Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. Oktober 2018

Die „Abo-Falle“: Zu den Anforderungen an den Abschluss eines Abonnementvertrages für mobile Dienstleistungen

Handy mit Geld
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.08.2018, Az.: 50 C 248/17

Abonnementverträge über Mobile-Entertainment-Dienstleistungen mittels WAP-/WEB-Billings kommen nicht zustande, wenn der Kunde aufgrund der technischen Gestaltung der angezeigten Webseite mittels sog. „I-Framings“ über den vermeintlichen Abschluss eines Vertrags getäuscht wird. Zum wirksamen Abschluss eines solchen Vertrages bedarf es eines konkreten Hinweises auf einen Kauf oder der Eingehung eines kostenpflichtigen Abonnements. Das Anzeigen verschiedener Banner und Fenster, die unübersichtlich übereinandergelegt gelegt wurden, wodurch für den Internetnutzer überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wo er schlussendlich klickt und nicht darüber informiert wird, welche Verpflichtungen er womöglich eingeht, genügt einer solchen Hinweispflicht gerade nicht, sondern stellt vielmehr eine unzulässige „Abo-Falle“ dar.

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04. Oktober 2018

Bezeichnung „Antisemit“ verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht

Frau an Sprecherpult
Urteil des LG Regensburg vom 26.06.2018, Az.: 62 O 1925/17

Die öffentliche Bezeichnung eines Sängers als „Antisemit“ aufgrund der Inhalte seiner Liedtexte, stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Die Äußerung ist schon deshalb nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, weil es keine allgemein gültige und allgemein anerkannte Definition für den Begriff des „Antisemitismus“ gibt. Eine Definition dieses Begriffs ist immer von einer persönlichen Bewertung abhängig, die gerade nicht dem Beweis zugänglich ist. Im Rahmen einer Abwägung zwischen dem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung muss hier Letzteres zurücktreten. Auch wenn der öffentliche Diskurs über verdeckte antisemitische Tendenzen in der heutigen Gesellschaft wichtig ist, stellt die Bezeichnung als „Antisemit“ gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, da sie als besonders herabwürdigend und ehrverletzend zu bewerten ist. Hinzu kommt im vorliegenden Fall, dass die Aussage nicht „im Eifer des Gefechts“ getroffen, sondern im Rahmen eines Vortrags wohl überlegt und bewusst getätigt wurde.

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02. Oktober 2018

Facebook muss keine Auskunft über Nutzerdaten seines Messengerdienstes erteilen

Smartphone mit offenem Chatfenster in einer Hand
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 W 27/18

Betroffene von rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-Messenger an Dritte verschickt wurden, können keine Auskunft über die Nutzerdaten des Versenders von Facebook verlangen. Ein solcher Ankunftsanspruch nach § 14 Abs. 3 TMG kann u. a. nur gegen Betreiber eines soziales Netzwerks im Sinne von § 1 Abs. 1 NetzDG bestehen. Der Facebook-Messenger dagegen stellt ein Mittel der Individualkommunikation dar, vergleichbar mit dem Messengerdienst WhatsApp, und ist damit (jedenfalls noch derzeit) vom Anwendungsbereich des NetzDG ausgenommen.

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02. Oktober 2018

Unzureichende Datenschutzerklärung nach DSGVO stellt abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar

Abmahnung Stempel, Datenschutzerklärung
Beschluss des LG Würzburg vom 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18

Werden auf einer Webseite personenbezogene Daten erhoben, kann eine lediglich 7-zeilige Datenschutzerklärung nicht den Vorgaben der seit spätestens dem 25.05.2018 umzusetzenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Dass personenbezogene Daten überhaupt erhoben werden, ist bereits durch das Vorhalten eines Kontaktformulars für Webseitenbesucher indiziert. Insbesondere muss der Betreiber einer solchen Webseite bei der Erhebung solcher Daten sein Internetangebot verschlüsseln. Die fehlende Verschlüsselung oder auch eine unzureichende Datenschutzerklärung stellt dabei einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG dar; als Streitwert sind im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in einem solchen Fall EUR 2.000,00 anzusetzen.

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02. Oktober 2018

Abtretungsausschluss in AGB von Fluglinien stellt unzulässige Benachteiligung der Fluggäste dar

Anzeigetafel im Flughafen mit stornierten Flügen
PM Nr. 29/2018 zum Hinweisbeschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.07.2018, Az.: 5 S 8340/17

Eine Klausel in den AGB von Fluglinien, die eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Fluglinie an andere als natürliche Personen und Personen, die selbst nicht Fluggast waren, ausschließt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. Eine solche Regelung ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Demnach ist es Fluggästen auch weiterhin möglich, ihre Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO), beispielsweise wegen verspäteter Flüge an sogenannte „Claim-Handling-Companies“, abzutreten, die eventuelle Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft für den Fluggast geltend machen.

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02. Oktober 2018

Hinweis „Refurbished Certificate“ kennzeichnet Ware nicht als gebraucht

Grünes Schild mit der Aufschrift „Neu" und einem Pfeil nach rechts, rotes Schild mit der Aufschrift „Gebraucht" und einem Pfeil nach links
Urteil des LG München I vom 30.07.2018, Az.: 33 O 12885/17

Der Hinweis „Refurbished Certificate“ reicht nicht aus, um ein angebotenes Smartphone als gebraucht auszuzeichnen. Der Durchschnittsverbraucher kann anhand dieses Zusatzes nicht erkennen, dass es sich zwar womöglich um wiederaufbereitete, jedoch bereits benutzte Ware handelt. Der gebrauchte Zustand stellt eine wesentliche Information über die Eigenschaft einer Ware dar, welche dem Käufer mit einem solch unzureichenden Hinweis vorenthalten wird. Das Unterlassen eines eindeutigen Hinweises auf die gebrauchte Eigenschaft stellt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.

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02. Oktober 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus

Google Suchfeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 U 193/17

Wird ein Unterlassen der Anzeige von bestimmen Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe des Vor- und Zunamens begehrt, so wird dieses Begehren von der Rechtsfolge des Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) erfasst. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, welche aufgrund des vom EuGH anerkannten „Recht auf Vergessenwerden“ einen Löschungsanspruch begründen kann, setzt die Löschung jedoch eine umfassende Interessenabwägung voraus (hier: Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information).

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02. Oktober 2018

Veröffentlichung eines Facebook-Profilbilds zur öffentlichen Anprangerung durch mediale Berichterstattung unzulässig

Social Media Profil auf das mit Finger gezeigt wird
Urteil des OLG München vom 01.03.2018, Az.: 29 U 1156/17

Die Veröffentlichung des Fotos einer Person im Rahmen von medialer Berichterstattung ist unzulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung von einzelnen Personen richtet. Die Bild-Zeitung hatte den Beitrag einer Facebook-Nutzerin mit negativen Äußerungen über Flüchtlinge in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge - BILD stellt die Hetzer an den Pranger“ veröffentlicht. Eine solche Veröffentlichung ist rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzerin gegenüber der Pressefreiheit der Zeitung überwiegt. Zwar sei es Aufgabe der Medien, die in Politik und Gesellschaft geführte Flüchtlingsdebatte in ihrer Berichterstattung aufzugreifen; dafür sei es aber nicht erforderlich, die Hetzer personalisiert mit Foto und unter Namensnennung öffentlich an den Pranger zu stellen.

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01. Oktober 2018

Meinungsfreiheit: Kein schutzwürdiges Interesse an Verbreitung unwahrer Tatsachen

Mann beschuldigt Frau, was diese zurückweist
Urteil des OLG Brandenburg vom 07.05.2018, Az.: 1 U 12/17

Die Behauptung des Verstoßes gegen das anwaltliche Mandatsgeheimnis ist dem Beweis zugänglich und stellt daher eine Tatsachenbehauptung dar. Erweist sich die Behauptung als falsch, besteht regelmäßig ein Unterlassungsanspruch des betroffenen Anwalts gegen den, der die falsche Aussage getätigt hat. An der Verbreitung unwahrer Tatsachen besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Interesse, sodass im Rahmen der Abwägung regelmäßig die Meinungsfreiheit des Äußernden hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurücktreten muss.

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