Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“
Die Kombination Werbung und Gewinnspiel
Eintragung durch öffentliche elektronische Dokumente
Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.04.2009, Az.: 8 W 155/08
Für Eintragungen in das Handelsregister ist zwingend die elektronische Einreichung in öffentlich beglaubigter Form vorgeschrieben. Dazu muss für eine wirksame Einreichung eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Stellt eine Behörde elektronische Dokumente innerhalb ihrer Amtsbefugnissse aus, finden hierfür die Vorschriften über öffentliche Urkunden Anwendung. Denn das verwendete Zertifikat lässt feststellen, wer aus der Behörde mit welchem Inhalt das öffentliche elektronische Dokument erstellt hat.
GPL
Die Verschreiber-Domain
Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig
Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG erstreckt sich auch auf Emails, die zwar schon abgerufen worden sind, sich aber wie bei IMAP-Mailkonten üblich, dennoch weiterhin auf dem Server befinden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass solche Mails auch in umfangreichem Maße beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen. Gleiches gilt auch dann, wenn das Mailkonto einer Person gehört, die selbst nicht Beschuldigter in dem Strafverfahren ist.
Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10
Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen – Teil 1/3
airdsl: Zum markenrechtlichen Schutz eines Domainnamens
Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 231/06
Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.Insolvenzbekanntmachungen im Internet
Die auf der Internetseite der vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ins Internet gestellten Insolvenzbekanntmachungen bieten keine ausreichend verlässliche Quelle für Prozessentscheidungen, so dass eine darauf gestützte Unkenntnis nicht unverschuldet im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 GKG ist.