Urteile aus der Kategorie „Informationspflichten“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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09. Juli 2026

Informationspflicht bei Kundenbewertungen im Online-Shop

Urteil des LG Deggendorf vom 27.03.2026, Az.: 1 HK O 6/25

Ein Online-Händler muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass veröffentlichte Kundenbewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen. Fehlt diese Information, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor. Die Klage hatte insoweit Erfolg, sodass der Beklagten die Veröffentlichung solcher Bewertungen ohne entsprechende Hinweise untersagt wurde. Erfolglos blieb die Klage dagegen hinsichtlich einer herunterzählenden Uhr bei einem Preisangebot, weil diese nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über einen späteren höheren Preis enthielt.

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01. Juli 2026

Sportwetten-Button „Wette abgeben“ reicht nicht

Urteil des Landgericht Aachen vom 27.05.2026, Az.: 10 O 306/25

Das LG Aachen hat einen Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt. Die über Website und App geschlossenen Wettverträge waren nach Ansicht des Gerichts unwirksam, weil der Button „Wette abgeben“ nicht eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinwies. Die Schaltfläche erfüllte damit nicht die Anforderungen der Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB. Die Klage hatte überwiegend Erfolg; lediglich ein Teil der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde abgewiesen.

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18. Juni 2026

Zwölfmonats-Tarif muss nur im Portfolio verfügbar sein

Urteil des BGH vom 21.05.2026, Az.: III ZR 220/25

Der BGH hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter bei Werbung für einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit nicht zugleich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten oder darauf hinweisen müssen. § 56 Abs. 1 Satz 2 TKG verlangt lediglich, dass für das beworbene Produkt auch ein Zwölfmonatsvertrag im Angebotsportfolio des Unternehmens verfügbar ist. Ein aktiver Hinweis auf derartige kürzere Laufzeiten ist nach der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Norm nicht erforderlich. Die Revision des klagenden Verbraucherverbands gegen die Abweisung seiner Unterlassungsansprüche blieb ohne Erfolg.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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17. Februar 2026

Meta Business Tools: OLG München bejaht DSGVO-Schadensersatz bei unzulässigem Tracking

Urteil des OLG München vom 18.12.2025, Az.: 14 U 1068/25 e

Das OLG München stellt klar, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Offsite-Daten über „Meta Business Tools“ ohne tragfähige Rechtsgrundlage gegen die DSGVO verstößt. In der ungefilterten Weiterleitung und Nutzung der über Drittwebseiten erhobenen Daten liegt insbesondere ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Der Senat bejaht zudem einen immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO, da bereits der kausal zurechenbare Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Unternehmen, die entsprechende Tracking-Tools einsetzen, tragen damit erhebliche datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Risiken.

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01. Dezember 2025

REWE-Bonus Programm stellt unlauteren Wettbewerb dar

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Urteil des LG Köln vom 19.11.2025, Az.: 87 O 18/25

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen das Bonus-Programm der REWE Markt GmbH. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, da bei manchen Produkten nicht der Gesamtpreis ohne Angebot angegeben wurde. Dies stellt eine unlautere Werbung i.S.d. § 5a I UWG dar, da dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung enthalten werden.

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27. November 2025

FIFA durfte die WM 2022 in Katar nicht als klimaneutral bewerben

Fußballstadion vom Eckpunkt aus
Urteil des LG Berlin II vom 16.10.2025, Az.: 52 O 53/23

Das LG Berlin II hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband die Werbeaussagen der FIFA zur WM 2022 in Katar überprüft. Soweit die WM damit beworben wurde, dass sie klimaneutral sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG. Für umweltbezogene Werbeaussagen gelten aufgrund der emotionalen Ansprache der Verbraucher besonders strenge Vorgaben bezüglich der Richtigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit dieser Aussagen. Diese wurden nicht erfüllt, da Angaben zu konkreten Maßnahmen sowie der Höhe der geschätzten Emissionen unterblieben. Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht darin, dass die FIFA auch für künftige Weltmeisterschaften mit der Nachhaltigkeit der WM 2022 werben könnte.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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10. Juni 2025

Steckt in „Top-Mediziner“ auch top-Medizin drin?

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 22.05.2025, Az.: 29 U 867/23 e

Das Verwenden des Siegels „TOP Mediziner“ und das Veröffentlichen von Ärztelisten durch ein Medienunternehmen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Irreführung ist nicht darin zu sehen, dass die Bewertung von Ärzten im Wesentlichen subjektiv geprägt ist, also bspw. durch ein "Scoring" erworben wurde, bei welcher der wesentlichste Bewertungsfaktor auf den Selbstauskünften von Ärzten beruht und auch ohne Gewichtung angegeben wird. Denn zum einen seien auch diese Faktoren hinreichend objektivierbar und zum anderen wissen laut dem OLG München alle Personen, die auf der Suche nach einem geeigneten Mediziner für eine bestimmte Fachrichtung sind, dass es sich hierbei nicht um Siegel und Bewertungen eines anerkannten Prüfinstitutes handelt, sondern um Rechercheergebnisse eines Medienunternehmens.

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