Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

28. September 2017

Online-Händler muss Lastschrift aus dem Ausland akzeptieren

Schwarze glänzende SEPA Kreditkarte
Urteil des LG Freiburg vom 21.07.2017, Az.: 6 O 76/17

Der Betreiber eines Internetversandhandels muss, sofern er als Zahlmethode das SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, auch Überweisungen von Konten aus dem EU-Ausland akzeptieren. Geregelt ist dies in Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine verbraucherschützende Vorschrift, welche dem reibungslosen Zahlverkehr im innereuropäischen Raum dient. Es darf demnach keinen Unterschied machen, ob ein Kunde online an seinen Wohnsitz in Deutschland etwas bestellt, aber von einem Konto in Luxemburg die Rechnung begleicht.

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07. September 2017

EuGH soll klären, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind

Online-Flugbuchung am Laptop
Pressemitteilung Nr. 55/2017 des BGH zum Beschluss vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ist die Flugpreis-Angabe eines in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmens in britischen Pfund (GBP) für einen Flug, der in London starten sollte. Die klagende Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass eine solche Währungsangabe unzulässig sei und eine deutsche Fluggesellschaft den Preis in seiner Währung, also in Euro, angeben müsse.

Der Europäische Gerichtshof soll nun vorab klären, ob bei einer Flugbuchung im Internet über eine Top-Level-Domain, die auf einen bestimmten Mitgliedstaat hinweist, bei einem Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Flugpreis in der Landeswährung des Luftfahrtunternehmens angegeben werden muss oder aber die Angabe auch in der dort geltenden Währung erfolgen darf.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

Mauszeiger über Hyperlink
Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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08. August 2017

Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Werbeprospekten mit Bestellkarte

Werbeeinwurfsendungen im Briefkasten
Beschluss des BGH vom 14.06.2017, Az.: I ZR 54/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kommt es bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU für die Frage, ob bei einem Fernkommunikationsmittel (hier: Werbeprospekt mit Bestellpostkarte) für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung steht, darauf an,

a) ob das Fernkommunikationsmittel (abstrakt) seiner Art nach nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung stellt,

oder darauf,

b) ob es (konkret) in seiner vom Unternehmer gewählten Gestaltung nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit bietet?

2. Ist es mit Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vereinbar, die Information über das Widerrufsrecht im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU auf die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu beschränken?

3. Ist es nach Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz auch im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit stets zwingend geboten, dem Fernkommunikationsmittel das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU beizufügen?

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11. Juli 2017

Zur Zulässigkeit von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln

Tastatur über die jemand eine Hand mit Tabletten und eine Hand mit einem 5€-Schein hält
Urteil des BGH vom 26.11.2016, Az.: I ZR 163/15

a) Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird (Festhaltung an BGH, Urteil vom 26. März 2009 ­ I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more).

b) Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht.

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27. Juni 2017

Unzulässige Servicepauschale und Bearbeitungsgebühr bei Online-Ticketverkauf

Online-Ticketkauf mit dem Handy
Urteil des HansOLG Bremen vom 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16

Beim Online-Ticketverkauf dürfen keine Servicepauschalen für Tickets zum Selbstausdrucken und keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand erhoben werden. Entsprechende Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets wurden für unwirksam erklärt. Derartige Klauseln sind sog. Preisnebenabreden, die einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterworfen sind. Das Gericht bewertete die verwendeten Klauseln als intransparent und als unangemessene Benachteiligung, da die Kosten der Vermittlungsleistung unzulässiger Weise auf den Kunden übertragen werden.

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12. April 2017

Stromanbieter muss neben „Lastschrift“ auch weitere Bezahlmöglichkeiten bereithalten

Mann im Anzug wählt auf einem Touchscreen den Button mit der AUfschrift "SEPA Lastschrift" aus
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 24.03.2017, Az.: 6 U 146/16

Bietet ein Stromanbieter seinen Kunden bei Abschluss eines Stromvertrages lediglich „Lastschrift“ als einzige Zahlungsmöglichkeit an, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn er ist grundsätzlich gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher bereits vor Vertragsschluss für jeden angebotenen Tarif auch verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung bereitzuhalten. Etwas Anderes kann sich ebenso wenig aus der Meinung des Stromanbieters ergeben, wonach sich 90% seiner Haushaltskunden auch bei mehreren Optionen für ein SEPA-Lastschriftmandat entscheiden würden. Davon ausgehend wären immer noch die übrigen 10%, die sich anders entscheiden würden, unangemessen benachteiligt, da ihnen keine alternative Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.

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24. März 2017

BGH: Zur Streitwertbemessung bei AGB-Klauseln

Hand eines Mannes, die gerade eine Eingabe auf einem Taschenrechner macht
Beschluss des BGH vom 19.01.2017, Az.: III ZR 296/16

Bei einem verbraucherrechtlichen Verfahren nach dem UKlaG bemisst sich der Streitwert an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klausel. Die wirtschaftliche Bedeutung für den Verwender ist nicht ausschlaggebend. Je Klausel sind nach st. Rspr. 2.500 € festzusetzen. Eine abweichende Bewertung kann im Einzelfall angezeigt sein, soweit die Klausel für eine gesamte Branche von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist und um deren Wirksamkeit kontrovers gestritten wird. Das ist hier nicht der Fall.

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20. Februar 2017

Keine Hinweispflicht auf OS-Plattform für Händler auf Online-Marktplätzen

zwei überdimensional große Fäußte mit Boxhandschuhen werden von einem in der Mitte stehenden Mann außeinandergehalten
Urteil des OLG Dresden vom 17.01.2017, Az.: 14 U 1462/16

Wer auf seiner Website als Unternehmer Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließt, muss grundsätzlich einen Link zu der OS-Plattform bereitstellen. Diese Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG gilt aber nicht für solche Händler, die ihre Produkte über einen Online-Marktplatz, mithin über eine fremde Website anbieten. In diesem Fall genügt es, wenn der Betreiber des Marktplatzes seine Website mit einem entsprechenden Link versieht.

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20. Februar 2017

Auch eBay-Händler muss mit klickbarem Link auf OS-Plattform hinweisen – und musste dies sogar bevor es überhaupt Streitbeilegungsstellen gab

Neben einem Laptop liegt ein hölzerner Richterhammer, eine Aktenmappe sowie ein Kugelschreiber
Urteil des OLG München vom 22.09.2016, Az.: 29 U 2498/16

Wer im Online-Handel als gewerblicher Verkäufer mit Verbrauchern Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließt, muss gem. Art. 14 Abs. 1 der Europäischen Verordnung über Online-Streitbeilegung (OS) einen leicht zugänglichen Link zu der Schlichtungsplattform bereitstellen. Dem steht nicht entgegen, dass zum fraglichen Zeitpunkt in Deutschland noch keine Streitbeilegungsstellen eingerichtet waren. Denn Zweck der Verpflichtung ist, möglichst viele Verbraucher auf die Plattform aufmerksam zu machen.

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