Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

23. Juli 2010

„Masterpiece“ als Marke für Möbel nicht geeignet

Beschluss des BPatG vom 02.06.2010, Az.: 28 W (pat) 34/10

Das Kennzeichen „Masterpiece“ kann für Möbel, insbesondere für Wasserbetten nicht als Marke geschützt werden, da es nicht als Herkunftsmerkmal eines bestimmten Unternehmens dienen kann. Der angesprochene Verkehrskreise versteht unter dem Begriff regelmäßig Spitzenleistungen, etwa handwerklicher, technischer oder auch sportlicher Art, die sich auch auf solche Waren beziehen können, die sich durch eine meisterhafte Ausführung oder ein meisterliches Design auszeichnen. Das Kennzeichen beschreibt daher die Qualität einer Ware und ist demzufolge als beschreibende Marke – auch unter Berücksichtigung der graphischen Ausgestaltung - nicht eintragungsfähig.
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23. Juli 2010

„Bringing Flavor to life“ für Nahrungsmittel nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 01.07.2010, Az.: 25 w (pat) 4/09 Der internationalen Wortmarke "Bringing Flavor to life" wurde der Markenschutz für Produkte  aus dem Nahrungsmittelbreich in der  Bundesrepublik Deutschland verweigert, da diese für diesen Produktbereich eine beschreibende Angabe darstellt  und keinen betrieblichen Herkunftshinweis . Der deutsche Verkehrskreis verstehe die aus einfachen Wörtern der englischen Sprache gebildete Wortfolge "Bringing Flavor to life" ohne weiteres und in erster Linie im Sinne von "Bringt Geschmack ins/zum Leben". Dies stellt in Bezug auf die beanspruchten Waren, die allesamt entweder als Nahrungs- und Lebensmittel eine deutlich beschreibende, naheliegende und von den beteiligten Verkehrskreisen ohne weiteres als solche zu verstehende Sachaussage dar. Auch wenn der verfahrensgegenständlichen IR-Marke in den USA, in Kanada und in Australien - aus welchem Grund auch immer - der Schutz nicht verweigert wurde, ändert dies nichts an der Beurteilung, da ausländische Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung haben.
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23. Juli 2010

„Froschkönig“ für alle Schmuckhersteller freihaltebedürftig

Entscheidung des BPatG vom 16.06.2010, Az.: 28 W (pat) 123/09

Die Marke "Froschkönig" ist trotz möglicher Verwendung durch den Markeninhaber über einen Zeitraum von 13 Jahren nicht für Schmuckwaren schutzfähig. Da solche oftmals durch ihre Motive definiert werden, ist der Begriff als beschreibend anzusehen. Es besteht insofern ein Freihaltungsinteresse, so dass die Löschung der Marke durch das DPMA zulässig war.

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15. Juli 2010

Verwechslungsgefahr bei peerstorm und PETER STORM

Entscheidung des EuG vom 08.07.2010; Az.: T-30/09

Der EuG bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "peerstorm" und "PETER STORM", beide angemeldet für den Bereich der Bekleidungsartikel. Beide Marken weisen eine visuelle, klangliche und auch begriffliche Ähnlichkeit auf. Auch wenn die Verwendung von Zeichen, bestehend aus Vor- und Nachnamen, in der Bekleidungsbranche gängig ist, liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr vor, wenn beide Marken für die selben Produktgruppen genutzt werden sollen.

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13. Juli 2010

Verkauf von Parfüm-Testern

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C 127/09

Ein Weiterverkauf von Parfüm-Testern mit der Kennzeichnung "Demonstration" und "Unverkäuflich" ist weder innerhalb noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig. Durch die angebrachten Hinweise der Unverkäuflichkeit und zum Zweck der Demonstration bringt der Hersteller eindeutig seinen Willen zum Ausdruck, dass die Tester nicht in den Europäischen Wirtschaftsraum eingebracht werden sollen. Unzulässige Einbringungen verletzen den Hersteller in seinen Markenrechten.
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12. Juli 2010

Marke „SCHÜTZT WAS GUT IST“ für Papier und Verpackungen eintragbar

Beschluss des BPatG vom 31.05.2010, Az.: 29 W (pat) 506/10

Die Wortfolge "SCHÜTZT WAS GUT IST" ist für die Bereiche Papier, Karton und Verkaufsverpackungen als Marke eintragungsfähig. Die sloganartige Wortfolge, welche aus einer allgemein geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen Wortkombination besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und enthält zudem kein Freihaltebedürfnis.
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09. Juli 2010

„DDR-Logo“ kein Produktkennzeichen

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 92/08

Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf. Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.
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09. Juli 2010

Keine Irreführung bei unbekannten Kennzeichen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.06.2010, Az.: 6 U 53/10

Im Gegensatz zu einer Verwechslungsgefahr im Markenrecht setzt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens (§ 5 II UWG) voraus, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht. Eine solche ist jedoch nur bei einer gewissen Bekanntheit des betroffenen Kennzeichens des Mitbewerbers gegeben.
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08. Juli 2010

Blutzucker-Teststreifen nur mit deutschsprachiger Gebrauchsanweisung

Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 185/07 In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, darunter versteht man z. B. Teststreifen zur Blutzuckermessung, dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind. Andernfalls sind diese als wettbewerbswidrig einzustufen.

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05. Juli 2010

„Fickshui“ ist nicht anstößig, sondern ein Markenname

Beschluss des BPatG vom 01.04.2010, Az.: 27 W (pat) 41/10

„Obszön und grob geschmacklos.“ So nannte das deutsche Patent- und Markenamt die Bezeichnung „Fickshui“ und wies sie als Markennamen ab. Weiter würden die Anhänger von Feng Shui beleidigt. Anderer Ansicht war das Bundespatentgericht. Der Name wertet weder Feng Shui ab, das ohnehin kommerzialisiert wurde, noch sei das in heutigen Zeiten bereits abgenutzte Wort „Fick“, welches bereits Einzug in den Duden und gar das moderne Theater fand, als anrüchig oder provozierend zu erfassen. Eine Ablehnung kommt jedoch nur bei einem eklatanten Verstoß gegen die guten Sitten in Frage. Folglich verwehrte die Markenstelle die Eintragung zu Unrecht.
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