Urteile aus der Kategorie „Filmrecht“

21. Oktober 2013

45 Millionen Euro Nachzahlung für Kabel Deutschland

Pressemitteilung der VG Media zum Urteil des LG Berlin vom 13.08.2013
Bereits seit 2006 hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH die privaten TV- und Hörfunksender lediglich unzureichend vergütet, zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Berlin in einem kürzlich ergangenen Urteil. In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Media, welche die privaten Fernseh- und Hörfunksender vertritt, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der VG Media eine angemessene Nachvergütung für die Kabelweitersendung in Höhe von ca. 45 Millionen Euro zusteht.
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20. Oktober 2013

Eigentumserwerb oder Nutzungslizenz an digitalen Werken?

Urteil des LG Berlin vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11 Die AGB-Klausel, dass der Käufer eines digitalen Hörbuchs, Musikwerks, Films oder E-Books mittels Download in einem Online-Shop gerade kein Eigentum an dem Werk (wie z.B. beim Kauf einer CD oder DVD), sondern lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur persönlichen Nutzung erwirbt, ist nicht überraschend und zulässig. Primärer Vertragszweck ist hierbei das Ermöglichen und Bereitstellen eines Downloads durch den Verkäufer sowie das anschließende beliebig häufige Anhören oder Ansehen durch den Kunden.
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30. September 2013

Auch Teilstücke eines Werkes urheberrechtlich geschützt

Pressemitteilung Nr. 41/13 des AG München vom 23.09.2013, Az.: 161 C 1902/11 Geschützte Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz (UrhG) sind unter anderem Sprach- und Schriftwerke sowie Werke der Musik. Davon umfasst ist nicht nur das Gesamtwerk als solches, sondern auch einzelne Teil- oder Bruchstücke des Werkes. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Verhinderung der Übernahme fremder Leistung, unabhängig vom jeweiligen Umfang. Somit stellt auch die unerlaubte Verbreitung von einzelnen Datenfragmenten eines Werkes (hier: Harry Potter Hörbücher), wie z.B. üblicherweise über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Filesharing), eine Urheberrechtsverletzung dar.
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05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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01. Juli 2013

Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme

Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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17. Juni 2013

Persönlichkeitsrechtsverletzung und Schadensersatz bei unerwünschten Filmaufnahmen

Urteil des AG Köln vom 06.05.2013, Az.: 142 C 227/12 Filmaufnahmen von Personen (hier: "Versicherungsdetektive") dürfen nur dann angefertigt und ausgestrahlt werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Gefilmten vorliegt oder wenigstens konkludent von einem Einverständnis auszugehen ist. Fehlt ein solche Einwilligung, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch abhängig von der Schwere des Eingriffs auch ein Schadensersatzanspruch entstehen kann.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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03. Juni 2013

Livestreaming von TV-Sendungen im Internet bedarf der Erlaubnis des Fernsehsenders

Urteil des EuGH vom 07.03.2013, Az.: C-607/11 Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen mittels Internetstreamings kann von dem jeweils betroffenen Fernsehsender verboten werden. Denn durch die Ausstrahlung im Internet wird in das „Recht der öffentlichen Wiedergabe“ eingegriffen. Ohne Relevanz ist allerdings, dass der Anbieter des Internetstreamings eigene Werbeeinnahmen erlangt, sowie ob der Benutzer des Streamings sich im Empfangsgebiet des TV-Senders befindet und den Sender auch terristisch empfangen werden könnte.
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