Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

10. April 2018

Zueignung von verbotenen Inhalten einer Website durch Verlinkung

Links-Taste mit Finger
Beschluss des VGH München vom 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31

Der VGH München hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Website die Inhalte einer anderen Website durch eine Verlinkung zu eigen macht. In dem Rechtsstreit war dem Anbieter einer Website die weitere Verbreitung und Zugänglichmachung einer Verlinkung auf seiner Website aufgrund des abgebildeten rechtsextremen Inhalts untersagt worden. Der streitgegenständliche Bescheid wurde vom Gericht bestätigt, da sich der Inhaber der Website durch die Verlinkung den rechtsextremen Inhalt zu eigen gemacht hatte. Dem steht auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, ihm seien die betreffenden Inhalte nicht bekannt gewesen und er habe sich mittlerweile von diesen distanziert.

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15. März 2018

Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar

Überweisung für Rundfunkgebühren mit schwarzen Kugelschreiber
Pressemitteilung Nr. 6/2018 des OVG Rheinland-Pfalz zum Beschluss vom 01.03.2018, Az.: 7 A 11938/17.OVG

Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags ist sowohl verfassungsgemäß, als auch mit Unionsrecht vereinbar. Insbesondere kann darin keine ungerechtfertigte Privilegierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters gegenüber einem privaten Anbieter gesehen werden. Vielmehr sei ein duales Rundfunksystem, und damit ein Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, unionsrechtlich anerkannt, bei denen auf unterschiedliche Finanzierungen zurückgegriffen werden könne.

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06. März 2018

Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15

Diverse Klauseln der Facebook Ireland Ltd. betreffend u.a. die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (auch Kontovoreinstellungen) sind unzulässig, da sie weder auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können, noch eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für eine Einwilligung erforderlich wäre eine „informierte Entscheidung“ des jeweiligen Nutzers, die ihrerseits voraussetzt, dass der Nutzer zuvor umfassend über den Zusammenhang und Zweck der Datenverarbeitung und auch die Tragweite seiner Erklärung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Vorgaben hat die Facebook Ireland Ltd. auf verschiedene Weise nicht erfüllt, womit die Klauseln als unzulässig einzustufen sind.

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28. Februar 2018

Verbotene Veröffentlichung von Liebesbeziehung mit Minderjähriger

junge Frau posiert auf Bett für ihren Freund, Fotograf
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 2-03 O 130/17

Die Veröffentlichung und der Besitz intimer Bilder eines anderen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung hierzu widerrufen hat. Vorliegend hatte ein Lehrer intime Fotos einer ehemaligen Schülerin in seinem Besitz und außerdem intime Details der Beziehung auf Facebook veröffentlicht. Der Lehrer hatte zu dem damals noch minderjährigen Mädchen eine Beziehung, aus welcher die intimen Fotos stammen. Obwohl die mittlerweile 20-jährige Studentin Aktfotografien von sich selbst für den Playboy erstellen ließ, hat der Lehrer nach Beziehungsende kein Recht, intime Fotos aus der damaligen Beziehung zu besitzen. Vielmehr sind Bilder der Betroffenen mit Intimbezug zu löschen. Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung der Tatsache, dass eine intime Beziehung zu der damals Minderjährigen überhaupt bestand.

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20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

Ärztin im Profil
Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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06. Februar 2018

Der Verbraucherbegriff und die gerichtliche Zuständigkeit

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des EuGH vom 25.01.2018, Az.: C-498/16

1. Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Nutzer eines privaten Facebook-Kontos die Verbrauchereigenschaft im Sinne dieses Artikels nicht verliert, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.

2. Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf die Klage eines Verbrauchers findet, mit der dieser am Klägergerichtsstand nicht nur seine eigenen Ansprüche geltend macht, sondern auch Ansprüche, die von anderen Verbrauchern mit Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat, in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten abgetreten wurden.

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18. Januar 2018

Verstärkter Persönlichkeitsschutz von Kindern vor erheblichem Medieninteresse

Paparazzi sitzt im Auto und fotografiert
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2017, Az.: 324 O 72/17

Grundsätzlich sind Bildveröffentlichungen nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig (§ 22 S. 1 KunstUrhG). Die Verbreitung solcher Aufnahmen ohne Einwilligung ist nur dann zulässig, wenn eine Ausnahme gem. § 23 Abs. 1 KunstUrhG vorliegt, bspw. wenn das Bild aus dem Bereich der Zeitgeschichte ist, und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Besonders Kinder müssen vor unfreiwilligen Abbildungen geschützt werden, da verstärktes Medieninteresse die Persönlichkeitsentfaltung empfindlich beeinträchtigen kann. Halten sich Kinder von Prominenten in einem räumlich von einer öffentlichen Veranstaltung getrennten Backstage-Bereich auf, so legitimiert das eine Bildveröffentlichung nicht, da sich die Eltern mit ihren Kindern dadurch gerade nicht bewusst der Öffentlichkeit zuwenden.

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15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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12. Januar 2018

Satirische Bezeichnung als „Nazi-Schlampe“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Zeitung gerollt mit der Aufschrift "Satire"
Beschluss des LG Hamburg vom 11.05.2017, Az.: 324 O 2017/17

Steht eine Person als Spitzenkandidatin einer politischen Partei in Blickpunkt der Öffentlichkeit, so muss diese mit überspitzter Kritik umgehen können. So war der Beitrag eines Satiremagazins, in dem es eine Politikerin als „Nazi-Schlampe“ bezeichnete, im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Betitelung bezog sich nämlich auf die Äußerung der Spitzenkandidatin, dass die politische Korrektheit „auf den Müllhaufen“ gehöre.

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22. Dezember 2017

EuGH: Weiterverbreitung von Fernsehsendung über Cloud ist unzulässig

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Pressemitteilung des EuGH zum Urteil vom 29.11.2017, Az.: C-265/16

Ein englisches Unternehmen darf keine Fernsehsendungen mehr aufzeichnen und über eine Cloud seinen Kunden zur Verfügung stellen. Da diese Übertragungsweise schon ganz andere technische Voraussetzungen hat als die eigentliche Ausstrahlung des Senders, ist sie letztlich eine „... von der ursprünglichen Wiedergabe unterschiedliche öffentliche Wiedergabe...“, welche eine Erlaubnis des Urheberrechteinhabers erfordert. Sie fällt auch gerade nicht mehr unter die Ausnahmeregelung für Privatkopien, welche grundsätzlich zustimmungsfrei sind.

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