Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Verbot der Glücksspielwerbung im Internet rechtmäßig
Gewerbliches Ausmaß beim Drittauskunftsanspruch gegenüber einem Internet-Provider
Von dem gewerbliche Ausmaß eines Downloads kann erst ausgegangen werden, wenn die illegallen Kopien und deren Verbreitung einen Umfang erreicht haben, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten und eigenen Gebrauch entsprechen würde. Ein offizieller Verzicht auf den Kopierschutz kann der Annahme einer das "gewerbliche Ausmaß" begründeten Schwere der Rechtsverletzung entgegenstehen.
Betreiber einer Bildersuchmaschine haftet für „thumbnails“
Bewertungen bei eBay
Allein die Möglichkeit bei eBay Bewertungen abzugeben, lässt darauf schließen, dass hierbei die persönliche Meinung gefragt ist und gerade keine objektiven Tatsachen behauptet werden. Deshalb kann ein Anspruch auf Widerruf und Unterlassung hinsichtlich dieser Bewertungen nicht gegeben werden, soweit die Kriterien von eBay eingehalten wurden und die Grenze zur Unsachlichkeit nicht überschritten ist.
Wert des Auskunftsanspruchs
Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
„klingeltöne.de“
Da der Domainname "klingeltöne.de" sowie der Firmennamen "Klingeltöne.de GmbH" keinen markenrechtlichen Schutz für Klingeltöne erlangen kann, verletzt die Verwendung von Metatags, auch wenn der Begriff "klingeltöne" in unmittelbarer Nähe mit dem Kürzel "de" verwendet wird, keine Urheber- oder Markenrechte des Inhabers. Daneben müssen bei einem derart schwachen Firmennamen Drittbenutzungen hingenommen werden.
Zahlungspflicht versteckt in AGB, Pressemitteilung vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Auskunftsanspruch bei Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß
Mein Computer gehört (meistens) mir – Urteil des BVerfG zur Onlinedurchsuchung
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. ... Nachdem wir bereits die

