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Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“
20. Dezember 2010 Urteil des EuG vom 17.12.2010, Az.: T-13/09
Bei Süßwaren sind tierische und tierähnliche Darstellungen üblich und dem Verbraucher bekannt. Er nimmt sie nicht als Herkunftsbeleg wahr, wenn sie nicht durch besondere Merkmale hervortreten. Die dreidimensionale Form einer Schokoladenmaus, ohne besondere individuelle Eigenheiten ist daher nicht unterscheidungskräftig und von der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.
Weiterlesen 15. Dezember 2010 Beschluss des BPatG vom 26.10.2010, Az.: 33 W (pat) 137/09
Die Bezeichnung "National-Bank" ist für die Bereiche Rechtsberatung und Versicherungswesen nicht als Marke eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt.Der Begriff wird in Deutschland als Gattungsbegriff für unabhängige Zentralbanken benutzt.
Weiterlesen 30. November 2010 Beschluss des BPatG vom 19.10.2010, Az.: 27 W (pat) 545/10
Mangels Unterscheidungskraft wurde die Eintragung der Bildmarke e discovery zurückgewiesen. Auch die grafische Darstellung ändere nichts daran, dass der Durchschnittsverbraucher die Bildmarke nur als einen Hinweis auf elektronisches Suchen wahrnehme.
Weiterlesen 18. November 2010 Urteil des EuG vom 12.11.2010, Az.: T- 404/09 Der Farbkombination steht das absolute Eintragungshindernis der mangelnden Unterscheidungskraft entgegen. Die Farben Grau und Rot haben, weder jeweils für sich genommen noch in Verbindung, Unterscheidungskraft. Im Bereich der Transport- Dienstleistungen werden diese oft zu dekorativen oder funktionalen Zwecken eingesetzt und auch in dieser Funktion wahrgenommen. Außerdem würde die Antragsstellerin durch die Eintragung in unzulässiger Weise ein Monopol für diese im Eisenbahnsektor übliche Farbkombination erhalten.
Weiterlesen 08. November 2010 Beschluss des BPatG vom 23.09.2010, Az.: 29 W (pat) 174/10
Die Wortfolge "TIP DER WOCHE" ist als Wort-/Bildmarke eintragungsfähig. Auch wenn der Durchschnittsverbraucher darin den beschreibenden Hinweis für "Ratschlag für den Zeitraum einer Woche" oder einen "nützlichen Hinweis für die(se) Woche" versteht. Der nicht unterscheidungskräftige Sinngehalt der Wortbestandteile wird jedoch durch das auffallende Hervortreten der grafischen Elemente so weit überlagert, dass die Marke in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig ist.
Weiterlesen 04. November 2010 Beschluss des BPatG vom 19.10.2010, Az.: 25 w (pat) 200/09 Das Kennzeichen "Kaffeerösterei Freiburg" ist als Marke nicht schutzfähig, da ihm das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 MarkenG entgegensteht. Denn "Kaffeerösterei Freiburg" weise nur beschreibend darauf hin, dass es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche handele, die in einer Kaffeerösterei in Freiburg hergestellt werden. Die notwendige unterscheidungsfähige Sachangabe mit Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen fehle aber gerade.
Weiterlesen 03. November 2010 Beschluss des BPatG vom 22.06.2010, Az.: 24 W (pat) 57/09
Die Bezeichnung "webadvocat" ist für den Bereich der Rechtsberatung und Rechtsvertretung nicht als Marke eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Durchschnittsverbraucher wird darunter einen "Web- / Internetanwalt", also einen Rechtsanwalt, der seine Tätigkeit mit Hilfe des bzw. über das Internet erbringt verstehen und keinen Bezug zu einem bestimmten Unternehmen herstellen.
Weiterlesen 26. Oktober 2010 Beschluss des BPatG vom 23.04.2008, Az.: 26 W (pat) 117/06
Der Name „Pontifex“ ist nicht als Marke für u.a. Biere eintragungsfähig. Da ein beachtlicher Teil des Verkehrs mit der Bezeichnung „Pontifex“ den Papst in Verbindung bringe, würde deren Verwendung als Biermarke nicht nur eine grobe Geschmacksverletzung darstellen, sondern auch als religiös anstößig empfunden werden.
Weiterlesen 25. Oktober 2010 Urteil des EuG vom 07.10.2010, Az.: T-47/09 Das Wortzeichen ist für Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 nicht eintragungsfähig, da ihm das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegensteht. Das Zeichen hat im Hinblick auf die angebotenen Dienstleistungen lediglich beschreibenden Charakter, da diese entweder von Gesellschaftern erbracht oder von diesen in Anspruch genommen werden. Als Gesellschafter sind in diesem Zusammenhang Personen anzusehen, die mit der Leitung eines Unternehmens betraut sind.
Weiterlesen 14. Oktober 2010 Urteil des EuG vom 12.10.2010, Az.: T-230/08, T-231/08 Das Wortzeichen "Wiener Werkstätte" ist für Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände sowie Schmuckwaren nicht eintragungsfähig, da es beschreibenden Charakter hat. Mit der "Wiener Werkstätte" als Künstlergruppe wird von den angesprochenen Verkehrskreisen ein bestimmter Stil in Verbindung gebracht, in dem auch die angebotenen Waren gefertigt sein können, insbesondere weil auch in der historischen "Wiener Werkstätte" Gebrauchsgegenstände hergestellt wurden. Dass die heute angebotenen Waren nicht in Wien produziert werden, ist unerheblich, da es insoweit auf die Stilrichtung und nicht den Herstellungsort ankommt.
In ihrer Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung muss die zuständige Behörde nicht auf alle Argumente des Antragsstellers eingehen, so lange deutlich wird, auf welche Erwägungen sich die Ablehnung der Eintragung stützt.
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