Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Keine Chance für „CONVERSE“-Plagiate
Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder
Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08
Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.150 € für Filesharing – nur tatsächlich angefallene Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig
Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung
Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2010, Az.: 4 U 141/09
Nach der Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm ist es zulässig eine Blickfangwerbung zu schalten, wenn es sich dabei noch nicht um ein annahmefähiges Angebot handelt. Unterbleibt ein Hinweis auf eine Abgabenbeschränkung, liegt eine Irreführung des Verbrauchers nicht vor, wenn der unterbliebene Hinweis noch vor der Kaufentscheidung deutlich in unübersehbarer Weise nachgeholt wird.Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist „gewerbliches Ausmaß“
Beschluss des LG Köln vom 03.02.2010, Az.: 9 OH 2035/09
Werden in Tauschbörsen "im gewerblichen Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begangen, kann der Rechteinhaber Auskunft über die Person des Anschlussinhabers erlangen, über den die Verletzung erfolgte. Erneut definierte ein Gericht was unter einem "gewerblichen Ausmaß" zu verstehen sei: Bereits das Anbieten eines einzigen aktuellen Filmtitels über eine Tauschbörse ist als Verletzung "im gewerblichen Ausmaß" anzusehen. Relevant ist nicht nur die Menge der Rechtsverletzungen, sondern auch die Auswirkung der einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber.Neue Wortmarke „med1BOX“
Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung
Urteil des VG Gießen vom 18.01.2010, Az.: 9 K 305/09.GI
Grundsätzlich ist derjenige rundfunkgebührenpflichtig, der ein "neuartiges Empfangsgerät" (wie z.B. einen PC) bereithält. Derzeit ist jedoch noch nicht davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC von seinem Benutzer in der Regel auch zum Rundfunkempfang genutzt wird. Solange die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht den Nachweis eines tatsächlichen Rundfunkempfangs angetreten hat, ist ein "Bereithalten eines neuartigen Empfangsgerätes zum Rundfunkempfang" in Folge dessen nicht anzunehmen.„easy homepage“ – „homepage easy“
Oracle: Verfahrensunterbrechung bei Anspruch auf Drittauskunft
Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07
Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.
