Urteile aus der Kategorie „Informationspflichten“

06. Mai 2025

Unterlassungsanspruch im Rahmen des Energieversorgerwechsels

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des KG Berlin vom 12.12.2024, Az.: 5 U 77/22

§ 312h BGB ist eine Marktverhaltensvorschrift i.S.d. § 3a UWG. Somit besteht bei einem Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben bei der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses im Rahmen des Energieversorgerwechsels ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Leitet der Unternehmer nämlich auf dieser Grundlage einen Versorgerwechsel ein, sind die wettbewerblichen Interessen der Konkurrenten gefährdet, da dem Wettbewerber droht, dass er einen Kunden verliert, obwohl der Neuversorger den bestehenden Altvertrag bei Außerachtlassung des Textformerfordernisses nicht zivilrechtlich wirksam kündigen kann. Selbst bei unwirksamer Kündigung, werden viele Verbraucher in Unkenntnis dieses Umstandes die Kündigung als gegeben hinnehmen und davon ausgehen, dass das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Versorger beendet ist. Der Verbraucher könnte so unter Umständen von einem Widerruf abgehalten werden, da er befürchten könnte, dass er im Falle des Widerrufs des Vertrages mit dem neuen Versorger ohne Vertrag dasteht.

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24. März 2025

Abstrakte Widerrufsbelehrung genügt nicht

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.03.2025, Az.: 6 U 12/24

Die abstrakte Wiedergabe der gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts, mit der Folge, dass dem Verbraucher die (rechtliche) Prüfung, ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, ist dem Unternehmer nicht gestattet. Somit genügt es nicht, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, die den Käufer nur über die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts informiert, um der bestehenden Informationspflicht gerecht zu werden. Vielmehr hat der Unternehmer zu prüfen, ob für den Verbraucher ein Widerrufsrecht besteht, und für den Fall, dass dies zu bejahen ist, eine eindeutige Information an den Verbraucher, dass er das Recht hat, den Vertrag zu widerrufen, bereitzustellen.

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07. März 2025 Top-Urteil

Widerrufsbelehrung auch ohne Telefonnummer wirksam

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Beschluss des BGH vom 25.02.2025, Az.: VIII ZR 143/24

Die Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel bspw. dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden, hat der BGH verneinend beantwortet. Weder die Regelungssystematik noch der Zweck des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Verbraucherrechterichtlinie sprechen für eine Verpflichtung zur Nennung einer Telefonnummer. Gemäß dem Regelungszweck soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher eine schnelle Kontaktaufnahmemöglichkeit hat. Dies ist aber bereits bei Nennung der Post- und E-Mail-Anschrift (bei einer auf der Webseite leicht auffindbaren Telefonnummer) gegeben.

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03. März 2025

Monatlicher Gesamtbeitrag ist personenbezogen

zwei Gesundheitskarten liegen übereinander
Urteil des OLG Dresden vom 15.01.2025, Az.: 6 U 717/24

Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse stehen grundsätzlich keine Auskunftsansprüche über Umfang und Zeitpunkt der Anpassung von Beiträgen für einzelne versicherte Tarife gem. der DSGVO zu. Dies gilt jedoch nicht für den vom Versicherungsnehmer geschuldeten monatlichen Gesamtbeitrag, sodass hierfür Auskunft über die Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen des Beitrags verlangt werden kann. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem monatlich geschuldeten Gesamtbeitrag um personenbezogene Daten handelt, da hierbei der individualisierte Versicherungsschutz, anknüpfend an das bestehende Vertragsverhältnis, widergespiegelt wird und insoweit die notwendige Verknüpfung für den Personenbezug einer Information iSv. Art. 4 DSGVO gegeben ist.

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24. Februar 2025

Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

Verbraucherschutz mit Glühbirnen
Urteil des KG Berlin vom 05.11.2024, Az.: 5 UKl 5/24

Der Anwendungsbereich der Buttonlösung (die anzuklickende Schaltfläche bei einer Zahlungsverpflichtung eines Verbrauchers im elektronischen Geschäftsverkehr muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Formulierung beschriftet sein) ist dann nicht eröffnet, wenn nach Ablauf des Probemonats eine weitere Vertragserklärung des Kunden erforderlich ist, um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die zum Abschluss des in ein kostenpflichtiges Abo führende Willenserklärung wird nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, sodass das Betätigen des Probeabos lediglich als Start eines Bestellungsvorgangs verstanden werden kann, nicht aber zu einem Abschluss des Bestellvorgangs führt.

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30. Januar 2025

Keine Geld- und Unterlassungsansprüche bei Einmeldung

Laptop mit Datenschutz Symbol
Urteil des LG Aschaffenburg vom 23.12.2024, Az.: 62 O 194/23

Aus der Einmeldung von Positivdaten an eine Auskunftei durch einen Telekommunikationsdienstleister resultieren keine Schadensersatz und Unterlassungsansprüche. Der eingemeldete Datensatz, welcher gegenüber der Auskunftei lediglich offenlegt, dass der Betroffene einen Telekommunikationsvertrag abgeschlossen hat, wirke sich in aller Regel nicht negativ auf die Kreditwürdigkeit des Betroffenen aus. Die anlasslose Einmeldung von Positivdaten aller Kunden insbesondere zur Betrugs- und Überschuldungsprävention sei erforderlich iSd. DSGVO, weil mildere Maßnahmen dem hoch-automatisierten Massengeschäft der Telekommunikationsdienstleister nicht gerecht werde und somit keine gleiche Eignung aufweise, legte das LG Aschaffenburg in seinem Urteil fest.

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17. Januar 2025

Auskunftsanspruch auch wenn finanzielle Ansprüche verfolgt werden

Tastatur Datenschutz
Urteil des AG Lörrach vom 20.12.2024, Az.: 3 C 29/23

Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann von einem Versicherer nicht deshalb abgelehnt werden, weil seitens des Versicherungsnehmers mit den Auskünften finanzielle Ansprüche verfolgt werden sollen. Ein Auskunftsanspruch ist nämlich nur dann zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer als Zweck die Schädigung des Versicherers beabsichtigt. Das AG Lörrach stützte sich in seiner Urteilsbegründung auf das sehr starke Auskunftsrecht der DSGVO, welches nicht nur dazu dient, Datenschutzverstöße nachverfolgen zu können, sondern auch umfassend Transparenz gewährleisten soll.

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06. Dezember 2024

Keine Löschung eines Schufa-Eintrages und Scorewertberichtigung

roter Stempelabdruck mit Aufschrift "SCHUFA!"
Urteil des LG Wiesbaden vom 19.09.2024, Az.: 3 O 156/24

Bei Zahlungsstörungen, welche bei einer Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft in Deutschland vermerkt worden sind, besteht auch dann kein Anspruch auf Löschung der (Schufa-) Eintragungen, wenn die Verbindlichkeiten mit überobligatorisch hohen Rückzahlungsbeträgen getilgt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn geltend gemacht wird, dass es sich bei den Eintragungen um „unrichtige Forderungen“ oder „nicht offene Forderungen“ handelt. Grund hierfür ist u.a., dass diese Begriffe zu ungenau sind, so das LG Wiesbaden in seinem Urteil.

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07. Oktober 2024

Die Angabe des Referenzpreises bei Preisermäßigungen in Werbeprospekten darf für den Verbraucher nicht irreführend sein

Urteil des OLG Nürnberg vom 24.09.2024, Az.: 3 U 460/24 UWG

Das OLG Nürnberg hatte über die Werbemaßnahme eines Lebensmitteldiscounters zu entscheiden. Der Lebensmitteldiscounter informierte den Verbraucher in viererlei Weise über den Preis: eine prozentuale Ermäßigung „-36 %“, der aktuelle Preis „4,44 €“, der zuvor verlangte Preis (durchgestrichen) „6,99 €“ und der niedrigste Preis der letzten 30 Tage „4,44 €“ (sog. Referenzpreis). Unabhängig von der Frage, ob die Werbung mit Preisnachlässen anhand des Referenzpreises berechnet werden müssen, war bereits unklar was der Referenzpreis sei, da die Menge an unklaren Preisnachlässen eine eindeutige Zuordnung unmöglich machte.

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18. Januar 2024 Kommentar

Unternehmereigenschaft wegen Registrierung einer Domain

graue Weltkugel mit den Buchstaben "www" und einem Mousecursor
Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 06.06.2023, Az.: 4 W 13/23

Vom Verbraucher zum Unternehmer: Wegen Registrierung einer Domain begründete das OLG Frankfurt am Main die Unternehmereigenschaft einer Beschwerdeführerin, wodurch sie die besonders schützenswerte Position des Verbrauchers in ihrem Fall verlor.

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