Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

27. Oktober 2010

Bösgläubige Anmeldung der Marke XY rechtswidrig

Urteil des LG München I vom 13.04.2010, Az.: 9 HK O 23557/09 Die bösgläubige Markenanmeldung der Marke XY mit dem Ziel, vermeintliche Verletzer in Anspruch nehmen zu können, um dadurch Lizenzgebühren zu generieren, ist rechtswidrig. Einwilligung in die Löschung der Marke, die in unlauterer Behinderungsabsicht erworben und eingesetzt wurde, kann verlangt werden, wenn sie mit dem Zweck gehortet wurde, Dritte mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu überziehen.
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26. Oktober 2010

Keine Biermarke namens „Pontifex“

Beschluss des BPatG vom 23.04.2008, Az.: 26 W (pat) 117/06

Der Name „Pontifex“ ist nicht als Marke für u.a. Biere eintragungsfähig. Da ein beachtlicher Teil des Verkehrs mit der Bezeichnung „Pontifex“ den Papst in Verbindung bringe, würde deren Verwendung als Biermarke nicht nur eine grobe Geschmacksverletzung darstellen, sondern auch als religiös anstößig empfunden werden.
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25. Oktober 2010

„diegesellschafter.de“ keine eintragungsfähige Gemeinschaftswortmarke

Urteil des EuG vom 07.10.2010, Az.: T-47/09 Das Wortzeichen ist für Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 nicht eintragungsfähig, da ihm das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegensteht. Das Zeichen hat im Hinblick auf die angebotenen Dienstleistungen lediglich beschreibenden Charakter, da diese entweder von Gesellschaftern erbracht oder von diesen in Anspruch genommen werden. Als Gesellschafter sind in diesem Zusammenhang Personen anzusehen, die mit der Leitung eines Unternehmens betraut sind.
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25. Oktober 2010

Hersteller darf AdWords-Anzeigen mit seinem Markennamen nicht verbieten

Urteil des OLG Köln vom 02.07.2010, Az.: 6 U 48/10

Im vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
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14. Oktober 2010

„Wiener Werkstätte“ keine eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 12.10.2010, Az.: T-230/08, T-231/08 Das Wortzeichen "Wiener Werkstätte" ist für Gebrauchs- und Dekorationsgegenstände sowie Schmuckwaren nicht eintragungsfähig, da es beschreibenden Charakter hat. Mit der "Wiener Werkstätte" als Künstlergruppe wird von den angesprochenen Verkehrskreisen ein bestimmter Stil in Verbindung gebracht, in dem auch die angebotenen Waren gefertigt sein können, insbesondere weil auch in der historischen "Wiener Werkstätte" Gebrauchsgegenstände hergestellt wurden. Dass die heute angebotenen Waren nicht in Wien produziert werden, ist unerheblich, da es insoweit auf die Stilrichtung und nicht den Herstellungsort ankommt.
In ihrer Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung muss die zuständige Behörde nicht auf alle Argumente des Antragsstellers eingehen, so lange deutlich wird, auf welche Erwägungen sich die Ablehnung der Eintragung stützt.
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11. Oktober 2010

„WER KENNT WEN“ als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 26 W (pat) 110/09

Für die Eintragung als Marke ist es unerheblich, dass die Wortfolge „WER KENNT WEN“  sowohl Werbeslogan, als auch Marke ist. Sie ist eine originelle und prägnante Bezeichnung, die dem Verkehr keine sachbeschreibende Bedeutung nahe legt, sondern einen Hinweis auf die Herkunft der Waren darstellt. Folglich verfügt die Marke auch über genug Unterscheidungskraft und kann somit eingetragen werden.
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08. Oktober 2010

Assoziative Verwechslungsgefahr zwischen „Citiboerse“ und „CITIBANK“/„CITIBOND“

Beschluss des BPatG vom 07.04.2009, Az.: 33 W 67/07

Zwischen der jüngeren Marke „Citiboerse“ und den älteren Marken CITIBANK und CITIBOND besteht zwar keine unmittelbare, jedoch assoziative Verwechslungsgefahr. Dem Wortbestandteil „Citi“ kommt kennzeichnende Bedeutung zu. Ferner hält die Citigroup mehr als 100 Marken mit dem Bestandteil „CITI“, sodass man die jüngere Marke damit in Verbindung bringen und verwechseln kann.
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05. Oktober 2010

„Comfort Fit“ keine Marke für Windeln

Beschluss des BPatG vom 22.07.2010, Az:: 25 W (pat) 231/09

Die Eintragung der Wortfolge „Comfort Fit“ als Marke für Windeln scheitert daran, dass sie vom Verkehr lediglich warenbeschreibend wahrgenommen werde. Der Verbraucher assoziiere damit Tragekomfort, wohingegen eine hinreichende Unterscheidungskraft fehle. Folglich scheide die Eintragung als Marke aus.
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05. Oktober 2010

Unterlassungspflicht für die Übertragung von Softwarelizenzen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2010, Az.: 11 U 13/10

Hat man vom Rechtsinhaber eine Software innerhalb eines Rahmenvertrages erworben, so darf ein Datenträger mit dieser Software nicht hergestellt werden, sofern er dazu dient, an einen Wiederverkäufer veräußert zu werden und dies nicht den Bestimmungen des Rahmenvertrages entspricht. Außerdem kann eine Lizenz für die Verwendung der Software nicht auf einen Wiederverkäufer übertragen werden, wenn der Rahmenvertrag ausschließlich den am Vertragslizenzprogramm teilnehmenden Einrichtungen eine Lizenz zur Verwendung der Software als Endnutzer einräumt.
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04. Oktober 2010

Keine Unterscheidungskraft für die Bezeichnung „Pornofreunde“

Urteil des OLG Hamm vom 01.06.2010, Az.: I-4 U 224/09

Die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke "pornofreunde" ist im Bezug auf Organisation und Durchführung von Liveveranstaltungen etc. als gering zu betrachten. Das Wortelement hat überwiegend beschreibenden Charakter und ist somit als Marke nicht schutzfähig, denn es werden schlicht "Freunde" des "Pornos" angesprochen. Unter einem „Pornofreund“ wird man jemanden verstehen, der gerne Pornographie konsumiert, so auch im Zusammenhang mit dem Besuch einer Unterhaltungs- oder Liveveranstaltung. Damit verweist dieser Begriff wiederum überwiegend beschreibend allgemein auf das Angebot von Pornographie hin.
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