Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

24. März 2025

Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung

Beschluss des AG Hanau vom 03.03.2025, Az.: 32 C 226/24

Eine Benachrichtigung in Form einer automatisierten Rückantwort an den Absender einer E-Mail, dass die gesendete E-Mail an eine nicht mehr benutzte Adresse gesendet wurde und keine Weiterleitung stattfindet, lässt den Zugang der Absender-Mail nicht entfallen. Der Empfänger müsse sich den Zugang deshalb zurechnen lassen, weil er durch die automatisierte Rückantwort die nicht benutzte E-Mail-Adresse so bereit hält, dass E-Mails auf dieser eingehen und somit zugehen können, was im Ergebnis einer Lesebestätigung gleichkommt, hielt das AG Hanau in seinem Beschluss fest.

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24. März 2025 Top-Urteil

Apples marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 18.03.2025, Az.: KVB 61/23

Das Bundeskartellamt stellte gem. § 19a I GWB fest, dass Apple eine markübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 18 IIIa GWB inne hat. Dadurch hat das Bundeskartellamt die Befugnis, Apple bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen, § 19a II GWB. Mit dieser Einstufung unzufrieden legte Apple Beschwerde gegen die Feststellung ein und der Kartellsenat des BGH gab nun bekannt, dass er der Beurteilung des Bundeskartellamtes folge.

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07. März 2025 Top-Urteil

Widerrufsbelehrung auch ohne Telefonnummer wirksam

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Beschluss des BGH vom 25.02.2025, Az.: VIII ZR 143/24

Die Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel bspw. dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden, hat der BGH verneinend beantwortet. Weder die Regelungssystematik noch der Zweck des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Verbraucherrechterichtlinie sprechen für eine Verpflichtung zur Nennung einer Telefonnummer. Gemäß dem Regelungszweck soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher eine schnelle Kontaktaufnahmemöglichkeit hat. Dies ist aber bereits bei Nennung der Post- und E-Mail-Anschrift (bei einer auf der Webseite leicht auffindbaren Telefonnummer) gegeben.

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03. März 2025

Monatlicher Gesamtbeitrag ist personenbezogen

zwei Gesundheitskarten liegen übereinander
Urteil des OLG Dresden vom 15.01.2025, Az.: 6 U 717/24

Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse stehen grundsätzlich keine Auskunftsansprüche über Umfang und Zeitpunkt der Anpassung von Beiträgen für einzelne versicherte Tarife gem. der DSGVO zu. Dies gilt jedoch nicht für den vom Versicherungsnehmer geschuldeten monatlichen Gesamtbeitrag, sodass hierfür Auskunft über die Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen des Beitrags verlangt werden kann. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem monatlich geschuldeten Gesamtbeitrag um personenbezogene Daten handelt, da hierbei der individualisierte Versicherungsschutz, anknüpfend an das bestehende Vertragsverhältnis, widergespiegelt wird und insoweit die notwendige Verknüpfung für den Personenbezug einer Information iSv. Art. 4 DSGVO gegeben ist.

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28. Februar 2025

Keine Kostenauferlegung bei unpräziser Abmahnung!

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 25.02.2025, Az.: 6 W 12/24

In einem von uns vertreten Fall, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden. Eine Abmahnung, welche die konkrete Verletzungshandlung nicht verständlich benennt, und somit keinen hinreichenden zu verantwortenden Verstoß erkennen lässt, kann die im Anerkenntnisurteil enthaltene Kostenentscheidung nicht auf den (Verfügungs-) Beklagten auferlegen. Das Schleswig-Holsteinische OLG stellte hierbei u.a. darauf ab, dass der Testkauf, der Anlass der Abmahnung war völlig unzureichend beschrieben wurde. Weiter stellte das OLG klar, dass selbst für den Fall, dass der von der Verfügungsklägerin gerügte Verstoß gegen ihre Markenrechte kein Einzelfall war und bekannt sein musste, dies nichts daran ändert, dass die Abmahnung der Verfügungsklägerin dies nicht verständlich benannt hatte.

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27. Februar 2025

Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Anerkenntnisurteil des LG Kiel vom 20.11.2024, Az.: 14 O 77/24

Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

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24. Februar 2025 Top-Urteil

Weiterleitung von Positivdaten kein DSGVO Verstoß

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2025, Az.: 121 O 110/24

Wer mit einem Telefonanbieter bspw. einen Mobilfunkvertrag abschließt, kann keine Schadens- oder Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Anbieter Positivdaten i.S.d DSGVO an Auskunfteien wie z.B. die Schufa Holding AG weiterleitet. Zum einen kommt die Weiterleitung der Daten dem Verbraucher selbst zugute (Schutz vor Identitätsdiebstahl), und zum anderen stellt eine solche Übermittlung (im Gegensatz zu Datenleck-Fällen) keinen Kontrollverlust des Verbrauchers über seine Daten dar, begründete das LG Augsburg seine Entscheidung.

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24. Februar 2025

Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

Verbraucherschutz mit Glühbirnen
Urteil des KG Berlin vom 05.11.2024, Az.: 5 UKl 5/24

Der Anwendungsbereich der Buttonlösung (die anzuklickende Schaltfläche bei einer Zahlungsverpflichtung eines Verbrauchers im elektronischen Geschäftsverkehr muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Formulierung beschriftet sein) ist dann nicht eröffnet, wenn nach Ablauf des Probemonats eine weitere Vertragserklärung des Kunden erforderlich ist, um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die zum Abschluss des in ein kostenpflichtiges Abo führende Willenserklärung wird nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, sodass das Betätigen des Probeabos lediglich als Start eines Bestellungsvorgangs verstanden werden kann, nicht aber zu einem Abschluss des Bestellvorgangs führt.

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24. Februar 2025

Dubai-Schokolade keine Irreführung

Querschnitte von zwei Tafeln Dubaischokolade, die in der Hand gehalten werden
Beschluss des LG Frankfurt vom 21.01.2025, Az.: 2-06 O 18/25

Die Bezeichnung einer Schokolade als "Dubai-Schokolade", ohne dass diese tatsächlich aus Dubai stammt, ist laut dem LG Frankfurt keine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Grund hierfür ist, dass es sich bei "Dubai-Schokolade" nicht um einen Rohstoff oder ein einheitliches Produkt handelt, sondern ein aus mehreren Bestandteilen (u.a. Pistazien, Engelshaar/Künefe) bestehendes Lebensmittel. Die Verwendung des Wortbestandteils "Dubai" lässt dann nach der Verkehrsauffassung nicht zwingend auf den Ursprungsort schließen, sondern ist vielmehr als Gattungsbegriff für bestimmte Rezepturen aufzufassen.

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11. Februar 2025

„Nazi-Troll“- Bezeichnung durch Streamerin unzulässig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des LG Hamburg vom 15.11.2024, Az.: 324 O 507/23

In der Öffentlichkeit stehende Personen als "Nazi-Troll" zu bezeichnen, ohne dass es Anknüpfungstatsachen gibt, aus denen sich eine Einstellung oder Überzeugung ablesen lässt, die auf eine Übereinstimmung mit der Ideologie des Nationalsozialismus schließen lassen, ist unzulässig. Für das Bejahen der Anknüpfungspunkte reicht es insbesondere nicht aus, dass die verletzte Person vermehrt durch Transfeindlichkeit und Misogynie aufgefallen ist. Dies gilt selbst dann, wenn die "Nazi-Troll"-Äußerung erkennbar nicht zum Ausdruck bringen soll, dass tatsächlich eine rechtsradikale Gesinnung bei der verletzten Person vorliegt, sondern ein (Fehl-)Verhalten bewerten will.

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