Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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30. August 2019

Unzulässige Berichterstattung über Veröffentlichung von Nacktfotos einer Sängerin

Alte Zeitungen auf einem Stapel
Urteil des BGH vom 30.04.2019, Az.: VI ZR 360/18

Der BGH hat festgestellt, dass die BILD-Berichterstattung über die Erpressung und anschließende Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet, einer bekannten deutschen Sängerin, welche zuvor vom Laptop ihres Freundes gestohlen worden waren, rechtswidrig war, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sängerin darstellte. Durch die Berichterstattung werde deutlich, dass die Bilder dem Intimbereich der Sängerin zuzuordnen sind. Weiterhin entstehe die Gefahr, dass aufgrund der Berichterstattung eine Vielzahl an Personen nach den in Rede stehenden Bildern sucht.

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29. August 2019

Verträge zwischen Komponisten und Musikverleger nicht sittenwidrig

Noten auf Papierrollen
Urteil des OLG München vom 21.03.2019, Az.: 29 U 2854/18

Wegen vermeintlicher Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB hatten mehrere Komponisten ihre Verlegerverträge gekündigt. Diese Kündigung war jedoch unwirksam, da eine Sittenwidrigkeit der Verträge nicht gegeben sei, so das OLG München. Zum einen liege kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, da es sich bei den Verträgen um Musterverträge des Deutschen Musikverbandes handele und die Aufteilung von Leistung und Gegenleistung somit den marktüblichen Gepflogenheiten entspreche. Zum anderen ergebe sich eine Sittenwidrigkeit der Verträge auch nicht daraus, dass die Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten.

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23. August 2019

Online-Glücksspiel bleibt zunächst verboten

Handy mit Glücksspiel auf dem Bildschirm, daneben fallen Pokerchips herunter
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 03.07.2019, Az.: 4 MB 14/19

Das Veranstalten bzw. Anbieten von Online-Glücksspielen bleibt in Schleswig-Holstein auch weiterhin verboten. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online-Glücksspiel hatte gegen das bestehende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrages geklagt und unter anderem eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit bemängelt. Dem konnte das OVG jedoch nicht folgen. Es konnte insbesondere keinen Beleg dafür erkennen, dass die Risiken von Online-Glücksspiel überschätzt werden.

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09. August 2019

Heimliche Filmaufnahmen überschreiten Grenzen journalistischer Recherche

Nahaufnahme von Objektiv einer Videokamera
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 18.07.2019, Az.: 15 W 21/19

Sofern Ton- und Filmmaterial verdeckt für eine TV-Recherche erlangt wird, kann selbst dann ein Unterlassungsanspruch entstehen, wenn das Material nicht ausgestrahlt wird. Durch die Weitergabe des Materials an Dritte seien bereits Straftatbestände verwirklicht, wie beispielsweise die Verletzung der Vertraulichkeit des Worte nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch Bildaufnahmen nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB. Außerdem sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ergebe sich allerdings aufgrund des Medienprivilegs kein Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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05. August 2019

Keine Twitter-Sperre wegen satirischem Post

Kreuz auf Wahlzettel
Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 07.06.2019, Az.: 11 O 3362/19

Weil er kurz vor den Europawahlen auf seinem Twitterprofil folgende Nachricht postete: „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“ wurde der Twitter-Account eines Mannes von Twitter gesperrrt. Grund hierfür sei ein Verstoß gegen die Richtlinien von Twitter zur Manipulation oder Beeinträchtigung von Wahlen. Nun hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden, dass es sich bei dem entsprechenden Posting nicht um den Versuch einer Wahlmanipulation handele, sondern dass der Nutzer nur seine ablehnende Meinung gegenüber der AfD mithilfe von Ironie darstellen wollte. Dies sei jedoch vom Umfang der Meinungsfreiheit umfasst und dürfe daher nicht von Twitter gesperrt werden.

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30. Juli 2019 Top-Urteil

Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Einbindung von „Gefällt mir“-Button auf Webseite

Fotolia_Leuchtend blauer Gefällt-mir-Button vor Wand
Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-40/17

Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden erlaubt, zur Wahrung von Verbraucherinteressen mutmaßliche Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verklagen, nicht entgegenstehen. Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Plugin – hier der „Gefällt mir“-Button von Facebook – in seine Webseite mit ein, das den Browser des Besuchers veranlasst, Inhalte des Plugin-Anbieters anzufordern und personenbezogene Daten zu übermitteln, ist der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung der Daten mitverantwortlich. Ein solcher Vorgang kann durch berechtigte Interessen von Betreiber und Anbieter gerechtfertigt werden. Außerdem trifft den Webseitenbetreiber eine Informationspflicht, diese bezieht sich aber nur auf die Vorgänge, bei denen der Betreiber tatsächlich über Zwecke und Mittel entscheidet.

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30. Juli 2019

Keine Schleichwerbung bei Instagram

Hand hält Smartphone mit Icons
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19

Ein sog. Aquascaper (Gestalter für Aquariumlandschaften) muss, wenn er auf Instagram Bilder von Aquarien, Aquarienzubehör oder Wasserlandschaften hochlädt, diese als Werbung kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Das Hochladen der Bilder stelle keine private Meinungsäußerung, sondern eine geschäftliche Handlung dar. Hierfür spreche vor allem die Tatsache, dass der Influencer geschäftliche Beziehungen mit dem Unternehmen unterhält, dessen Produkte er bei Instagram präsentiert und dass er die jeweiligen Produkte mit den Instagram-Accounts der Hersteller verlinkt.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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