Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung

Eine Benachrichtigung in Form einer automatisierten Rückantwort an den Absender einer E-Mail, dass die gesendete E-Mail an eine nicht mehr benutzte Adresse gesendet wurde und keine Weiterleitung stattfindet, lässt den Zugang der Absender-Mail nicht entfallen. Der Empfänger müsse sich den Zugang deshalb zurechnen lassen, weil er durch die automatisierte Rückantwort die nicht benutzte E-Mail-Adresse so bereit hält, dass E-Mails auf dieser eingehen und somit zugehen können, was im Ergebnis einer Lesebestätigung gleichkommt, hielt das AG Hanau in seinem Beschluss fest.