Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

03. August 2018

Automatische Vervollständigung von Suchwörtern auf Amazon zulässig

Lupe und Einkaufswagen mit Buchstaben auf einem Laptop
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 201/16

a) Einem Firmenbestandteil kann nicht bereits deshalb der Schutz als Firmenschlagwort versagt werden, weil er kennzeichnungsschwach ist. Entscheidend ist, ob er im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet ist, sich als Teil des Unternehmenskennzeichens im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

b) Der Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine, die nach Eingabe eines mit einem Unternehmenskennzeichen ähnlichen oder identischen Suchworts automatisch Vorschläge zu einer Suchwortergänzung anzeigt, die auf einer Auswertung früherer Suchanfragen basieren, benutzt das Zeichen selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 17 - Autocomplete-Funktion).

c) Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen erfolgt nicht unbefugt, wenn dadurch den Internetnutzern lediglich eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens vorgeschlagen werden soll und die Funktion des Unternehmenskennzeichens nicht beeinträchtigt wird, als Hinweis auf das Unternehmen zu dienen.

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02. August 2018

Umfassender Haftungsausschluss eines Reiseportals unzulässig

Zwei Sonnenliegen von einem Sonnenschirmgeschützt, an einem karibischen Strand
Urteil des OLG München vom 12.04.2018, Az.: 29 U 2138/17

Ein Vermittlungsportal für Reiseleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, weder die Haftung für grobes Verschulden bei Handlungen nach der Buchungsabwicklung, noch die Haftung für die Verfügbarkeit der Reiseleistung und ein Zustandekommen eines Vertrags mit einem Reiseanbieter ausschließen. Zudem sind die Klauseln des Reisevermittlers intransparent formuliert, was die Kunden des Portals unangemessen benachteiligt. Die, für den Unterlassungsanspruch nötige, Wiederholungsgefahr entfällt nicht mit Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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02. August 2018

Kein Wertersatz ohne regelkonforme Widerrufsbelehrung

Paragraphenzeichen mit einem gerollten Blatt, auf dem "Widerrufsrecht" geschrieben ist
Urteil des AG Dümeln vom 13.03.2018, Az.: 3 C 282/17

Grundsätzlich hat ein Unternehmer bei Rückabwicklung eines Vertrags, aufgrund eines wirksamen Widerrufs, einen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Kaufgegenstands, sofern diese über die bloße Prüfung der Sache hinaus geht. Allerdings besteht dieser Anspruch auf Wertersatz nur, wenn der Unternehmer eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung vorgenommen hat. Ein bestehender Anspruch kann, zumindest teilweise, mit der Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden.

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01. August 2018

Registrierung einer Domain unter fremder Marke noch keine Markenrechtsverletzung

Hand tippt auf Link
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.05.2018, Az.: 2-03 O 175/18

Die bloße Registrierung einer Domain unter einem fremden Markennamen stellt in der Regel noch keine Markenrechtsverletzung dar. Vielmehr muss bezüglich der konkret in Rede stehenden Nutzung geprüft werden, ob weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Verwirklichung von weiteren Merkmalen des Verletzungstatbestandes ergibt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Domain für ein in einer ähnlichen Branche tätiges Unternehmen registriert wurde. Jedoch kann auch in solchen Fällen lediglich die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen, nicht aber die Löschung der Domain verlangt werden.

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27. Juli 2018

Facebook darf einen als „Hassrede“ eingestuften Kommentar löschen

Laptop mit Facebook Icons
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zum Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 15 W 86/18

Die Internetplattform Facebook kann ein Hassposting in einem Kommentar wegen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards löschen und den Nutzer deshalb vorübergehend sperren. Der Nutzer hatte in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit dem Satz „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" kommentiert. Nach Ansicht des Gerichts ist die Einordnung dieses Kommentars als „Hassrede“ im Sinne der Gemeinschaftsstandards nicht zu beanstanden. Der Kommentar geht über eine bloße Kritik und Diskussion über Einwanderung hinaus und ist damit nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

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26. Juli 2018 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN

Frau hält einen Chip in der Hand, auf dem ein WLAN-Symbol zu sehen ist.
Urteil des BGH vom 26.07.2018, Az.: I ZR 64/17

Der Betreiber eines Internetzugangs und eines Tor-Exit-Nodes kann gem. § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für von Dritten über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen nicht als Störer haftbar gemacht werden. Werden über diesen Anschluss jedoch wiederholt Rechtsverletzungen begangen, können dem Anschlussvermittler gewisse Vorkehrungen zur Unterbindung auferlegt werden. Diese können in der Pflicht zur Registrierung von Nutzern, der Verschlüsselung des Zugangs mittels eines Passworts oder sogar in der vollständigen Sperrung des Zugangs gem. § 7 Abs. 4 TMG bestehen.

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26. Juli 2018

Kein Verstoß der WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes gegen Wettbewerbsrecht

Smartphone mit Wetterapp
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 13.07.2018, Az.: 6 U 180/17

Die aus Steuergeldern finanzierte WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes benachteiligt keine Wetterdienstangebote privater Anbieter und verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, indem sie kostenlos und werbefrei amtliche Unwetterwarnungen und weitere Wetterinformationen zur Verfügung stellt. Es gehört zu den gesetzlich normierten Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes, meteorologische Dienstleistungen im Rahmen der Daseinsfürsorge für die Allgemeinheit zu erbringen, womit Wettbewerbsrecht nicht anwendbar ist. Über einen möglichen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften haben nun noch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden.

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25. Juli 2018

Bonusaktionen der „MyTaxi“-App verstoßen nicht gegen Wettbewerbsrecht

Handy mit Taxi-App und ein Taxischild
Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 34/17

a) Die Regelungen der § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG zur Tarifpflicht im Taxiverkehr sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG.

b) Taxiunternehmen verstoßen durch die Beteiligung an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App, bei denen dieser den Fahrgästen einen Teil (hier: die Hälfte) des Fahrpreises erstattet, nicht gegen die Tarifpflicht gemäß § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG, sofern sie jeweils den vollen Fahrpreis erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob der Fahrgast die Fahrt aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln unabhängiger Dritter finanziert.

c) Es stellt keine nach § 6 PBefG unzulässige Umgehung der Tarifpflicht im Taxiverkehr dar, wenn der Betreiber der Taxi-Bestell-App im Rahmen derartiger Werbeaktionen eine angemessene Vermittlungsprovision von dem die Fahrt ausführenden Taxiunternehmen erhält.

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24. Juli 2018

Wettbewerbsverstoß bei unzulässiger Nutzung von Daten des Kehrbuchs durch Schornsteinfeger

Schornsteinfeger bei der Arbeit im Winter auf dem Dach eines Hauses
Urteil des OLG Celle vom 26.06.2018, Az.: 13 U 136/17

Nutzt ein Bezirksschornsteinfeger den Datenbestand des ihm ausschließlich für hoheitliche Tätigkeiten überlassenen Kehrbuchs für die Bewerbung und Durchführung privatwirtschaftlicher Schornsteinfegerleistungen, so stellt dies einen Verstoß gegen die in § 18 S. 1 SchfHwG normierte Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung dar. Darüber hinaus dürfen Bezirksschornsteinfeger während ihrer hoheitlichen Tätigkeit nicht unaufgefordert gleichzeitig im Wettbewerb stehende privatwirtschaftliche Schornsteinfegerleistungen anbieten oder durchführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung nicht ausnutzen, um andere Bertriebe im Wettbewerb zu behindern.

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24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

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