Klauseln zur örtlichen Zuständigkeit von Gerichten
Urteil des EuGH vom 04.06.2009, Az.: C-243/08
Der EuGH hat entschieden, dass missbräuchliche Vertragsklauseln für Verbraucher nicht verbindlich sind und eine Anfechtung solcher nicht erforderlich ist. Vertragsklauseln sind von den Gerichten von Amts wegen zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich auch auf die eigene örtliche Zuständigkeit. Es ist Sache des Gerichts, die Missbräuchlichkeit der Klausel festzustellen. Diese liegt vor, wenn eine solche Klausel, ohne ausgehandelt zu werden, die ausschließliche Zuständigkeit dem Gericht zuweist, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Sitz hat.

