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Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“
23. April 2007 Urteil des LG Heilbronn vom 23.04.2007, Az.: 8 O 90/07 St Im vorliegenden Urteil bestätigten die Heilbronner Richter erneut, dass bei eBay mangels des Vorliegens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat beträgt.
Auch wird im Urteil deutlich, dass wenn "Abmahnanwälte" im eigenen Kosteninteresse auftreten und aktiv bei potentiellen Wettbewerbern für eine entsprechende Abmahntätigkeiten gegen Verkäufer im Internet-Versandhandel unter Zusicherung der Kostenneutralität werben das allgemeine Wettbewerbsinteresse zurücktritt.
Weiterlesen 15. April 2007 e-tail GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des BGH vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 122/06 Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Plichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
Weiterlesen 15. März 2007 Urteil des OLG Hamm vom 15.03.2007, Az.: 4 W 1/07 Die Formulierung "Die Frist beginnt frühenstens mit Erhalt dieser Belehrung" ist nicht klar und verständlich und genügt nicht den Anforderungen der §§ 312 c, 312 d, 355 BGB. Zudem ist vorliegende Belehrung für den Verbraucher irreführend im Sinne des § 5 UWG.
Weiterlesen 14. März 2007 Urteil des LG Dortmund vom 14.03.2007, Az.: 10 O 14/07 Die pauschale Klausel in einer Widerrufsbelehrung, dass der Verbraucher bei geöffneten Nahrungsmitteln 100%igen Wertersatz leisten muss ist gmß. § 309 Nr. 12 BGB unzulässig. Zudem verstößt sie darüber hinaus gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. ...
Weiterlesen 18. Januar 2007 Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2007, Az.: 315 O 457/06 Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. "Freibleibende Angebote" und die Annahmeverweigerung "unfreier Sendungen" sind unzulässig.
Weiterlesen 05. Dezember 2006 Urteil des KG Berlin vom 05.12.2006, Az.: 5 W 295/06 Im Rahmen einer Internetauktion bei eBay muss ein Widerrufsrecht von einem Monat anstelle von zwei Wochen gewährt werden.
Weiterlesen 28. November 2006 Urteil des LG Paderborn vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06 Bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genügt die Textform im Sinne des § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben.
Weiterlesen 13. November 2006 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13.11.2006, Az.: 5 W 162/06 Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden die Richter erneut über die Zulässigkeit verschiedener Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Auktionen über eBay.
Der Antragsteller sah in den Verwendungen folgender Klauseln Verstöße gegen die Paragraphen §§ 307 ff. BGB und § 4 Nr. 11 UWG: Angebotsbindung des Kunden von einer Woche, Teillieferungen, Vorausüberweisung und eine Gewährleistungsfrist von Gebrauchtware von einem Jahr.
Weiterlesen 17. Mai 2006 Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter.
Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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