Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Linus, Bill & Aliens – Schmarotzer!
Urteil des OLG Köln vom 05.06.2009, Az.: 6 U 223/08
Das beklagte Unternehmen bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit an mobil per WLAN die Internet-Flatrates anderer Mitglieder zu nutzen. Für sog. Aliens ist dies kostenpflichtig, da sie keinen Internetzugang für andere Nutzer zur Verfügung stellen. Es liegt eine unlautere Geschäftshandlung durch gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor, § 4 Nr. 10 UWG. Das Angebot geht wirtschaftlich einseitig zu Lasten von Internetprovidern. Das OLG Köln spricht gar von einer - zumindest leicht fahrlässigen - schmarotzenden Ausnutzung der Infrastruktur der Provider. (...)
Unlauterer Wettbewerb bei Vorstellung von Produkten auf Fachmesse
Urteil des OLG Köln vom 10.06.2009, Az.: 6 U 210/08
Produkte, die auf einer Fachmesse vorgestellt werden, unterliegen der Vermutung, dass diese auch zum Vertrieb in dem betreffenden Land vorgesehen sind. Eine entgegenstehende bloße Absichtserklärung genügt nicht. Vielmehr muss die Erstbegehungsgefahr ausgeräumt werden. Eine Herkunftstäuschung liegt bereits dann vor, wenn der vom Hersteller angesprochene Verkehrskreis zu der Annahme verleitet werden kann, dass die Nachahmung vom Hersteller des Originals stamme.
Joseph Beuys umstrittene KunstWERKE
Die Ausstellung einer Fotoserie Manfred Tischlers von Joseph Beuys "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" aus dem Jahr 1964 durch die Stiftung Museum Schloss Moyland ist zu unterlassen (§ 23 UrhG). Joseph Beuys hatte damals ein Werk (i.S.d. Urheberrechts) in einer Livesendung des ZDF hergestellt. Herr Tischler wurde durch das fotografieren des Kunstwerkes nicht Miturheber. Die Verwertungsrechte liegen bei der Witwe des umstrittenen Künstlers, die zu der Umgestaltung der Werke ihres Mannes die erforderliche Einwilligung nicht erteilte.
Facebook gegen StudiVZ
Urteil des LG Köln vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08
Bei einem Streitwert von 1 Mio. Euro befand das LG Köln StudiVZ für "unschuldig". Facebook warf ihr die Nachahmung des sog. "Look & Feel" ihrer Homepage vor. StudiVZ diente Facebook zwar als Vorbild. In engen Grenzen gilt jedoch der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, solange diese nicht unlauter ausgenutzt wird. Zu guter Letzt fehlte Facebook bei der Markteinführung von StudiVZ noch der erforderliche Bekanntheitsgrad in Deutschland um dahingehende Ansprüche zu begründen. Auch liegt kein AGB-Verstoß vor, da StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war.
Glücksspiel im Internet
Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG)...
UHU – Marke kraft Verkehrsgeltung
Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein...
Augsburger Puppenkiste
Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen...
Spickmich.de – BGH zur Zulässigkeit einer Lehrerbewertung im Internet
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Lehrerbewertungen im Internet auf der Webseite spickmich.de zulässig sind. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit einer Lehrerin betreffen und somit grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Auch, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, ändert nichts an der Zulässigkeit, weil die Meinungsfreiheit grundsätzlich das Recht umfasst, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.
Gesetzliche Krankenkassen: Verbot der Werbung mit billigen Auslandsversandapotheken
Deutsche gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht mit einem Bonussystem für ihre Mitglieder werben, wodurch diese Geld sparen, wenn sie ihre Medikamente bei einer ausländischen Internet- und Versandapotheke bestellen. Vielmehr verstieße so ein Vorgehen gegen geltende Arzneimittelverträge (ALV) der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus ist diese Form der Werbung auch unlauter, da sie gegen das grundrechtlich normierte Neutralitätsgebot verstößt.

