Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

14. August 2009

Der Computer mit dem Aufkleber

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.06.2009, Az.: 11 U 71/08

Der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, das vom Antragsgegner als Lizenz-Sticker bezeichnet wird, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und zielt auch nicht darauf ab, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen.
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26. März 2012

Echtheitszertifikat

Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10 Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen.
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08. Mai 2009

Sicherstellung von Emails

Beschluss des BGH vom 31.03.2009, Az.: 1 StR 76/09

Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.

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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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25. November 2009

Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung

Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09

Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.
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20. November 2009

Lückenloses Nachvollziehen von festgestellten IP-Adressen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 22.09.2009, Az.: 2-18 O 162/09

Wird eine Täterschaft oder Störereigenschaft seitens des Beklagten dezidiert in Abrede gestellt, beispielsweise im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, so muss der Kläger die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse zum Beklagten lückenlos nachweisen. Insbesondere muss er darlegen, dass es sich bei der Zuordnung um durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG ermittelte Daten handelt.
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01. April 2010

Internet-System-Verträge sind Werkverträge – Zulässigkeit der Vorleistungspflicht

Urteil des BGH vom 04.03.2010, Az.: III ZR 79/09

Internet-System-Verträge gehören zum Kreis der Internet-Provider-Verträge und stellen dort einen eigenen Vertragstypus dar. Wenn in der Leistungsbeschreibung Elemente des Werkvertrags überwiegen, handelt es sich insgesamt um einen Werkvertrag. Eine Vorleistungsklausel für den Besteller in den AGB widerspricht somit gerade den gesetzlichen Bestimmungen, kann aber dennoch einer Wirksamkeitskontrolle standhalten. Dann müssen sachlich rechtfertigende Gründe, wie etwa die Erbringung des überwiegenden Teils des Gesamtaufwands durch den Anbieter bei Vertragsbeginn vorliegen.

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08. Februar 2007

Verwendung einer Marke in Form von „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ ist unzulässig

Urteil des BGH vom 08.02.2007, Az.: I ZR 77/04 Wenn auf Webseiten Markennamen in weißer Schrift auf weißem Hintergund eingebunden werden, spricht man von "Weiß-auf-Weiß-Schrift". Diese Markennamen sind für den Besucher der Seiten unsichtbar, werden jedoch von Suchmaschinen gefunden und verbessert dadurch die Listung der Webseite, wenn die jeweiligen Markennamen in den Suchmaschinen eingeben werden. Dieses Vorgehen hat der BGH klar für unzulässig erklärt.
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28. Januar 2010

Konkludenter Vertragsschluss durch „Nichtöffnen“ einer E-Mail

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.03.2009, Az.: I-7 U 28/08

Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich eine Partei den Zugang einer E-Mail, auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme von deren Inhalt, zurechnen lassen. Hinterlegt eine Partei bei einem Immobilienmakler die eigene E-Mail-Adresse, muss sie davon ausgehen, dass ihr Exposées und Besichtigungstermine per E-Mail zugeschickt werden. Kommt zwischen der Partei und einem von dem Makler vorgeschlagenen Dritten ein Vertrag zustande, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Dies gilt auch dann, wenn die Partei diese E-Mail nicht geöffnet haben will. Den Zugang einer E-Mail mit Nichtwissen zu bestreiten, war in diesem Fall nicht ausreichend. Ein Maklervertrag kam konkludent zustande.
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05. September 2011

Grafische Benutzeroberfläche im TV

Urteil des EuGH vom 22.12.2010, Az.: C- 393/09 Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
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