Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Oktober 2011

„Finish Quantum“

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 146/10 Wird für den Geschirrspültab "Finish Quantum" mit der Logobeschriftung „Von Verbrauchern zu Hause getestet:  91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de“ geworben, so ist diese Werbung irreführend. Für den Werbeadressat ist nicht ersichtlich, dass dem Verbraucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zugrunde liegt, welche lediglich eine positive oder negative Beantwortung ohne Möglichkeit der Abstufung vorsieht.
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29. September 2011

Christo & Jeanne-Claude: Urheberrechtlich geschützte Verhüllungsaktionen

Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az.: 16 O 484/10 Die Verhüllungsaktionen u.a. an Gebäuden und bekannten Bauwerken der Künstler Christo & Jeanne-Claude sind weltbekannte Unikate. Wer Fotografien dieser urheberrechtlich geschützten Werke im Internet vervielfältigt und öffentlich zugänglich macht, haftet dem Inhaber der Rechte am abgebildeten Motiv als Störer.
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29. September 2011

Spam

Beschluss des AG Berlin-Mitte vom 19.05.2011, Az.: 5 C 1005/11 Emails mit werbenden Inhalt, welche ohne Einverständnis des Empfängers versandt werden, greifen in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht des Empfängers ein.
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29. September 2011 Top-Urteil

Bank muss 6.000,00 EUR wegen eines Phishing-Angriffs zurückzahlen

EIne Hand im schwarzen Handschuh greift aus einem Laptop die auf dem Tisch befindliche Geldbörse.
Urteil des LG Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11

Kann einem Online-Banking-Nutzer hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Phishing-Angriffes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, so ist die Bank diesem zum Ersatz verpflichtet, § 675u S.1 BGB. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa durch die Verwendung eines aktuellen Antivirenprogramms/Firewall, aufgrund nur rudimentärer Computerkenntnisse, durch täuschend echte Einspielung des Trojaners in den Anwendungsablauf oder unpräzise Warnhinweise seitens des Finanzdienstleisters entfallen.

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28. September 2011

1:0 para Apple: Samsung no puede vender si “Samsung Galaxy Tab 10.1” en Alemania

Sentencia del LG Düsseldorf (Tribunal Regional Düsseldorf) del 09/08/2011, ref.: 14c O 194/11

El fabricante de electrónica Samsung pierde el proceso sobre patentes de diseño contra el gigante informático Apple. La razón de la disputa ha sido un producto de Samsung, el “Samsung GalaxyTab 10.1” – un tablet PC cuyo diseño se asimila increíblemente al del “IPad2” de Apple. Apple ya dejó registrar las características de diseño distintivas para gozar de esa protección. El Tribunal Regional de Düsseldorf ha prohibido a Samsung el uso, especialmente la fabricación, la oferta y el márketing al igual que la importación y exportación en los países de la Unión Europea de su “Galaxy Tab 10.1”. Samsung ya ha anunciado su propósito de apelar.
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27. September 2011

Die Oscar-Verleihung und ihr Einfluss auf das „gewerbliche Ausmaß“ im Urheberrecht

Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2011, Az.: 6 W 91/11 Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Erscheinungsdatum des Werkes, liegt das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein peer-to-peer Netzwerk, nur in Ausnahmefällen vor. Das Gericht ist geneigt den Beginn der sechsmonatigen Frist an den Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Oscarverleihung zu knüpfen.
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26. September 2011

„Stattpreise“

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.09.2011, Az.: 38 O 58/09 Wird ein Artikel mit einer Darstellung einer Preisgegenüberstellung unter Angabe des jetzigen und eines durchgestrichenen Preises beworben, muss auch ein Hinweis darauf erfolgen, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (der früher verlangte Preis/Herstellerempfehlung/Preis von Mitbewerbern).
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22. September 2011

Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10

Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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