Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

10. Juli 2018 Top-Urteil

Achtung Werbung: Influencer nimmt mit Instagram-Post geschäftliche Handlung vor und muss auf kommerziellen Zweck hinweisen

Person hält Block mit der Aufschrift "I'm Influencer" vor sich
Urteil des LG Berlin vom 24.05.2018, Az.: 52 O 101/18

Grundsätzlich müssen Instagram-Nutzer ihre Posts nicht als Werbung kennzeichnen, wenn sie das präsentierte Produkt selbst erworben haben und in keiner Beziehung zu dem herstellenden Unternehmen stehen. Gilt ein Instagram-Nutzer hingegen als sog. Influencer mit einer nicht nur unerheblichen Anzahl von Followern und verlinkt auf seinen Posts den Hersteller oder sogar Shops, auf denen die präsentierten Produkte käuflich zu erwerben sind und fördert somit fremden Wettbewerb, kann der Beitrag dennoch als geschäftliche Handlung verstanden werden, wodurch eine kommerzielle Kennzeichnung erfolgen muss. Wird dieser werbliche Hinweis unterlassen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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05. Juli 2018

Bezeichnung im Online Versandhandel als markenmäßige Benutzung

Online-Shopping mit Tablet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.06.2018, Az.: 6 U 94/17

Wird eine Wortmarke (hier: MO) innerhalb des Namens eines Artikels verwendet (hier: Damen Hose MO), so wird die Bezeichnung markenmäßig benutzt und vom Verkehr als Zweitmarke verstanden. Handelt es sich bei dem bezeichneten Produkt jedoch um keines dieser Marke, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Da die Bezeichnung nicht nur in einem beschreibenden Sinn oder als dekoratives Gestaltungsmittel verwendet wird, besteht eine Verwechslungsgefahr mit der eigentlichen Marke.

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26. Juni 2018

Irreführende Werbung einer Fahrschule

Dachzeichen Fahrschule
Urteil des LG Aschaffenburg vom 12.07.2016, Az.: 2 HK O 38/15

Die Werbung mit Dienstleistungen in Ausbildungsklassen, für die eine Fahrschule keine Erlaubnis hat, ist gem. § 3 Abs. 1 UWG eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung.

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26. Juni 2018

Abmahnungsfrist: Wie lange ist lang genug?

Eine ablaufende Sanduhr, mit vielen Uhren im Hintergrund
Beschluss des OLG Bamberg vom 09.04.2018, Az.: 3 W 11/18

Eine Abmahnungsfrist von sechs Werktagen ist grundsätzlich zu kurz bemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Frist über ein Wochenende mit einem sog. „Brückentag“ sowie zwei weiteren Feiertagen läuft. Laut Ansicht des Gerichts kann von einem mittelständischen Unternehmen, das zudem keine eigene Rechtsabteilung hat, nicht erwartet werden, dass derartige Fristen innerhalb dieser Zeit korrekt bearbeitet werden. Hierbei sei dem Unternehmen auch die Chance einzuräumen, zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

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12. Juni 2018

Hewlett Packard kann „HP” als eingetragene Marke behalten

Kopierstation wirft Blätter aus
Pressemitteilung Nr. 55/18 des EuG zu den Urteilen vom 24.04.2018, Az.: T-207/17, T-208/17

Seit 1996 bzw. 2009 ist das Wortzeichen „HP“ sowie das dazugehörige Bildzeichen als Unionsmarke eingetragen. 2015 beantragte die polnische Gesellschaft Senetic beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Wort-/Bildmarke für nichtig zu erklären, da sie rein beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig sei. Das Amt jedoch wies den Antrag zurück, woraufhin Senetic vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichte. Doch auch das EuG folgte der Auffassung des EUIPO und bestätigte die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „HP“. Einerseits sei schon grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb eine Marke, die nur aus ein oder zwei Buchstaben besteht, generell rein beschreibend sein soll. Außerdem hätte das polnische Unternehmen nicht nachgewiesen, dass Senetic oder sonstige Dritte ebenfalls Waren unter einem identischen oder ähnlichen Logo vermarkten oder zum Zeitpunkt der Eintragung bereits vermarktet hätten.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

verschiedene Wein-Etiketten
Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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28. Mai 2018

Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

Rabattaktion 25% auf alles
Urteil des OLG München vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17

Bei Preisnachlässen gehört zu den wesentlichen Informationen gem. § 5a UWG, welche Waren oder Warengruppen mit diesen erworben werden können. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote, wie Preisnachlässe, klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Sind gemäß Sternchenhinweis „reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“ ausgenommen, wird der Verbraucher damit nicht ausreichend über die Ausnahmen informiert. Eine Aufklärung über die Beschränkung des Rabattangebotes durch Mitarbeiter im Ladenlokal kann nicht als rechtzeitig i. S. d. § 5a Abs. 2 Nr.3 UWG angesehen werden.

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15. Mai 2018

Keine Schöpfungshöhe für Schaustellergeschrei

Kettenkarussell auf Rummelplatz im Sonnenuntergang
Urteil des LG München I vom 12.12.2017, Az.: 33 O 15792/16

Die Werbungsrufe einer Jahrmarkt-Schaustellerin „Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste! Hey, ab geht die Post! Let’s go! Let’s fetz! Volle Pulle! Volle Power! Wooow! Super!“ sind kein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk und durften somit von einer Hip-Hop Band als Eingangssample für einen Song verwendet werden. Ein derartig kurzer und banaler Ausspruch ist nicht schützenswert, selbst wenn er besonders intoniert werde oder einen gewissen Wiedererkennungswert habe. Werden im Rahmen von Anpreisungen Begriffe derart spontan und wahllos aneinandergereiht, ist keine Gestaltungshöhe erreicht, die jedoch für eine urheberrechtlich schützenswerte persönliche geistige Schöpfung erforderlich ist.

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14. Mai 2018

Ferienhof haftet für fehlerhafte Angaben in Online-Buchungsportal

Online-Buchungsportal für Hotels
Urteil des LG Münster vom 15.12.2017, Az.: 022 O 56/17

Der Betreiber eines Ferienhofs haftet für wettbewerbswidrige Einträge in einem Buchungsportal. Dies gilt auch sofern diese Angaben nicht vom Hofinhaber selbst, sondern vom Betreiber des Online-Portals stammen. Der Ferienhof war auf einem Online-Buchungsportal mit einer 3-Sterne-Klassifizierung beworben worden, obwohl lediglich einzelne Zimmer des Ferienhofs mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Hofbetreiber veranlasste Schaltung der Anzeige auf dem Portal kausal für die hervorgerufene Irreführung. Der Betreiber des Ferienhofs müsse sich etwaige Fehler des Buchungsportals zurechnen lassen, da eine falsche Bewerbung des Ferienhofs nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liege.

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