Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Haftung des Anmelders für Verletzung unter dessen eBay-Namen
Umfang der Kennzeichnungskraft
hotel-maritime.de – Verwechslungsgefahr nur bei wirtschaftlich relevantem Inlandsbezug
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.05.2002, Az.: 3 U 312/01
Urteil des LG Hamburg vom 03.08.2001, Az.: 416 O /294/00 a.) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist. b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.
hotel-maritime.de – Verwechslungsgefahr nur bei wirtschaftlich relevantem Inlandsbezug
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.05.2002, Az.: 3 U 312/01
Urteil des LG Hamburg vom 03.08.2001, Az.: 416 O /294/00 a.) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist. b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.
Sind Domains pfändbar?
Beschluss des LG München vom 12.02.2001, Az.: 20 T 19368/00 Internet-Domains sind laut Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004 als schuldrechtliche Ansprüche des Inhabers des Domainnamens gegenüber der DENIC pfändbar. Gegenstand der Pfändung ist ein "anderes Vermögensrecht" im Sinne des § 857 ZPO. Die schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber gegenüber der DENIC zustehen, sind übertragbar. Die Entscheidung des LG Mönchengladbach hat die Praxisrelevanz der Pfändung von Domains erkannt.
Gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken
Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de
Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer
Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.
Schadensersatz bei verspäteter Domainanmeldung
1. Ein Internet-Service-Provider hat die Pflicht Domainnamen unverzüglich anzumelden.
2. Ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, dass die Domain binnen eines Arbeitstages angemeldet wird, verletzt der Provider seine Pflicht, wenn er eine im Verlauf des Freitags eingehende Anmeldung erst am Montag vornimmt.
3. Der Provider muss den Kunden im Rahmen des Schadensersatzes so stellen, wie er stehen würde, wenn der Provider ordnungsgemäß erfüllt hätte. Ist die Domain zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, gehören hierzu die Kosten der Umprogrammierung und die Kosten für einen eventuellen Erwerb der Domain