Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

07. Juli 2023

Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik

Statue der Justitia die vor einem Hammer und Bücherstapel steht
Beschluss des BVerfG vom 14.06.2019, Az.: 1 BvR 2433/17

Ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt oder sie als Beleidigung anzusehen ist, ist grundsätzlich im Wege einer Abwägung herauszufinden. Eine Ausnahme hierzu stellt die Schmähkritik dar – diese kann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Aufgrund dessen ist das Vorliegen einer Schmähkritik an strenge Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich ist dabei, ob die Äußerung einen Sachbezug hat. Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich allein um die Diffamierung einer Person handelt. Jedoch darf dem Äußernden nicht das Recht auf polemische Zuspitzung abgesprochen werden.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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07. Juli 2023

Videoüberwachung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Kamera die in der Ecke eines Zimmers montiert ist
Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/19

Das Anbringen einer Videoüberwachungskamera im Hausflur, insbesondere vor dem Zimmer eines Untermieters, berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Denn die ständige Überwachung des Flurs, der auch das Zimmer des Untermieters mit Küche und Bad verbindet, verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht erheblich. Dem Untermieter kann hier nicht zugemutet werden die Kündigungsfrist bis zur regulären Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche Kündigung abzuwarten. Eine Klausel in den AGB des Mietvertrages spricht außerdem nur von einer Kamera im Freien, nicht in der Wohnung selbst. Eine vorherige Abmahnung durch den Untermieter war nicht nötig, da die Weigerung des Vermieters die Kamera zu entfernen deutlich die Erfolglosigkeit dessen gezeigt hatte.

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07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

Viele Kapseln gefühlt mit Kügelchen liegen auf weißem Hintergund
Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

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07. Juli 2023

Klauseln der AGB der Sparkasse gültig

Urteil des LG Berlin vom 04.12.2018, Az.: 16 O 428/17

Klauseln in der AGB der Sparkasse, wonach Vertragsbestandteile mit Zustimmung des Kunden, oder ausbleibender Ablehnung, nachträglich geändert werden können, sind wirksam. Es handelt sich zwar um AGB, jedoch fallen diese nicht unter die Inhaltskontrolle gemäß der §§ 307. ff. BGB, da diese Vorschriften nur für von Rechtsvorschriften abweichende oder ergänzende Regelungen gelten. Die fraglichen Klauseln aber entsprechen den gesetzlichen Regelungen des § 675 g BGB. Und selbst wenn sie unter die Inhaltskontrolle fallen würden, würden die Klauseln in bestimmten Fällen der Geschäftsbeziehung, wie etwa ein Vertrag über Bankschließfächer, wirksam bleiben, da sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

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07. Juli 2023

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund irreführenden Angebots rechtlicher Dienstleistungen

Beschluss des KG Berlin vom 24.08.2019, Az.: 5 U 134/17

Gibt ein Rechtsanwalt, der mit freien Mitarbeitern tätig ist, auf seiner Webseite mehrere Kanzleistandorte an, ist bzgl. der Irreführungsgefahr auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Werbeadressaten abzustellen. Im Bereich des Medizinrechts muss darüber hinaus damit gerechnet werden, dass viele Mandaten aufgrund der persönlichen Betroffenheit als Patienten einen sehr vertrauenswürdigen Rechtsanwalt suchen. Das Gericht entschied daher, dass die durch die Auflistung der Standorte hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, das Marktverhalten anderer Rechtsanwälte zu beeinflussen, da Marktpräsenz und Vertrautheit mit örtlichen Verhältnissen vermittelt werden. Der gewährte Unterlassungsanspruch erstreckt sich außerdem auf ein durch den Beklagten im Internet geführtes Anwaltsforum, das den unzutreffenden Eindruck eines aktiven, übergeordneten Zusammenschlusses von Rechtsanwälten erweckt.

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07. Juli 2023

Rezeptpflichtige Arzneimittel – Werbung untersagt

Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2019, Az.: 4 U 18/19

Ein niederländischer Händler ohne Apothekenzulassung darf in Deutschland nicht für verschreibungspflichtige Medikamente werben. Über eine Zeitungsanzeige hatte der Händler auf deutsch für die Medikamente in seinem Online-Store geworben, in welchem unter anderem auch in Deutschland verschreibungspflichtige Schmerzmittel verfügbar waren. Denn die Werbung stellt keine bloße Unternehmenswerbung (Imagewerbung) dar, sondern bewirbt konkret die Medikamente mit Rabatten und ist damit eine Absatzwerbung. Dadurch besteht die gefahr, dass deutsche Kunden Arzneimittel rezeptfrei erwerben, die ohne ärztliche Aufsicht oder missbräuchlich angewandt werden könnten, was gegen geltendes europäisches Recht verstößt.

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07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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07. Juli 2023

DSGVO: Einwilligung in Werbeanrufe

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19

(1) Die Zustimmung zur Telefonwerbung ist richtlinienkonform am Maßstab des europäischen Datenschutzrechts auszulegen, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht wird.

(2) Wenn der Werbende nicht zu Beginn des Gesprächs die Identität des Auftragsgebers preisgibt, liegt eine unlautere Handlung vor.

(3) Die Einwilligungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zwang abgegeben worden sein. Für eine hinreichende Bestimmtheit muss die sachliche Reichweite angegeben sein. Angaben wie "Marketing & Werbung" sind zu ungenau, da sich nicht erkennen lässt, für welche Art von Produkten die Einwilligung in die Werbung erteilt wurde.

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07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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