Urteile aus der Kategorie „Filmrecht“

01. April 2015

Die Nachforschungspflicht eines Anschlussinhabers, über dessen Zugang Filesharing betrieben wurde

rote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Bielefeld vom 05.02.2015, Az.: 42 C 1001/14

Es wird nicht vermutet, dass der Anschlussinhaber eines Internetzugangs über diesen Filesharing betrieben hat, wenn der Anschluss zum Tatzeitpunkt auch von anderen Personen genutzt wurde. Der Inhaber muss insoweit nur mitteilen, welchen anderen Nutzern bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung eingeräumt wurde. Weitergehende Nachforschungen können ihm aber nicht zugemutet werden, insbesondere muss er das Nutzungsverhalten von nahestehenden Personen nicht ermitteln. Personen, die den Zugang nur kurzzeitig nutzten, scheiden von vornherein als Täter aus.

Weiterlesen
13. März 2015

Unternehmensfilm eines Arztes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Arzt hält Laptop in den Händen
Beschluss des VG Gießen vom 14.11.2007, Az.: 21 BG 1275/07

Ein so genannter Unternehmensfilm eines Arztes in typisch ärztlicher Kleidung, der ihn bei einem Praxisrundgang und der Behandlung von Patienten zeigt, ist nicht geeignet, um gegen Standes- oder Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Um einen solchen Verstoß bejahen zu können, müsste die Werbung das Laienpublikum unsachlich beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirken, was beim streitgegenständlichen Film nicht der Fall war.

Weiterlesen
06. März 2015

Die Rechtswidrigkeit heimlich gemachter Fernsehaufnahmen

Fotograf mit Kamera, der aus blauer Mülltonne hersausfotografiert.
Urteil des Landgericht Hamburg vom 25.07.2014, Az.: 324 O 252/14

Filmmaterial, das mithilfe einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten eines Unternehmens aufgezeichnet wird, gilt als rechtswidrig erlangt, weil die Anfertigung der Aufnahmen gegen das Hausrecht verstößt und in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift. Veröffentlicht ein Fernsehsender nun dieses Filmmaterial, so hängt die Rechtmäßigkeit der Ausstrahlung davon ab, ob die Meinungsfreiheit im konkreten Einzelfall die Rechte des Unternehmens überwiegt. Dies ist insbesondere dann zu verneinen, wenn die in der strittigen Äußerung gezeigten Zustände selbst nicht rechtswidrig sind. Denn dann kann davon ausgegangen werden, dass an der Veröffentlichung kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

Weiterlesen
20. Januar 2015

Streaming stellt keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar

Vater und Sohn sitzen vor einem Laptop und essen Popcorn.
Urteil des AG Potsdam vom 09.04.2014,Az.: 20 C 423/13

Streaming ist keine rechtswidrige Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG. Vielmehr handelt es sich dabei um eine legale vorübergehende Vervielfältigung nach § 44 a Nr. 2 UrhG, deren einziger Zweck in der Sicherstellung der Übertragung liegt und die nach Herunterfahren des Computers ohnehin gelöscht wird. Solange keine Sicherungskopie der gestreamten Datei auf der Festplatte des Benutzers verbleibt, ist kein Urheberrechtsverstoß anzunehmen. Eine „eigene wirtschaftliche Bedeutung“, wie es § 44 a Nr. 2 UrhG verlangt, liegt bei einer vorübergehenden Speicherung gerade nicht vor.

Weiterlesen
29. Dezember 2014 Top-Urteil

EuGH konkretisiert Vorgaben zu privaten Videoaufzeichnungen

Überwachungskamera an einer Hauswand.
Urteil des EuGH vom 11.12.2014, Az.: C-212/13

Die Aufzeichnungen eines privaten Kamerasystems, welches zum Zweck des Schutzes des Eigentums an einem Haus befestigt wurde, sind nur dann von der Ausnahmeregelung des Art. 3 Abs. 2 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 umfasst und damit zulässig, sofern diese ausschließlich die Privatsphäre des Besitzers erfassen. Eine Aufnahme, welche sich auch auf Teile des öffentlichen Raumes oder den Raum anderer Privatpersonen erstreckt, ist unzulässig.

Weiterlesen
30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

Weiterlesen
27. Oktober 2014

Copyright-Vermerk auf DVD-Cover reicht nicht als Beweis für Rechteinhaberschaft

Urteil des AG Düsseldorf vom 23.09.2014, Az.: 57 C 425/14

Der vollständige Beweis der Rechtekette hinsichtlich eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann nicht durch Vorlage eines Copyright-Vermerks auf der Hülle einer DVD geführt werden, da sich hieraus nur ergeben kann, dass ein Nutzungsrecht vergeben wurde, jedoch noch nicht, ob dieses als ausschließliches Recht eingeräumt wurde.

Weiterlesen
12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

Weiterlesen
12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a