ allgemeine Regeln zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ erlassen. Danach ist u.a. bestimmt, dass falls ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen enthält, diese aus dem entsprechenden Domänennamen entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, transkribiert. Die Klägerin meldete erfolgreich insgesamt 33 Gattungsbegriffe als Marken an, und zwar jeweils unter Verwendung des Sonderzeichens „&“ vor und nach jedem Buchstaben. Auf der Grundlage der Marke „&R&E&I&F&E&N&“, die für Sicherheitsgurte eingetragen wurde, wurde unter Entfernung der Sonderzeichen die entsprechende Domain reifen.eu registriert. Die Klägerin beabsichtigte, unter dieser Domain ein Internetportal für den Reifenhandel zu betreiben. Hierzu entschied der EuGH, dass die Anmeldung einer Marke, die ohne die Absicht, sie als solche zu benutzen, sondern zu dem alleinigen Zweck erfolgt, anschließend auf der Grundlage der Rechte an dieser Marke einen Namen der Domäne oberster Stufe „.eu“ eintragen zu lassen,  eine Registrierung als bösgläubig kennzeichnen kann.
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24. Juni 2010

„funkturm“ eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 10.06.2010, Az.: 30 w (pat) 72/09 Die Wort-/Bildmarke "funkturm" ist für Audiogeräte, Mikrophone und Videogeräte sowie ähnlicher Waren eintragungsfähig. Ein "Funkturm" ist ein Bauwerk, das dem Zweck der drahtlosen Nachrichtenübermittlung, der Funktechnik, dient, so dass ohne weitere gedankliche Überlegung nicht erkennbar ist, welches Merkmal der gegenständlichen Waren durch das Zeichen beschrieben werden soll.  Der angemeldeten Bezeichnung kann daher kein konkreter und unmittelbarer Aussagegehalt in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen entnommen werden und damit lässt sich eine beschreibende freihaltebedürftige Angabe nicht feststellen.
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23. Juni 2010

Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking

Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10

Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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23. Juni 2010

Webseitenbetreiber haftet für Torrent-Internetseite

Beschluss des LG Hamburg vom 06.05.2010, Az.: 310 O 154/10

Ein Webseitenbetreiber haftet als Störer, wenn auf einer betriebenen Internetseite Torrent-Dateien urheberrechtlich geschützter Werke ohne das erforderliche Einverständnis der Rechteinhaber bereitgehalten oder auf Server mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt weitergeleitet werden. Es ist den Webseitenbetreibern möglich und jedenfalls nach erfolgten Abmahnungen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG können sich die Betreiber nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung findet.
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23. Juni 2010

Bestimmter Unterlassungsantrag für Arzneimittelwerbung ohne Pflichtangaben

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 202/07

Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel zu unbestimmt. Soweit die Verletzungshandlung aber unstreitig ist und sich das mit dem Antrag Begehrte aus dem Sachvortrag des Klägers eindeutig ergibt, führt die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit. Gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen nicht in den Unterlassungsantrag aufgenommen werden, wenn dieser die konkrete Verletzungshandlung beschreibt. Ist der Antrag aber über die konkrete Verletzungshandlung hinaus allgemein abstrakt gefasst, müssen gesetzliche Ausnahmen mit aufgenommen werden, da dieser ansonsten auch erlaubte Verhaltensweisen erfassen würde.

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