Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

12. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Fruuta“ und „Fructa“

Beschluss des BPatG vom 26.08.2011, Az.:26 W (pat) 83/08 Die Marke „Fructa“ steht in enger sprachlicher Verbindung zum Begriff Fructose und Frucht. Sämtliche eingetragene Warenklassen enthalten Früchte bzw. weisen einen fruchtigen Geschmack auf. Deshalb ist von einer geringen Kennzeichnungskraft und von einem geringen Schutzumfang auszugehen. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sich die Zeichen ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. 
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09. September 2011

1:0 für Apple: Samsung darf seinen „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in Deutschland nicht verkaufen

Im Geschmacksmuster-Rechtsstreit unterlag nun der Elektronikhersteller Samsung dem Computer-Riesen Apple. Gegenstand des Rechtsstreits war Samsungs Produkt "Samsung Galaxy Tab 10.1" - ein Tablet-PC, dessen Gestaltung dem Apple-Produkt "IPad 2" verblüffend ähnlich sieht. Dessen charakteristische Gestaltungsmerkmale hatte sich Apple im Wege eines Geschmacksmusters schützen lassen. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem Hersteller Samsung nun die Benutzung, insbesondere auch die Herstellung, das Anbieten und In-den-Verkehr-bringen, sowie die Ein - und Ausfuhr seines "Samsung Galaxy Tab 10.1" in der Europäischen Union.
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05. September 2011

„MAXsecure“ nicht sicher

Beschluss des BPatG vom 04.08.2011, Az.: 25 W (pat) 505/11 Dem Wortzeichen "MAXsecure" mangelt es hinsichtlich sämtlicher Waren und Dienstleistungen an Unterscheidungskraft. Der inländischen Verkehr entnimmt der Wortkombination lediglich einen Hinweis auf die Bestimmung bzw. den Zweck der "höchstmöglichen Sicherheit" der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen.
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05. September 2011

Internationaler Handel begründet Freihaltebedürfnis

Beschluss des BPatG vom 10.05.2011, Az.: 28 W (pat) 502/11 Da es sich bei dem Zeichen "BOA" um die portugiesische Bezeichnung für "gut" handelt, könnte diese als unmittelbar produktbeschreibender Hinweis auf deren Qualität dienen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal als EU-Mitglied für die BRD ein wichtiger Handelspartner ist, ist von einem schutzwürdigem Interesse der am Im- und Export beteiligten Fachkreise auszugehen, sodass in Bezug auf die angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis besteht. Allerdings besteht kein Freihaltebedürfnis für die angemeldeten Dienstleistungen, da  Portugiesisch in den einschlägigen Dienstleistungsbereichen nicht als Fachsprache etabliert ist.
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05. September 2011

„Deutsches Institut für Menschenrechte“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 22.07.2011, Az.: 24 W (pat) 43/10 Das Zeichen „Deutsches Institut für Menschenrechte“ ist für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen beschreibend. Der relevante Verkehrskreist geht (fälschlich) davon aus, dass es sich um eines von mehreren deutschen Instituten handelt, welches sich die Überwachung der Einhaltung und die Verbreitung der Menschenrechte zur Aufgabe gestellt hat. An dieser Auffassung ändern auch die einfachen grafischen Gestaltungselemte nichts, sodass das Gesamtzeichen keine Unterscheidungskraft aufweist und eine Eintragung als Marke nicht gestattet ist.
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05. September 2011

Für „LAKEPARTY“ hat es sich ausgefeiert

Beschluss des BPatG vom 29.06.2011, Az.: 26 W (pat) 539/10 Dem Markenwort "LAKEPARTY" fehlt das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Es ist glatt beschreibend. Bei entsprechend bedruckten Bekleidungsstücken wird der Verkehr das Markenwort nicht als Herkunftshinweis auffassen, sondern darin vielmehr einen Hinweis auf das beworbene Ereignis sehen.
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02. September 2011

EU fordert Löschung der Marke „EURO LEERGUT“

Beschluss des BPatG vom 11.08.2011, Az.: 26 W (pat) 62/10 Die Darstellung der Wort-/Bildmarke der Firma „EURO LEERGUT“ als ein Kranz von zwölf Sternen auf blauem Hintergrund stellt eine heraldische Nachahmung der Flagge des Europarates dar. § 8 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 S.1 MarkenG steht der Eintragung solch eines Zeichens entgegen. Der relevante Verkehrskreis – hier ein Fachpublikum – wird das Zeichen mit den europäischen Institutionen in Verbindung bringen.
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02. September 2011

Werbe-SMS nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Beschluss des OLG Köln vom 12.05.2011, Az.: 6 W 99/11

Für die Zusendung von Werbe-SMS ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Es liegt keine mutmaßliche Einwilligung vor, wenn die Nummer eines Mobiltelefonanschlusses (für den Werbenden erkennbar) ohne Einverständnis des Anschlussinhabers weitergegeben wird und der Werbende davon aus geht der Anschlussinhaber sei (wegen enger persönlicher Beziehungen zwischen den auf Verbraucherseite Beteiligten) mit der Weitergabe der Nummer durch den Dritten einverstanden.
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01. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Pfeffi“ und „Pfeffi“

Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 25 W (pat) 51/10 Ist der Warenabstand bei identischen Zeichen hinreichend ausgeprägt, kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn eine der beiden Marken eine erheblich gesteigerten Kennzeichnungskraft aufweisen kann. Zwischen den Vergleichsmarken "Pfeffi" und "Pfeffi" besteht lediglich hinsichtlich identischer Waren Verwechslungsgefahr. Im Übrigen ist ein hinreichender Warenabstand gegeben und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zu verneinen.
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