Urteile aus der Kategorie „Filmrecht“

06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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10. Juli 2015

Klage der UFC gegen Programmänderungsverlangen zulässig

Hand, die eine Fernbedienung hält
Urteil des BVerwG vom 06.05.2015, Az.: 6 C 11.14

Ein Produzent und Zulieferer von Fernsehprogrammbeiträgen ist zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung befugt, durch welche die zuständige Landesmedienanstalt von einem Rundfunkveranstalter wegen des Inhalts der von dem klagenden Produzenten gelieferten Sendeformate eine Änderung des Programms verlangt.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Urheberrechtliche Zulässigkeit des „Framing“

Zeitleiste eines Videos mit Wiedergabe-Knopf und Lautstärke-Regler
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 46/12

Die Einbindung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Wege des „Framing“ auf einer fremden Internetseite stellt keine Urheberrechtsverletzung des Internetseitenbetreibers dar, soweit diese Inhalte auf einer anderen Seite mit der Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind. Umgekehrt erfolgt eine öffentliche Wiedergabe, wenn der Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingestellt wurde.

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16. Juni 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Double bereits bei geringer Ähnlichkeit

zwei Männer die sich sehr ähnlich schauen stehen sich gegenüber, der eine lächelt, der andere schaut grimmig, mit offenem Mund
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2014, Az.: 15 U 133/13

Ein Fernsehwerbespot, welcher die Situation eines landesweit bekannten Showformates zu Werbezwecken nachbildet, kann die Persönlichkeitsrechte des echten Showmoderators auch dann verletzen, wenn das im Werbesport verwendete Double nur geringfügige Ähnlichkeit mit dem Moderator aufweist. Ein Bildnis einer Person nach § 22 KUG liegt vor, wenn die Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Personenkreis gegeben ist, den der Betroffene nicht mehr ohne weiteres selbst unterrichten kann. Es genügt bereits eine geringe Ähnlichkeit, wenn ansonsten sämtliche Rahmenelemente des Werbespots auf die Identität des Moderators hindeuten.

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05. Juni 2015

Betreiberhaftung eines öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes

Tasse mit Aufdruck FREE Wi-Fi, WLAN
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.12.2014, Az.: 217 C 121/14

Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses kann nicht für Filesharing-Verstöße haftbar gemacht werden. Eine Täterschaft scheidet aus, da nicht nur der Anschlussinhaber selbst seinen Internetzugang nutzt, sondern auch andere Personen Zugang haben. Weiterhin scheidet die Haftung als Störer aus. Da der Anbieter eines öffentlichen WLAN Access-Provider ist, kommen diesem Haftungsprivilegien des § 8 TMG zugute.

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11. Mai 2015

Entfallen des Verbietungsrechts nach Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte

Filmrolle und Filmband, dahinter Filmklappe
Beschluss des OLG Köln vom 17.04.2015, Az.: 6 W 14/15

Das Verbietungsrecht des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte besteht nicht mehr, wenn dieser seine Rechte an einen Dritten übertragen hat. Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts erlischt die Aktivlegitimation des bisherigen Inhabers und die des neuen Inhabers wird begründet. Der alte Nutzungsrechtsinhaber kann gegen unberechtigte öffentliche Zugänglichmachungen damit nicht mehr selbstständig vorgehen, da er kein eigenes materielles Interesse mehr geltend machen kann.

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06. Mai 2015

Auskunftsanspruch gegen Webhoster bei Rechtsverletzungen über seine Server

Rote Computer-Netzwerk-Server-Kabel
Beschluss des LG Hamburg vom 12.01.2015, Az.: 310 O 11/15

Werden von einem Webhoster Dienstleistungen erbracht, die für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen im gewerblichem Ausmaß genutzt werden, steht dem Rechteinhaber gegenüber dem Dienstleister gem. § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG ein Auskunftsanspruch über den jeweiligen Kunden zu. Demnach muss ein Serverbetreiber Auskunft über den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse erteilen, der die Server zur Speicherung und Ausführung eines Tracking-Programms verwendet, das Sucher und Anbieter eines bestimmten Inhalts in BitTorrent-Netzwerken zusammenführt und einen gegenseitigen Austausch von Daten überhaupt erst ermöglicht.

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01. April 2015

Die Nachforschungspflicht eines Anschlussinhabers, über dessen Zugang Filesharing betrieben wurde

rote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Bielefeld vom 05.02.2015, Az.: 42 C 1001/14

Es wird nicht vermutet, dass der Anschlussinhaber eines Internetzugangs über diesen Filesharing betrieben hat, wenn der Anschluss zum Tatzeitpunkt auch von anderen Personen genutzt wurde. Der Inhaber muss insoweit nur mitteilen, welchen anderen Nutzern bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung eingeräumt wurde. Weitergehende Nachforschungen können ihm aber nicht zugemutet werden, insbesondere muss er das Nutzungsverhalten von nahestehenden Personen nicht ermitteln. Personen, die den Zugang nur kurzzeitig nutzten, scheiden von vornherein als Täter aus.

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13. März 2015

Unternehmensfilm eines Arztes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Arzt hält Laptop in den Händen
Beschluss des VG Gießen vom 14.11.2007, Az.: 21 BG 1275/07

Ein so genannter Unternehmensfilm eines Arztes in typisch ärztlicher Kleidung, der ihn bei einem Praxisrundgang und der Behandlung von Patienten zeigt, ist nicht geeignet, um gegen Standes- oder Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Um einen solchen Verstoß bejahen zu können, müsste die Werbung das Laienpublikum unsachlich beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirken, was beim streitgegenständlichen Film nicht der Fall war.

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06. März 2015

Die Rechtswidrigkeit heimlich gemachter Fernsehaufnahmen

Fotograf mit Kamera, der aus blauer Mülltonne hersausfotografiert.
Urteil des Landgericht Hamburg vom 25.07.2014, Az.: 324 O 252/14

Filmmaterial, das mithilfe einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten eines Unternehmens aufgezeichnet wird, gilt als rechtswidrig erlangt, weil die Anfertigung der Aufnahmen gegen das Hausrecht verstößt und in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift. Veröffentlicht ein Fernsehsender nun dieses Filmmaterial, so hängt die Rechtmäßigkeit der Ausstrahlung davon ab, ob die Meinungsfreiheit im konkreten Einzelfall die Rechte des Unternehmens überwiegt. Dies ist insbesondere dann zu verneinen, wenn die in der strittigen Äußerung gezeigten Zustände selbst nicht rechtswidrig sind. Denn dann kann davon ausgegangen werden, dass an der Veröffentlichung kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

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