„My Way“ und „MY F WAY“ sind markenrechtlich verwechselbar
Das Bundespatentgericht hat die Löschung der jüngeren Wort-/Bildmarke „MY F WAY“ wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Wortmarke „My Way“ angeordnet. Die für die ältere Marke nachgewiesenen Dienstleistungen psychiatrischer Kliniken sind mit der von der jüngeren Marke beanspruchten „Gesundheitspflege für den Menschen“ identisch. Trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft von „My Way“ besteht zumindest eine durchschnittliche klangliche Zeichenähnlichkeit, weil die ältere Marke vollständig übernommen und lediglich durch ein „F“ unterbrochen wird. In der Gesamtabwägung reichen Dienstleistungsidentität und Zeichenähnlichkeit deshalb für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr aus.

