Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Parking-Domain kann Wettbewerbsverstoß darstellen
Haftung für Pharming
Rücktrittsvoraussetzungen eines Käufers beim Verbrauchsgüterkauf
Die Vorschrift des § 323 BGB ist im Hinblick auf die Verbrauchsgüterrichtlinie der Europäischen Union (EU RL 1999/44) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für den Rücktritt alleine der Ablauf, nicht aber das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich ist. Einer Fristsetzung bedurfte es daher entgegen dem Wortlaut des § 323 BGB nicht. Vielmehr genügt es, wenn eine angemessene Frist für die gegebene Gelegenheit der Nacherfüllung verstrichen ist, ohne dass der Käufer jene gesetzt hatte.
Framing
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2012, Az.: 24 U 130/10
Das Framing stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Datenbankherstellers durch wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile dar. Der hierdurch dem Urheber entstehende Schaden ist im Rahme der Lizenzanalogie zu berechnen und resultiert aus der Vergütung, die ein vernünftiger Vertragspartner bei erfolgter Nutzungseinräumung vereinbart hätte. Diese fiktive Lizenzgebühr erhöht sich um 50 %, wenn es der Nutzer zudem unterlassen hat, eine Quellenangabe oder einen Copyright-Hinweis zu verwenden.Internationale Zuständigkeit
Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08
Die deutschen Gerichte sind international zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen aus dem Ausland verletzt werden. Insoweit sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet, liegt der Erfolgsort ebenfalls in Deutschland, weshalb die Frage nach deutschem Recht zu beurteilen ist.Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden
Eine unverbindliche Bitte
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.Haftung für Links auf pornographische Inhalte
Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10
Der Domaininhaber haftet als Störer, wenn im Rahmen des Domain-Parkings auf pornographische Inhalte verlinkt wird.
