Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

14. April 2021

Erneute Entscheidung zur Vergütung des Chefkameramanns des Films „Das Boot“

Boot in den Bergen
Pressemitteilung Nr. 075/2021 des BGH zum Urteil vom 01.04.2021, Az.: I ZR 176/18

Erneut geht es um den fortbestehenden Streit über die Nachvergütung des Chefkameramanns des Filmwerks „Das Boot“. Laut BGH habe das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, nicht berücksichtigt, dass es ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ankommt. Zudem wurden Vergütungsregelungen herangezogen, die nicht unmittelbar anwendbar waren. Insbesondere diesem Berechnungsfehler wird nun nachzugehen sein.

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12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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09. April 2021

OLG Köln zu Influencer-Werbung

Eine blonde Frau sitzt vor einer Kamera und testet Kosmetikprodukte
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2021, Az.: 6 U 103/20

Das OLG Köln hat festgestellt, dass Instagram-Beiträge einer Influencerin, die mit sogenannten „Tap-Tags“ versehen sind, als geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG einzustufen sind, da das Posten der streitgegenständlichen Beiträge vorwiegend der Förderung von Absatzzwecken diene. Die Influencerin finanziere ihre Tätigkeit durch Gegenleistungen von Unternehmen und hoffe durch das Posten auch auf künftige Kooperationen mit Unternehmen, weshalb eine Förderung von Absatzzwecken anzunehmen sei. Da in diesem Fall eine zu Werbezwecken erfolgte Veröffentlichung vermutet wird, hätten die streitgegenständlichen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, auch wenn die Influencerin für die Beiträge keine Gegenleistung erhalten hat.

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09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

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19. März 2021

Online-Musikdienst „Flatster“ muss nicht urheberrechtlich haften

Kopfhörer auf einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 08.01.2021, Az.: 6 U 45/20

Der Internet-Musikanbieter „Flatster“ ermöglicht es seinen Kunden, sich Titel auszuwählen, die dann, sobald die ausgewählten Lieder in einem Webradio laufen, mitgeschnitten und gespeichert werden, so dass sie von den Nutzern dauerhaft angehört werden. Dabei handelt es sich zwar um Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG, jedoch trifft „Flatster“ keine urheberrechtliche Haftung. Hersteller der Vervielfältigungen seien nämlich die Kunden und nicht „Flatster“, so das Gericht. Diese könnten sich wiederrum auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 UrhG berufen, so dass auch eine Haftung unter dem Aspekt der Beihilfe nicht in Betracht komme.

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10. März 2021

Millionenklage: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung war zulässig

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Nürnberg vom 03.02.2021, Az.: 3 U 2445/18

Die Klage eines Unternehmers auf Schadensersatz in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die Süddeutsche Zeitung ist auch in der zweiten Instanz erfolglos. Die Süddeutsche Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung alle Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten und die Journalisten hätten dabei weder rechtswidrig noch pflichtwidrig gehandelt, stellte das OLG Nürnberg fest. Im Jahr 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung über vermeintlich illegale Aktiengeschäfte des Unternehmers berichtet.

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05. März 2021 Top-Urteil

Nutzung von Prominentenbild zur Gewinnspielwerbung

Stapel mit Zeitungen
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 207/19

Ein Foto, das eine prominente Person zeigt und von einem breiten Publikum als Symbolbild (hier: für eine Kreuzfahrt) angesehen wird, darf - selbst in einem redaktionellen Kontext - nicht schrankenlos zur Bebilderung eines Presseartikels (hier: über ein Gewinnspiel, dessen Hauptgewinn eine Kreuzfahrt ist) genutzt werden. Der Symbolcharakter des Fotos ist vielmehr in die nach §§ 22, 23 KUG vorzunehmende umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen einzustellen.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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26. Februar 2021 Top-Urteil

„Clickbaiting“ mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

a) Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs zu entscheiden, wenn es das Grundurteil nicht beanstandet und der Streit über den Betrag zur Entscheidung reif ist. Hierfür bedarf es weder einer Anschlussberufung des Klägers noch einer Zustimmung der Parteien noch einer Wiederholung des erstinstanzlichen Sachantrags des Klägers.

b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait" („Klickköder") ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.

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25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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