Urteile aus der Kategorie „Filmrecht“

02. März 2020 Top-Urteil

Nachvergütung des Filmwerkes „Das Boot“ – Gericht muss erneut entscheiden

Videokamera vor einem Kameramann
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18

Im Streit um die Nachvergütung des Films "das Boot" hat der BGH nun das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chefkameramann verklagt. Grund für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Berechnungsfehler bei der Prüfung des streitgegenständlichen Anspruchs des Klägers. Das Berufungsgericht hat laut BGH die falsche Vergütung zugrunde gelegt, weshalb erneut geklärt werden müsse, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Pauschalvergütung und den durch die Ausstrahlung erlangten Vorteilen der Beklagten besteht.

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05. August 2021

Übertragung von Sportsendungen auf einem Kreuzfahrtschiff

Ein Kreuzfahrtschiff fährt bei Sonnenuntergang auf dem Meer
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2021, Az.: 310 O 317/19

Die Betreiberin einer Kreuzfahrtreederei zeigte auf ihren Schiffen Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen ohne eine Lizenz dafür erworben zu haben. Eine Händlerin von Lizenzrechten stellte deshalb einen urheberrechtlichen Unterlassungsantrag beim LG Hamburg, welchen dieses mangels hinreichender Bestimmtheit für unzulässig erklärte. Laut Ansicht des Gerichts sei anhand der Bezeichnung "sportliche Großereignisse" nicht genau erkennbar, auf welche konkreten Veranstaltungen sich der Antrag beziehe.

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14. April 2021

Erneute Entscheidung zur Vergütung des Chefkameramanns des Films „Das Boot“

Boot in den Bergen
Pressemitteilung Nr. 075/2021 des BGH zum Urteil vom 01.04.2021, Az.: I ZR 176/18

Erneut geht es um den fortbestehenden Streit über die Nachvergütung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“. Laut BGH habe das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, nicht berücksichtigt, dass es ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ankommt. Zudem wurden Vergütungsregelungen herangezogen, die nicht unmittelbar anwendbar waren. Insbesondere diesem Berechnungsfehler wird nun nachzugehen sein.

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09. November 2020

Wie erfolgreich waren „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“?

Hase liegt auf Geld
Pressemitteilung zum Urteil des LG Berlin vom 27.10.2020, Az.: 15 O 296/18

Eine Drehbuchautorin der Kinofilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ hat einen Anspruch auf Auskunft über die Einnahmen der beiden Filme. Hintergrund des Verfahrens ist der § 32a UrhG, der eine Anpassung der Vergütung erlaubt, wenn diese in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen des Werkes steht. Da beide Filme überdurchschnittlich erfolgreich waren, sieht das LG Berlin Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch auf weitere Beteiligung der Drehbuchautorin. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, sei aber durch dieses Urteil noch nicht entschieden, so der Vorsitzende Richter.

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11. September 2020

Familie kann sich in Hinblick auf den illegalen Download eines Films über eine Tauschbörse nicht entlasten

MyVideo auf einem Laptop
Pressemitteilung Nr. 37 zum Urteil des AG München vom 20.08.2019, Az.: 114 C 22559/17

Eine Familie kann sich hinsichtlich des illegalen Download-Angebots eines Films in einer Tauschbörse nicht entlasten. Die beklagte Inhaberin eines Internetanschlusses stritt den illegalen Download des Films „Für immer Single?“ ab. Der betroffene Computer könne von jedem in der Familie genutzt werden, was aber für den fraglichen Zeitpunkt auszuschließen sei. Deshalb müsse es sich um einen selbständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben. Das Gericht wies darauf hin, dass der Anschlussinhaber im Falle einer Rechtsverletzung eine sekundäre Darlegungslast trage. Es seien konkrete Nachforschungen erforderlich, auch wenn hierbei ein Familienmitglied als Täter benannt werden müsste. Deshalb müsse die Anschlussinhaberin Schadensersatz leisten.

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22. Juli 2020

YouTube gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen weiter

AdobeStock_247048641;247048641; Computer mit geöffneten Videoplayer.
Urteil des EuGH vom 09.07.2020, Az.: C-264/19

YouTube ist nicht verpflichtet, Auskunft über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen von Nutzern, die auf dessen Plattform Urheberrechte verletzen, zu erteilen. Die Constantin Filmverleih GmbH klagte, nachdem vollständige Filme kostenlos auf YouTube einsehbar waren, gemäß § 101 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UrhG auf Auskunft der Adressen solcher Nutzer, die die Filme auf der Plattform hochgeladen haben. Der EuGH urteilte nun, auf Vorlagefrage des BGH hin, dass unter den Begriff der "Adresse", der sich wiederum aus Art. 8 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/48/EG ergibt und zur Auslegung des § 101 UrhG herangezogen wird, lediglich Informationen über die postalische Anschrift, nicht jedoch Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen fallen.

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14. April 2020

„Pumuckls Abenteuer“ – Streit um die Ausstrahlungsrechte

Mädchen vor Fernseher
Pressemitteilung des LG München I vom 12.03.2020, Az.: 7 O 12731/19

Das LG München I hatte vor kurzem einen Rechtsstreit zwischen der Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ und dem Bayerischen Rundfunk zu entscheiden. Der BR hatte 2019 eine Folge der erstmals 1999 ausgestrahlten Serie erneut im Fernsehen gezeigt. Die Klägerin vertrat jedoch die Ansicht, dass der Bayerische Rundfunk 2019 keine Ausstrahlungsrechte mehr gehabt habe und ihr daher Schadensersatz in Höhe von 36.000 Euro zahlen müsse. Neben dem ursprünglichen Vertrag schlossen die Parteien im Jahr 2000 eine zusätzliche Vereinbarung, nach deren Auslegung das Gericht sich der Ansicht des Beklagten anschloss und dessen Ausstrahlungsrechte bestätigte. Der BR ist somit nicht zum Schadensersatz verpflichtet, hat jedoch ein Wiederholungshonorar zu leisten.

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09. August 2019

Heimliche Filmaufnahmen überschreiten Grenzen journalistischer Recherche

Nahaufnahme von Objektiv einer Videokamera
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 18.07.2019, Az.: 15 W 21/19

Sofern Ton- und Filmmaterial verdeckt für eine TV-Recherche erlangt wird, kann selbst dann ein Unterlassungsanspruch entstehen, wenn das Material nicht ausgestrahlt wird. Durch die Weitergabe des Materials an Dritte seien bereits Straftatbestände verwirklicht, wie beispielsweise die Verletzung der Vertraulichkeit des Worte nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Außerdem sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ergebe sich allerdings aufgrund des Medienprivilegs kein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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20. Februar 2019

Formulierung eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Finger tippt auf "Play"-Zeichen auf einem Bildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.11.2018, Az.: Az.: 2-03 T 6/18

Wird die Verpflichtung zur Löschung bestimmter Videos auf YouTube und anderen sozialen Netzwerken unter Androhung eines Ordnungsmittels verhängt, weil die besagten Videos das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen, die darin vorkommt, sind diese konkret zu bezeichnen. Es genügt nicht, den Tenor wie folgt zu formulieren: „dem Antragsgegner wird aufgegeben, die von ihm bei YouTube eingestellten Videos, in denen die Antragstellerin vorkommt, zu löschen.“ Ein solcher Tenor ist - sofern sich nicht anderweitig ergibt, um welches konkrete Video es sich handelt – nicht vollstreckungsfähig.

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