OLG Bamberg: DSA-Pflichten für Online-Marktplätze
Das OLG Bamberg hat mehrere Vorgaben des Digital Services Act zu Empfehlungssystemen, Inhaltsmoderation und Meldeverfahren als verbraucherschützend eingeordnet. Ein Online-Plattformbetreiber muss insbesondere die relative Bedeutung wichtiger Parameter seines Empfehlungssystems nachvollziehbar erläutern und Informationen zur Inhaltsmoderation leicht zugänglich bereitstellen. Ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte ist nicht leicht zugänglich, wenn der Meldebutton nicht hinreichend aussagekräftig bezeichnet ist oder zuvor ein Kundenkonto angelegt werden muss. Die Klage blieb dagegen hinsichtlich der Depersonalisierungsoption für nicht eingeloggte Nutzer und der Zugänglichkeit der AGB-Zusammenfassung ohne Erfolg.

