Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Glücksspielverbot für private Anbieter
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.01.2010, Az.: 1 S 63.09
Das staatliche Sportwettenmonopol ist gemäß des Staatsvertrags zum Glückspielwesen nach seiner rechtlichen Ausgestaltung darauf ausgerichtet, dass die Wettleidenschaft in der Bevölkerung kontrolliert begrenzt und die Wettsucht bekämpft werden soll. Glücksspiel darf demnach nur von staatlicher Seite veranstaltet oder vermittelt werden. Erteilte Glücksspielverbote für private Anbieter verletzten diese nicht in ihrem Grundrecht der freien Berufsausübung.Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08
Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.Simple Mathematik trübt Preisklarheit nicht…
Ein bloßer Bagatellverstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung ist anzunehmen, wenn an Stelle der Grundpreisangabe auf 1 Liter eine Preisangabe bezüglich 100 ml des beworbenen Produkts vorliegt. Ein Wettbewerbsverstoß ist jedoch im Rahmen dieser Bagatelle zu verneinen, da es nach Auffassung des Senats dem Verbraucher zumutbar ist, durch "denkbar einfache Rechenoperationen wie hier zu dem eigentlichen Vergleichspreis" zu kommen. Beeinträchtigungen der Preisklarheit sind aufgrund derartiger Angaben also nicht zu befürchten, da dem Verbraucher anhand einer einfachen Multiplikationsrechnung der Preisvergleich ermöglicht wird und die Preisangabe damit den Gesetzeszweck noch erfüllt.
„Transformers Energon“ durchaus verwechselbar mit „Enercon“
Bei einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden Marke kann es für die Verwechslungsgefahr ausreichend sein, wenn der prägnante Teil der Marke dem anderen Kennzeichen ähnlich ist.
„Solfrutta“ nicht gleichbedeutend mit „FRUTISOL“
Trotz ähnlicher Wortbestandteile und ähnlicher Bedeutung der Wortbestandteile in einigen Mitgliedsländern, sind die beiden Marken "Solfrutta" und "FRUITSOL" unterschiedlich genug um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
„Culinaria“ gegen „Coolinaria“
Zwischen der Bezeichnung "Coolinaria" und der Marke "Culinaria" besteht wegen der erheblichen Zeichenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Das Bestehen eines eigenen, getrennten Vertriebsnetzes beeinträchtigt die Verwechslungsgefahr nicht.
Löschungsanspruch bei offenkundig rechtsmissbräuchlicher Domainregistrierung
Grundsätzlich trifft die DENIC bei der Eintragung von Internetadressen eine äußerst eingeschränkte Nachprüfungspflicht auf Eingriffe in Rechte Dritter. Die Prüfpflicht ist aber dann zu bejahen, wenn es sich um ganz offenkundige Eingriffe oder um sonst, z.B. durch gerichtliche Entscheidungen, dokumentierte Vorgänge handelt. Insbesondere ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Namensschutz weit zu fassen, um eine Zuordnung zu erleichtern. Im vorliegenden Fall, in welchem die Domains "regierung-mittelfranken.de", "regierung-oberfranken.de", "regierung-unterfranken.de" sowie "regierung-oberpfalz.de" betroffen waren, stellte das Gericht fest, dass eine sinnvolle Nutzung außerhalb der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht denkbar sei und insofern eine offenkundig rechtsmissbräuchliche Nutzung durch Dritte vorlag. Die DENIC hatte dementsprechend die Registrierung der Domains aufzuheben.
Durchsuchung von Privatwohnung rechtswidrig
Beschluss des BVerfG vom 09.07.2009, Az.: 2 BvR 1119/05
Die Anordnung der Durchsuchung von Privatwohnungen wegen des Verdachts der "unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen" in der Zeit vor Erlass des Urteils BVerfGE 115, 276, verstößt gegen die in Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung und ist somit rechtswidrig. Die Norm § 284 StGB, auf die man Anfangsverdacht und Durchsuchungsanordnung stützte, war zu der Zeit mangels Vereinbarkeit mit Art. 12 GG nicht anwendbar.„Mailings“
Urteil des BFH vom 15.10.2009, Az.: XI R 52/06
Ein Unternehmen, das im Rahmen sog. "Mailings" ein Bündel von Leistungen in Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen für gemeinnützige Organisationen in Italien erbringt, führt gegenüber seinen Auftraggebern eine einheitliche sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG und keine steuerermäßigte Lieferung von Druckschriften aus.
