1.500 Euro Schadensersatz wegen Kontrollverlust über Nutzerdaten
Das OLG München untersagte einem Betreiber eines sozialen Netzwerks, personenbezogene Daten eines Nutzers mittels Business Tools auf Drittseiten und -Apps ohne ausreichende datenschutzrechtliche Rechtfertigung zu verarbeiten. Der Betreiber ist für die Datenerhebung mitverantwortlich, wenn er die technischen Werkzeuge bereitstellt und die Kontrolle darüber behält, welche Daten erhoben und übermittelt werden. Wegen des dadurch eingetretenen Kontrollverlusts sprach das Gericht dem Nutzer 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Der Feststellungsantrag sowie Teile des Löschungs- und Anonymisierungsbegehrens und die Forderung nach weitergehendem Schadensersatz blieben ohne Erfolg.

