Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon
Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.
Auskunftsanspruch bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Für einen Auskunftsanspruch ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Urhebers notwendig und diese Rechtsverletzung muss ein gewerbliches Ausmaß erreichen.
Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ist in einem breiten öffentlichen Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Werke zu sehen oder unter besonderen Umständen im Angebot ein einzelnes urheberrechtliche geschütztes Werk herunterzuladen.
Das gewerbliche Ausmaß ist anhand des Wertes des angebotenen Werkes bzw. anhand der Veröffentlichung innerhalb der Verwertungsphase zu bewerten.
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?
ABG-Klausel darf ordentliches Kündigungsrecht nicht ausschließen
Ein Internet-System-Vertrag ist insgesamt als Werkvertrag einzuordnen, wodurch die gesetzlichen Kündigungsrechte einschlägig sind. Bestimmt eine AGB-Klausel innerhalb eines solchen Vertrags, dass eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist, wird dadurch das gesetzliche Kündigungsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss widerspricht jedoch den Grundgedanken des gesetzlichen Kündigungsrechts und ist somit unwirksam.
facebook-Button „Gefällt mir“ stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar
Installiert ein Onlineanbieter den facebook-Button "Gefällt mir" auf seiner Webseite, liegt darin kein Wettbewerbsverstoß vor. Zwar werden durchaus Daten von eingeloggten facebook-Nutzern, die die betreffende Webseite besuchen, an facebook weitergeleitet, auch wenn diese den "Gefällt mir" - Button nicht anklicken, entscheidend ist aber, dass es an einem Wettbewerbsverstoß fehlt.
Keine Löschung von Negativ – Bewertungen
Anforderungen an Glücksspielwerbung
siehe auch:
Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,
veröffentlicht am 18.03.2009Hinweise auf Vertragsdauer und anfallende Kosten beim Angebot von Software-Downloads erforderlich
Registrierungsgebühr erlangt werden kann, muss dies so kenntlich machen,
dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Hinweis ohne weiteres erkennen kann. Ferner muss deutlich auf die Mindestvertragsdauer hinsichtlich der kostenpflichtigen Registrierung hingewiesen werden. Desweiteren dürfen solche Downloads nur angeboten werden, wenn eine Zustimmung des Softwareherstellers vorliegt.

