Zueignung von verbotenen Inhalten einer Website durch Verlinkung

Der VGH München hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Website die Inhalte einer anderen Website durch eine Verlinkung zu eigen macht. In dem Rechtsstreit war dem Anbieter einer Website die weitere Verbreitung und Zugänglichmachung einer Verlinkung auf seiner Website aufgrund des abgebildeten rechtsextremen Inhalts untersagt worden. Der streitgegenständliche Bescheid wurde vom Gericht bestätigt, da sich der Inhaber der Website durch die Verlinkung den rechtsextremen Inhalt zu eigen gemacht hatte. Dem steht auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, ihm seien die betreffenden Inhalte nicht bekannt gewesen und er habe sich mittlerweile von diesen distanziert.