Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

28. August 2020

Influencerin muss Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen

Junge Frau hält zwei mit "FollowW und "Like" beschriftete Schilder in der Hand
Urteil des OLG Hamburg vom 02.07.2020, Az.: 15 U 142/19

Eine Influencerin hat vor dem OLG Hamburg Recht bekommen und muss nun gewisse Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen. Zuletzt hatte bereits Cathy Hummels in einem ähnlichen Rechtsstreit einen Sieg vor dem OLG München erzielt. Das hanseatische Oberlandesgericht bewertete die dem Streit zugrundeliegenden Beiträge der Influencerin zwar als geschäftliche Handlungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, es läge jedoch keine wettbewerbswidrige Handlung gemäß § 5 a Abs. 6 UWG vor, da aufgrund der Anzahl der Follower der Influencerin ausgeschlossen sei, dass die Verbraucher den kommerziellen Zweck der Postings nicht erkennen würden.

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11. August 2020 Top-Urteil

Löschungsanspruch gegen Google: „Recht auf Vergessenwerden“ erfordert Einzelfallprüfung

Such-Funktion am Laptop
Pressemitteilung Nr. 95/2020 zu den Urteilen des BGH vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18, VI ZR 476/18

Der Bundesgerichtshof hat am 27.07.2020 zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ gefällt, das in beiden Fällen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geltend gemacht wurde. Die Kläger waren in der Vergangenheit wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Gegenstand negativer Berichterstattung geworden und wollten erreichen, dass die Presseartikel in der Trefferliste der Suchmaschine nicht mehr auftauchen. Im ersten Fall wurde die Klage abgewiesen: Auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gebe es kein unbeschränktes Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google. Vielmehr sei für den Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall eine umfassende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Im zweiten Fall wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorlagefragen gestellt, um den Fall anschließend zu entscheiden.

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07. August 2020

Cathy Hummels erzielt Sieg vor dem OLG München

Icon der App Instagram auf einem iPhone
Urteil des OLG München vom 25.06.2020, Az.: 29 U 2333/19

In dem Verfahren ging es um das Posten von Beiträgen, in denen verschiedene Unternehmen verlinkt wurden, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Der Kläger war der Auffassung bei diesen Beiträgen handele es sich um getarnte Werbung, umgangssprachlich auch Schleichwerbung genannt. Das Gericht sah dies nun allerdings anders: Hummels handele zwar auch als Unternehmerin, da sie mit dem Posten von Beiträgen auch den Zweck verfolge, ihre Aufmerksamkeit und Resonanz zu erhöhen um damit letztlich ihren eigenen „Marktwert“ zu steigern. Dieses allgemeine Interesse reiche jedoch nicht aus, um eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG anzunehmen. Die streitgegenständlichen Posts seien insoweit vergleichbar mit redaktionellen Beiträgen in Modezeitschriften, in denen ebenfalls Produkte beschrieben werden. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen, sodass der Rechtsstreit vielleicht höchstrichterlich geklärt werden wird.

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05. August 2020

Kinofilm „Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe“ zu stark beworben

Text Shopping Queen mit Krone
Pressemitteilung zum Urteil des VG Köln vom 09.06.2020, Az.: 6 K 14278/17

In der Sendung „Shopping Queen“ stand die Aufgabe der Teilnehmerinnen unter dem Motto des Kinofilms „Fifty Shades of Grey“. Durch zahlreiche Anspielungen und die Gestaltung des Hauptgeschehens der Sendung um den Kinofilm herum, sei nach Ansicht des VG Köln der Film in den Vordergrund gerückt. Dadurch habe er die redaktionellen Inhalte verdrängt und einen Ausgleich beider Belange unmöglich gemacht. Die Produktplatzierung habe sich folglich entgegen der Meinung des Senders nicht mehr im Rahmen des Zulässigen gehalten.

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04. August 2020

Fotograph darf Bild unverpixelt an die Bildzeitung verkaufen

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BVerfG vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1716/17

Die Frage, ob in einem konkreten Fall ein Bild von einem Patienten der sich in der Klinik aufhält unverpixelt veröffentlicht werden darf, beantwortete das BVerfG nun dahingehend, dass für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht der Fotograph selbst verantwortlich sei. Die Redaktion, die das Bild schlussendlich veröffentlicht hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden und somit die Sorgfaltspflicht.

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22. Juli 2020

YouTube gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen weiter

AdobeStock_247048641;247048641; Computer mit geöffneten Videoplayer.
Urteil des EuGH vom 09.07.2020, Az.: C-264/19

YouTube ist nicht verpflichtet, Auskunft über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen von Nutzern, die auf dessen Plattform Urheberrechte verletzen, zu erteilen. Die Constantin Filmverleih GmbH klagte, nachdem vollständige Filme kostenlos auf YouTube einsehbar waren, gemäß § 101 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UrhG auf Auskunft der Adressen solcher Nutzer, die die Filme auf der Plattform hochgeladen haben. Der EuGH urteilte nun, auf Vorlagefrage des BGH hin, dass unter den Begriff der "Adresse", der sich wiederum aus Art. 8 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/48/EG ergibt und zur Auslegung des § 101 UrhG herangezogen wird, lediglich Informationen über die postalische Anschrift, nicht jedoch Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen fallen.

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08. Juli 2020

Schadensersatzschätzung beim Filesharing von Computerspielen

Schadensersatz-Stempel auf Zettel über Geldscheinen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 31.03.2020, Az.: 11 U 44/19

Die Faktorrechtsprechung, die hinsichtlich des Filesharings von Musiktiteln entwickelt wurde, ist grundsätzlich zur Schadensschätzung bei der illegalen Verbreitung von Computerspielen anwendbar. Bei dieser wird der übliche Entgeltsatz für den legalen Download mit dem Faktor der möglichen Abrufe in der Tauschbörse multipliziert. Zu beachten ist jedoch die technisch bedingt geringere Anzahl möglicher Downloads, sowie der Preisverfall aufgrund abnehmender Aktualität bei Computerspielen.

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26. Juni 2020

Urheberrechtsverletzung durch Herstellung einer Privatkopie bei Nutzung eines Internet-Radiorecorders

Smartphone mit Radio-App in den Händen einer Frau
Urteil des BGH vom 05.03.2020, Az.: I ZR 32/19

a) Allein der Kunde ist als Hersteller einer Privatkopie im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen, wenn die Vervielfältigung eines Musikstücks unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung des Anbieters eines Internet-Radiorecorders angefertigt wird, sofern die Programmierung der Aufzeichnung einen Vorgang auslöst, der vollständig automatisiert ohne (menschlichen) Eingriff von außen abläuft (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. April 2009 I ZR 216/06, GRUR 2009, 845 Rn. 23 Internet-Videorecorder I; Urteil vom 11. April 2013 I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 11 Internet-Videorecorder II).

b) Ob sich der Nutzer eines Internet-Radiorecorders mit Erfolg auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen kann, hängt davon ab, ob bei den im Rahmen des Internet-Radiorecorders stattfindenden Vervielfältigungen (offensichtlich) rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen verwendet worden sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Ergebnis des Dreistufentests gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG einer Anwendung der Privatkopieschranke entgegensteht.

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02. Juni 2020 Top-Urteil

Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverletzungen klagen?

Schloss mit weißer Tastatur
Pressemitteilung Nr. 066/2020 des BGH zum Beschluss vom 28.05.2020, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat in einem Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Facebook das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es um die Frage, ob die einschlägigen Normen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die nach nationalem Recht berechtigten Verbände, Einrichtungen und Kammern dazu berechtigen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer vorzugehen. Konkret bedeutet dies, ob Verbraucherschutzverbände überhaupt dazu befugt sind, wegen Datenschutzverletzungen durch ein Unternehmen gegen dieses zu klagen, auch wenn sie dazu keinen Auftrag von einer betroffenen Person erhalten haben.

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25. Mai 2020 Top-Urteil

Geheimdienstüberwachung: Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst verfassungswidrig

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Urteil des BVerfG vom 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2835/17

Das BVerfG hat festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland grundsätzlich an die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden ist. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstößt die Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Davon sind sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten, als auch die Übermittlung der so gewonnenen Daten an andere Stellen wie die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten betroffen. Das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung sei jedoch bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen ermöglicht wird.

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