Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

01. August 2016

Fahrlässige Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von fremden Bildern

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des LG Potsdam vom 26.11.2014, Az.: 2 O 211/14

Die unautorisierte Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie kann dann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, wenn der Verwender die Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Bild zumindest fahrlässig verletzt hat. Von einer solchen Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn der Rechtsverletzter das Foto von einem Dritten – hier über den Flyer eines Geschäftspartners – erhalten und dieses im Vertrauen auf ein bestehendes Nutzungsrecht, ohne eine weitergehende Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen verwendet hat. Geringfügige Veränderungen wie die seitenverkehrte Abbildung oder eine abweichende Helligkeit des Bildes stehen dem nicht entgegen.

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27. Juli 2016

15.000 Euro Streitwert bei rechtswidriger Fotonutzung angemessen

rotes Paragrafenzeichen welches auf 2 Bündeln Geldscheinen liegt
Beschluss des OLG München vom 10.04.2015, Az.: 6 W 2204/14

Bei unerlaubter Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann ein Streitwert von 15.000 Euro angemessen sein, wenn es sich dabei um ein hochwertiges Bild handelt. Grundlage für die Schätzung des Werts des Unterlassungsantrags ist dabei zum einen der Wert des als verletzt geltend gemachten Fotos, zum anderen der sogenannte Angriffsfaktor, wozu vor allem der Charakter und der Umfang der drohenden weiteren Verletzungshandlungen gehören.

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01. Juli 2016

Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung für Zeitungsfotografen

Kamera liegt auf Zeitung
Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2016, AZ.: 4 U 40/15

Steht einem Urheber ein Nachvergütungsanspruch gemäß § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG zu, so geht diesem Anspruch grundsätzlich das Tarifrecht vor. Die Vertragsparteien sind jedoch erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts an den Tarifvertrag gebunden. Auf die Vereinbarung eines rückwirkenden Beginns der Mitgliedschaft kommt es nicht an. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann der gültige Tarifvertrag jedoch indizielle Wirkung haben. Ebenso können gemeinsame Vergütungsregeln herangezogen werden, die erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten sind.

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20. Juni 2016

Zur Bemessung des Streitwerts bei unerlaubter Foto-Nutzung

Paragraphenzeichen mit eingerollten Geldscheinen in der Mitte
Beschluss des OLG Celle vom 13.05.2016, Az.: 13 W 36/16

Für die Bemessung des Streitwerts einer Unterlassungsklage aufgrund von unerlaubter Foto-Nutzung ist die Schwere des erfolgten Eingriffs in das Urheberrecht zu berücksichtigen. Dabei ist unter anderem insbesondere auf die Intensität, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung abzustellen. Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs kann dabei in einem Bereich von 3.000,00 € bis 6.000,00 € (vorliegend 4.000,00 pro Lichtbild) liegen. Ein Verletzerzuschlag bei der Schadensberechnung wird dabei grundsätzlich abgelehnt. Auch für die Verdopplung des Lizenzsatzes, zur Verhinderung weiterer Verletzungen, fehlt es an einer ausreichenden Grundlage. Dies gilt entsprechend auch für die Wertfestsetzung im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch.

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15. Juni 2016

Verantwortlichkeit Amazons für urheberrechtsverletzende Inhalte

transparenter schlichter Parfum-Flakon steht inmitten weißer Frühlings-Blumen
Urteil des LG Berlin vom 27.01.2015, Az.: 16 O 279/14

Amazon selbst kann auch dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein, wenn die rechtsverletzenden Inhalte zur Bewerbung eines Angebots nicht von Amazon, sondern von einem Händler hochgeladen wurden. Dadurch, dass auf der Verkaufsplattform für ein Produkt immer nur eine Angebotsseite vorgehalten wird und Verkäufer sich an dieses eine Angebot mit eigenen Konditionen „anhängen“, letztlich jedoch Amazon mit Hilfe eines eigens entwickelten automatisierten Verfahrens darüber entscheidet, welche Artikelbeschreibung und welche Produktbilder für dieses eine Angebot tatsächlich angezeigt werden, kann das Unternehmen im Falle von Urheberrechtsverletzungen auch selbst als Täter haften.

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02. Juni 2016

Drohnenflug über Nachbargrundstück verletzt Recht auf Privatsphäre

junger Mann fliegt eine ferngesteuerte Drohne mit einer Kamera
Urteil des AG Potsdam vom 16.04.2015, Az.: 37 C 454/13

Das Führen einer mit Kamera ausgestatteten Flugdrohne über ein Nachbargrundstück stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn in Form des Rechts auf Privatsphäre dar. Bereiche eines Wohngrundstücks, die vor Einsicht geschützt sind, stellen typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers dar, weshalb dort Beobachtungen anderer Personen als Ausspähung unzulässig sind.

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08. März 2016

Schadensberechnung bei urheberrechtswidrig veröffentlichten Fotos auf der Homepage

Spiegelreflexkamera auf Tisch
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2015, Az.: 4 U 34/15

Die Nutzung von Fotos eines Fotografen ohne dessen Zustimmung auf der eigenen Homepage löst Schadensersatzansprüche in Form der Lizenzanalogie gegenüber dem Fotografen als Inhaber des Urheberrechts aus.

Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich anhand eines angemessenen Lizenzbetrages. Dieser kann auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Fotograf und seinem Auftraggeber für das Foto berechnet werden, wenn der Vertragspartner das Foto zu Vertriebszwecken weitergegeben und der Verwender keine Folgelizenz erworben habe. Darüber hinaus ist im Falle der Nichtbenennung des Urhebers grds. ein sog. Verletzerzuschlag zu zahlen. Dies kann dazu führen, dass schon 10 Euro pro Produktfoto als Lizenzschaden als angemessen anzusehen sind.

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08. Januar 2016 Top-Urteil

Kein Lichtbildschutz bei gemeinfreien Werken

Mann betrachtet Gemälde
Urteil des AG Nürnberg vom 28.10.2015, Az.: 32 C 4607/15

Eine sogenannte Reproduktionsfotografie eines gemeinfreien Werkes (hier: ein Gemälde im Bestand eines Museums), welche selbst keine geistig schöpferische oder persönliche Leistung des Fotografen aufweist, stellt kein Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar. Auch der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG ist aufgrund der vorzunehmenden teleologischen Reduktion nach Ablauf der für das Gemälde geltenden Schutzfrist von 70 Jahren zu verneinen, wenn das Anfertigen von Fotografien allein durch den Besitzer des gemeinfreien Werkes (hier: dem Museum) erfolgen kann. Würde die Anfertigung eigener Fotografien durch den Besitzer des gemeinfreien Werkes ein neues Schutzrecht mit weiterer Schutzdauer begründen, würde die Wertungen der Gemeinfreiheit umgangen werden.

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22. Dezember 2015

Nach Beendigung der Beziehung müssen intime Fotos gelöscht werden

junges Pärchen beim Fotoshooting im Schlafzimmer
Urteil des BGH vom 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.

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05. November 2015

Zur Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

Kind schirmt sich mit seiner Hand ab und nimmt Abwehrhaltung ein
Urteil des LG Saarbrücken vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15

Die Fotografien einer journalistischen Berichterstattung bedürfen vor Veröffentlichung grundsätzlich der Einwilligung der Abgebildeten, sofern diese als Person zu erkennen sind. Eine solche Erkennbarkeit scheitert dabei nicht an der Verpixelung des Gesichts der abgebildeten Person. Es genügt bereits wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne auf Grund weiterer Merkmale wie Statur, Kleidung oder weiterer Informationen innerhalb des Artikels, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden. Ausnahmen hiervon stellen Personen der Zeitgeschichte dar.

Des Weiteren darf sich ein Pressevertreter nicht auf die Aussage eines einzelnen Polizeibeamten berufen ohne weitere Recherchen bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Verdachtsumstände vorzunehmen. Lediglich einer amtlichen Pressemitteilung oder polizeilichen Meldung darf in der Regel gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden.

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