Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

31. Juli 2007

Zugang der Abmahnung muss Abgemahnter beweisen

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 31.07.2007, Az.: 3 - 10 O 10/07 In einem eigenen Urteil wurde vom Landgericht Frankfurt am Main die Frage geklärt, wer den Zugang einer Abmahnung zu beweisen hat. Dies ist grundsätzlich derjenige, der abgemahnt wurde.
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24. Juli 2007

Untersagung des Herstellers an einen Händler für den Vertrieb über eBay ist unzulässig

Urteil des LG Berlin vom 24.07.2007, Az.: 16 O 412/07 Kart Vereinbaren der Hersteller und ein Händler „Auswahlkriterien", welche die Grundlage einer gemeinsamen Geschäftsbeziehungen darstellen und wird in den Auswahlkriterien unter anderem der Ausschluss des Vertriebs über das Internet auf der Handelsplattform eBay aufgeführt, stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, weil dadurch die Handlungsfreiheit der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen beschränkt wird.
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20. Juli 2007

Keine Herausgabe von Adressdaten bei Unverhältnismäßigkeit

Urteil des AG Offenburg vom 20.07.2007, Az.: 4 Gs 442/07 Die Verpflichtung eines Providers zur Herausgabe von Verbindungsdaten gemäß §§ 100g, h StPO kann in minderschweren Fällen bei einer Verhältnismäßigkeistabwägung nach der Schwere des Tatvorwurfs und dem Grad des Tatverdachts erlöschen.
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19. Juli 2007

Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)

Pressemitteilung des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 191/04 Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.
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19. Juli 2007

Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften

Urteil des LG Dortmund vom 19.07.2007, Az.: 10 O 113/07 Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 BGB nur dann 2 Wochen, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wird. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist hingegen gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB einen Monat. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. ...
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19. Juli 2007

BGH zur Verwechslungsfähigkeit des Begriffs Telekom

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. ...
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18. Juli 2007

Streitwert je Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2.000 € angesetzt

Urteil des OLG Naumburg vom 18.07.2007, Az.: 10 W 37/07 Angesichts der im Fall vorliegender Interessenlage (Vielzahl der Wettbewerber, die im Internet Computerartikel vertreiben) hält das Gericht 2.000,– Euro je Fehler der Widerrufsbelehrung in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung für angemessen. Der - für Wettbewerbssachen - geringe Streitwert spiegelt die geringe Betroffenheit in der Marktposition wieder. Er verhindert auch, dass das Recht zur Abmahnung als „Kampfmittel” zur Schädigung von Mitbewerbern eingesetzt werden kann.
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18. Juli 2007

Streitwert von 10.000 Euro pro Song ist rechtens

Urteil des LG Köln vom 18.07.2007, Az.: 28 O 480/06 Im vorliegenden Urteil des Landgerichts Köln geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei urheberechtlicher Verletzung von Musiktiteln über sogenannte File-Sharing-Programme pro Musiktitel ein Gegenstandswert von 10.000 € angemessen ist. ...
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17. Juli 2007

Abmahnung einer falschen IP-Adresse

Urteil des LG Stuttgart vom 17.07.2007, Az.: 17 O 243/07 Im vorliegenden Fall wurde einem völlig unbescholtenem Bürger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt, da dem Provider bei der Nutzerkennung ein Zahlendreher unterlaufen war. Doch der Empfänger konnte beweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt unter einer anderen IP-Adresse im Internet unterwegs war. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass gegenüber diesem keine Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gemäß § 97 Abs. 1 UrhG geltend gemacht werden können. ...
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