Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

12. September 2014

Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in privater eBay-Auktion

Beschluss des AG Düsseldorf vom 14.07.2014, Az.: 57 C 4962/14

Die rechtswidrige Verwendung von professionell angefertigten Lichtbildern im Rahmen einer privaten eBay-Auktion, begründet keinen lizenzanalogen Schadensersatz unter Berücksichtigung der MFM-Richtlinien für Berufsfotografen. Insbesondere aufgrund der typischerweise kurzen Dauer einer Auktion und niedrigen Umsätzen bei Kleinartikeln (hier: Trinkglas), ist lediglich ein Schadensersatz in Höhe von 20 € gerechtfertigt. Der Streitwert ist in einem solchen Fall auf bis zu 500,00 € festzusetzen.

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11. September 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes für eine unberechtigte Nutzung eines Stadtplans im Internet

Urteil des LG München I vom 04.06.2014, Az.: 21 S 25169/11

Eine unberechtigte kommerzielle Nutzung von Ausschnitten eines Stadtplans im Internet kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1620 EUR begründen. Der Schadensersatz ist im Wege der Lizenzanalogie zu bestimmen und richtete sich im vorliegenden Fall nach den Lizenzgebühren, die für eine unbefristete kommerzielle Nutzung des Kartenausschnitts bei Abschluss eines Lizenzvertrags zu zahlen sind.

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11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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10. September 2014

Impressum eines Immobilienmaklers muss Angaben zur Aufsichtsbehörde enthalten

Urteil des LG Leipzig vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13

Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis stellt eine Marktverhaltensregel dar, die dem Schutz von Verbrauchern durch unzuverlässige Personen dient. Verfügt ein Immobilienmakler nicht in eigener Person über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, so stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Das Impressum des Internetauftritts des Maklers muss Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten, um Verbrauchern zu ermöglichen, die Verlässlichkeit des Maklers zu überprüfen und sich im Fall von Beanstandungen an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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09. September 2014

Unterlassungsanspruch auch bei stillgelegtem Online-Shop

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.07.2014, Az.: 6 U 240/13

Auch gegen den Inhaber eines vorübergehend nicht betriebenen Online-Shops besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Wird ein Online-Shop zeitweilig nicht betrieben, weil der Inhaber nicht mehr lieferfähig ist, jedoch an neuen Produkten arbeitet, so gelten die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Inhabers weiter. Die Wiederholungsgefahr für begangene Wettbewerbsverstöße entfällt nur durch eine endgültige, nicht mehr aufhebbare Einstellung des Online-Shops. Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist ein Wettbewerbsverhältnis zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung nicht erforderlich.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

Domain mit den Buchstaben "www". Domainrecht
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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05. September 2014

Keine Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen

Urteil des OLG Dresden vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14

Partnerschaftsvermittlungsverträge sind als Dienste höherer Art qualifiziert, wodurch dem Kunden grundsätzlich auch ohne wichtigem Grund das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 627 Abs. 1 BGB zusteht. Regeln die AGB eines Anbieters, dass sich die Laufzeit eines solchen Vertrages automatisch verlängert und im Falle einer Kündigung bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet werden, sofern nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat, ist eine Vorleistungspflicht für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit unzulässig, da eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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05. September 2014

OLG Hamm zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2014, Az.: 4 U 118/13

Beruft sich der Abgemahnte auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, so liegt es an diesem, entsprechende Indizien vorzutragen. Ein Indiz kann sein, dass der Abmahnende kein nennenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt, sondern sein Interesse sich auf sachfremde Ziele wie die Gebührenerzielung beschränkt. Kein ausreichendes Indiz stellt dar, wenn mehrere Abmahnungen verschickt werden, die Abmahntätigkeit jedoch weiterhin in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden steht. Eine Tätigkeit in völlig verschiedenen Geschäftsbereichen mit dem Ziel, möglichst viele Mitbewerber erfassen zu können, ist vom Abgemahnten näher darzulegen. Jedenfalls ist es dem Abmahnenden gestattet, sich gebührenpflichtiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen, sowie einen Testkauf durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen. Darüber hinaus ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen angemessen und kein Indiz für ein vorrangiges Gebührenerzielungsinteresse. Die Zahlungsverpflichtung darf ebenso in die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgenommen werden, wie eine bezifferte Vertragsstrafe. Wenn die angesetzten Beträge dem für solche Verletzungen üblichen Wert entsprechen, ist auch hierin kein ausreichendes Indiz für einen Rechtsmissbrauch zu sehen.

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04. September 2014

Kein Schmerzensgeld nach Veröffentlichung eines Bildes von Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration im Internet

Urteil des AG Friedberg vom 06.08.2014, Az.: 2 C 1141/13(11)

Eine Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da ein schwerwiegender Eingriff vorliegen muss und dieser ist nicht gegeben, wenn man sich mit der Teilnahme an einer Demonstration selbst in die Öffentlichkeit begibt. Gleiches gilt für ein Bild auf Facebook, dass der Betroffene selbst online gestellt hat und welches aufgrund der Kleidung die Zugehörigkeit des Betroffenen zum Rechtsextremismus nach außen aufzeigt.

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