Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH. Der Kläger begehrte Unterlassung gegenüber der "New York Times" bezüglich eines im Online-Archiv abrufbaren Artikels mit persönlichkeitsverletzendem Inhalt.
