Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

26. Juni 2020

Urheberrechtsverletzung durch Herstellung einer Privatkopie bei Nutzung eines Internet-Radiorecorders

Smartphone mit Radio-App in den Händen einer Frau
Urteil des BGH vom 05.03.2020, Az.: I ZR 32/19

a) Allein der Kunde ist als Hersteller einer Privatkopie im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen, wenn die Vervielfältigung eines Musikstücks unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung des Anbieters eines Internet-Radiorecorders angefertigt wird, sofern die Programmierung der Aufzeichnung einen Vorgang auslöst, der vollständig automatisiert ohne (menschlichen) Eingriff von außen abläuft (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. April 2009 I ZR 216/06, GRUR 2009, 845 Rn. 23 Internet-Videorecorder I; Urteil vom 11. April 2013 I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 11 Internet-Videorecorder II).

b) Ob sich der Nutzer eines Internet-Radiorecorders mit Erfolg auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen kann, hängt davon ab, ob bei den im Rahmen des Internet-Radiorecorders stattfindenden Vervielfältigungen (offensichtlich) rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwendet worden sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Ergebnis des Dreistufentests gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG einer Anwendung der Privatkopieschranke entgegensteht.

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02. Juni 2020 Top-Urteil

Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?

Schloss mit weißer Tastatur
Pressemitteilung Nr. 066/2020 des BGH zum Beschluss vom 28.05.2020, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.

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25. Mai 2020 Top-Urteil

Geheimdienstüberwachung: Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst verfassungswidrig

Abhören
Urteil des BVerfG vom 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2835/17

Das BVerfG hat festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland grundsätzlich an die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden ist. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstößt die Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Davon sind sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten, als auch die Übermittlung der so gewonnenen Daten an andere Stellen wie die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten betroffen. Das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung sei jedoch bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen ermöglicht wird.

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07. Mai 2020 Top-Urteil

Urheberrechtsstreit um Kraftwerk-Titel: Wann ist Tonträger-Sampling erlaubt?

Kopfhörer auf Mischpult
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 30.04.2020, Az. I ZR 115/16

Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Urheberrechte eines Tonträgerherstellers durch Sampling verletzt werden. Konkret geht es um das Musikstück „Metall auf Metall“ der Musikgruppe Kraftwerk. Die Beklagten hatten zwei Sekunden einer Rhythmussequenz des Titels elektronisch kopiert („gesampelt“) und ihren Song „Nur mir“ damit in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Nachdem sich bereits das BVerfG und der EuGH mit dem Rechtsstreit beschäftigt hatten, hat der BGH ihn nun wegen fehlender Feststellungen noch einmal an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Die geltend gemachten Ansprüche könne der BGH den Kraftwerk-Mitgliedern weder in Bezug auf ein Herstellen, noch in Bezug auf ein Inverkehrbringen von Tonträgern zusprechen. Für Vervielfältigungshandlungen ab dem 22.12.2002 komme eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger in Betracht. Jedoch fehlen Feststellungen dazu, ob die Beklagten ab diesem Zeitpunkt Handlungen der Vervielfältigung oder Verbreitung vorgenommen haben.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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06. Mai 2020

Produktempfehlung gleich Werbung?

Zwei Männer auf einem Ferseher mit Dollar-Zeichen
Urteil des LG Berlin vom 11.02.2020, Az.: 52 O 194/18

Das Unterhaltungsportal BuzzFeed veröffentlichte auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel „18 geniale Dinge, die du dir 2018 mit deinem Amazon-Gutschein gönnen musst“. Innerhalb des Artikels wurden 18 ausgewählte Amazon-Produkte inklusive zum Händler führender Affiliate-Links aufgelistet. Der klagende Verbraucherschutzverband sah darin, trotz eines Hinweises des Portalbetreibers, am Gewinn beteiligt zu werden, einen Verstoß gegen die Pflicht kommerzielle Kommunikation ausreichend kenntlich zu machen. Dem stimmten die Richter des Landgericht Berlin zu.

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04. Mai 2020

Auch bei Twitter müssen entlastende Umstände erwähnt werden

Twitter-Symbol vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 30.01.2020, Az.: 2-03 O 142/19

Eine Tatsachenbehauptung auf Twitter kann auch dann rechtswidrig sein, wenn es sich im Kern zwar um wahre Aussagen einer anderen Person handelt, der Verfasser es jedoch bewusst unterlässt, klarstellende und entlastende Äußerungen der betroffenen Person zu nennen. Im konkreten Fall hatte ein Journalist die Äußerung einer Politikerin gepostet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bereits eine entlastende Stellungnahme bezüglich der ursprünglichen Äußerung abgegeben hatte. Dadurch könne beim Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen. Es entlaste den Journalisten auch nicht, dass ihm bei Twitter nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zugestanden hätte.

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28. April 2020

Beitrag über Lokalpolitiker bleibt online – BVerfG verneint Recht auf Vergessen

Frau trinkt Kaffee und liest Zeitung
Urteil des BVerfG vom 25.02.2020, Az.: 1 BvR 1282/17

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht das Recht so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Außerdem stehe es im Interesse der Presse, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert zu halten. Folglich gibt es im vorliegenden Fall kein Recht auf Vergessen, da es nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess schützt.

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27. April 2020

Feuerwehr darf „Blaulicht-Fotografie“ zur Verfügung stellen

Einsatzfahrzeug der Feuerwehr mit Blaulicht uaf dem Weg zum Einsatz
Pressemitteilung zum Urteil des LG München I vom 24. 04.2020, Az.: 37 O 4665/19

Die Feuerwehr darf Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen. Durch die Presseberichte der Feuerwehr sei die neutrale Berichterstattung nicht gefährdet, da der Bericht keine boulevardmäßige Illustration oder redaktionelle Elemente enthält. Zudem richten sich der Presseberichte der Feuerwehr gezielt an Redaktionen sowie an die Presse im Allgemeinen. Außerdem bestehe für Journalisten stets die Möglichkeit selbst Fotos vom Einsatzort der Feuerwehr zu fertigen.

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14. April 2020

„Pumuckls Abenteuer“ – Streit um die Ausstrahlungsrechte

Mädchen vor Fernseher
Pressemitteilung des LG München I vom 12.03.2020, Az.: 7 O 12731/19

Das LG München I hatte vor kurzem einen Rechtsstreit zwischen der Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ und dem Bayerischen Rundfunk zu entscheiden. Der BR hatte 2019 eine Folge der erstmals 1999 ausgestrahlten Serie erneut im Fernsehen gezeigt. Die Klägerin vertrat jedoch die Ansicht, dass der Bayerische Rundfunk 2019 keine Ausstrahlungsrechte mehr gehabt habe und ihr daher Schadensersatz in Höhe von 36.000 Euro zahlen müsse. Neben dem ursprünglichen Vertrag schlossen die Parteien im Jahr 2000 eine zusätzliche Vereinbarung, nach deren Auslegung das Gericht sich der Ansicht des Beklagten anschloss und dessen Ausstrahlungsrechte bestätigte. Der BR ist somit nicht zum Schadensersatz verpflichtet, hat jedoch ein Wiederholungshonorar zu leisten.

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