Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer auf Website
Zulässigkeit von Werbe-E-Mails
Urteil des LG Arnsberg vom 10.09.2007, Az.: 8 O 99/07 Daraus, dass ein Autohaus bei seinem Internetauftritt unter dem Menüpunkt Kontakt seine E-Mails-Adresse angibt, ergibt sich keine stillschweigende Einwilligung für Werbe-E-Mails. Verschickt ein anderes Unternehmen trotzdem Werbe-E-Mails, handelt dieses unlauter im Sinne von § 3 UWG.
Beweisverwertungsverbot bezüglich IP-Adressen
Daten bezüglich der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen, die innerhalb eines zivilrechtlichen Unterlassungsverfahrens weitergegeben werden, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, da sie nicht aufgrund der gesetzlichen "Vorratsdatenspeicherung" erlangt wurden, sondern wegen Entgeltzwecken der Providerfirma. Eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der informationellen Selbstbestimmung des Anschlussinhabers ist ausgeschlossen.
Sharehosting-Service
Der Betreiber eines Geschäftsmodells, mit welchem ein anonymes Hochladen geschützter Dateien ermöglicht wird und somit Urheberrechtsverletzungen begangen werden - Sharehosting -, kann sich nicht auf die generellen Begrenzungen seiner Prüfungspflicht berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zumutbare Möglichkeiten zur Identifikation der Nutzer und zum Nachweis der Wiederholungsgefahr systematisch außer Acht gelassen werden sowie auch, wenn nach Kenntnis solcher Rechtsverletzungen das anonyme Downloaden weiterhin zugelassen wird.
Kennzeichenrechtliche Relevanz von AdWords
Die Benutzung eines (fremden) Kennzeichens als AdWord innerhalb von Internetsuchmaschinen überschreitet die Grenze zur markenmäßigen Benutzung erst dann, wenn die Werbung von der eigentlichen Trefferliste nicht klar und eindeutig getrennt dargestellt wird. Dies gilt erst recht, wenn der Werbende ein anders lautendes AdWord angegeben hat, welches erst durch die Wahl der Option "weitgehend passende Keywords" dem fremden Kennzeichen zugeordnet wird.
Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung
Bei einer Unterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich als nicht gegeben anzusehen. Im Fall der unzureichenden Widerrufsbelehrung im Internethandel bei eBay kann dies jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, da die Überprüfung und Beanstandung regelmäßig in den Händen der Wettbewerber liegt.
Nachweis über die Zuordnung der IP-Adresse
Zum Nachweis, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, genügen bei Unterlassungsbegehren die Ausdrucke einer Online-Ermittler-Firma nicht.
Lounge Poster – posterlounge
Selbst wenn zwischen dem eingegebenen Keyword und einem rechtlich geschützten Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht, so wäre die Verwendung des Keywords gemäß § 23 Nr.2 MarkenG privilegiert und führt nicht zu Rechstverletzungen.
Zur Störerhaftung des Admin-C
Der Admin-C einer Domain haftet nicht in seiner Eigenschaft als solcher für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbaren Webseiten begangen werden. Angesichts der Mannigfaltigkeit denkbarer Rechtsverletzungen auf den unmittelbar über die Domain abrufbaren Webseiten ist es dem Admin-C unzumutbar, eine ständige Kontrolle des Internetcontents durchzuführen.

