Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“

22. Juli 2015

Die Ähnlichkeit zwischen den Marken „501“ und „101“

Gefaltete Jeans aufeinander gestapelt auf weißem Hintergrund
Urteil des EuG vom 03.06.2015, Az.: T-604/13

Für zwei Zahlenzeichen kann das Fehlen einer bildlichen Ähnlichkeit nur dann bejaht werden, wenn diese bei den maßgeblichen Verkehrskreisen einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorrufen. Dies ist jedoch bei den Zahlenzeichen „101“ und „501“ nicht der Fall, weil zwei der drei Bestandteile identisch sind und keine weiteren, besonderen Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Des Weiteren sind sich die beiden Zeichen klanglich ähnlich, weil bei einer Aussprache der Zeichen der längere Teil identisch ist. Die Zeichen sind lediglich in begrifflicher Hinsicht unähnlich, weil Zahlen als solchen keine Bedeutung zukommt.

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06. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „Black Jack“ und „Black Track“

Mann mit weißen Handschuhen aufgefächert
Urteil des EuG vom 06.03.2015, Az.: T-257/14

Bei der Beurteilung einer bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Black Jack“ und „Black Track“ muss hinsichtlich der Ähnlichkeit der Zeichen auf Bild, Klang und Bedeutung eingegangen werden. Dabei ergibt sich für den englischsprachigen Verbraucher für jede der Marken eine spezielle und klare Bedeutung. Diese begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen neutralisieren die klanglichen und bildlichen Ähnlichkeiten derselben und eine Verwechslungsgefahr ist mithin zu verneinen.

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11. Juni 2015

Zulässige Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Verbandsnamen

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.04.2015, Az.: 6 U 35/15

Die beschreibende Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens innerhalb eines Verbandsnamens (hier: "Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ") stellt keine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Es ist bereits fraglich, ob darin eine Benutzung der fremden Marke zu sehen ist. Der Verband kann sich jedoch auf die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG berufen, die es erlaubt, eine fremde geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen, soweit diese Benutzung notwendig und nicht sittenwidrig ist.

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06. Mai 2015 Top-Urteil

Kein Markenschutz für „SKYPE“ wegen Verwechslungsgefahr mit „SKY“

3D Männchen telefoniert online mit einem Freund
Pressemitteilung des EuG vom 5.5.2015, Az.: T-423/12, T-183/13 und T-184/13

Der von dem Internet-Telefondienst „Skype“ angestrebte Markenschutz seines Wort- und Bildzeichens wurde aufgrund der deutlichen Verwechslungsgefahr zu der Wortmarke des britischen Pay-TV-Anbieters „Sky“ abgelehnt. Die beiden Zeichen weisen trotz der unterschiedlich angebotenen Dienstleistungen Ähnlichkeiten in bildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht auf. Im Namen Skype findet sich nicht nur der Markenname des Pay-TV Senders Sky wieder, sondern erinnert auch die wolkenförmige Umrandung im Logo von Skype eindeutig an den Begriff „Sky“ (engl.: Himmel). Die Unterscheidungskraft des „Skype“-Zeichens ist auch nicht durch die Bekanntheit in der Öffentlichkeit erhöht. Auch besitzt Sky aufgrund seiner frühzeitigen Eintragung die älteren Rechte.

Der Software-Konzern Microsoft, zu dem Skype inzwischen gehört, kann allerdings am Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen und das Urteil des EU-Gerichtes und des Markenamtes kippen.

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28. Januar 2015

„Mir reicht‘s. Ich geh schaukeln.“ nicht als Marke eintragungsfähig

Schwarzes R mit schwarzer Umrandung.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 01.07.2014, Az.: 27 W (pat) 521/14

Der Wortfolge „Mir reicht’s. ich geh schaukeln.“ fehlt die für eine Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum würde die Wortfolge lediglich als „Fun-Spruch“ wahrnehmen, nicht jedoch als Herkunftshinweis der Kleidung. Auch eine Anbringung der Marke auf einem Etikett auf der Innenseite der Kleidung würde keine Unterscheidungskraft begründen.

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07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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07. Januar 2015

DüsseldorfCongress

Die Skyline von Düsseldorf und dem Rhein am Abend.
Beschluss des BGH vom 15.05.2014, Az.: I ZB 29/13

a) Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bestehen keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken.

b) Hat sich in einer Branche die Kennzeichnungsgewohnheit herausgebildet, Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand zu bezeichnen, kann dies dazu führen, dass der Verkehr derartige Bezeichnungen auch als Produktkennzeichen ansieht.

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04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

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17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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21. August 2014

„Ab in den Urlaub“ ist nicht als Marke eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 24.06.2014, Az.: T-273/12

Die Wortfolge "Ab in den Urlaub" kann nicht als Marke eingetragen werden, da sie keine Unterscheidungskraft besitzt. Der Werbeslogan weist keine sprachliche, grammatikalische oder syntaktische Besonderheit auf und ist rein beschreibend. Auch ein Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke konnte nicht nachgewiesen werden.

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