Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. November 2008

Bewertungen bei eBay

Urteil des AG Brühl vom 07.04.2008, Az.: 28 C 447/07

Allein die Möglichkeit bei eBay Bewertungen abzugeben, lässt darauf schließen, dass hierbei die persönliche Meinung gefragt ist und gerade keine objektiven Tatsachen behauptet werden. Deshalb kann ein Anspruch auf Widerruf und Unterlassung hinsichtlich dieser Bewertungen nicht gegeben werden, soweit die Kriterien von eBay eingehalten wurden und die Grenze zur Unsachlichkeit nicht überschritten ist.
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28. Oktober 2008

Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.02.2007, Az.: 5 W 7/07

Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers ist anhand von verschiedenen Indizien zu bestimmen. Dabei sind insbesondere Zahl und Häufigkeit der Auktionen, die Geschäftsgegenstände, der Auktionsumsatz, der Auftritt des Verkäufers, etwaige Werbebeschreibungen und das Betreiben eines eBay-Shops als maßgebliche Kriterien heranzuziehen.
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27. Oktober 2008

Keine Gewinnzusage durch „Pop-up-Fenster“

Urteil des LG Köln vom 27.08.2008, Az.: 2 O 120/08

Eine als "Pop-up-Fenster" gestaltete Werbeeinblendung mit dem Inhalt: "Sie sind unser 999.999 Besucher, jetzt online um:... Herzlichen Glückwunsch - Sie haben dadurch die freie Auswahl gewonnen: Audi A5, 25.000,- Euro, Mulitmediapaket...." stellt weder eine Gewinnzusage, noch eine vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB dar.
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24. Oktober 2008

Haftung des Anschlussinhabers

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az.: 12 O 195/08 Hat der Beklagte willentlich einen Internetzugang geschaffen, der objektiv für Dritte nutzbar war (ungesichertes WLAN), und wurde über diese IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen, so hafet der Beklagte zumindest als Störer. Es ist einem Anschlussinhaber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerkes zu ergreifen.
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22. Oktober 2008

Akteneinsicht in Filesharingfällen

Beschluss des LG Stralsund vom 11.07.2008, Az.: 26 Qs 177/08

Bei den IP-Adressen handelt es sich zwar um Verkehrsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis grundsätzlich unterliegen, jedoch werden diese innerhalb von Internettauschbörsen vom Verwender freiwillig preisgegeben.Der dazugehörige Anschlussinhaber fällt in die Gruppe der Bestandsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis generell nicht unterfallen. Die Gewährung der Akteneinsicht für den Verletzten ist somit bei Filesharingfällen grundsätzlich möglich, da innerhalb dieser ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis nicht mehr möglich ist. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus der Durchsetztung zivilrechtlicher Ansprüche.
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22. Oktober 2008

Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

Beschluss des LG Darmstadt vom 09.10.2008, Az.: 9 Qs 490/08

Und nochmal: Innerhalb von Filesharingfällen ist eine Akteneinsicht bei einem über den Anfangsverdacht hinausgehenden Tatverdacht keine unzulässige Ausforschung und darf nicht versagt werden. Insbesondere die Kenntnisnahme der namentlichen Verwender von klägerisch eigenständig ermittelten IP-Adressen steht der Verhältnismäßigkeit einer Akteneinsicht nicht entgegen.
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21. Oktober 2008

afilias.de

Urteil des BGH vom 24.04.2008, Az.: I ZR 159/05 Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist.
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