Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

11. Februar 2010

150 € für Filesharing – nur tatsächlich angefallene Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09 -78 Einer Entscheidung des AG Frankfurts zufolge, sind 150 € als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk bei Musikwerken angemessen. Zudem sind nur die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten für eine Abmahnung erstattungsfähig, gerade wenn der Rechteinhaber seinen Anwalt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beauftragt hat. Auf eine im Nachhinein zwischen den Parteien getroffene, zweite höhere Kostenvereinbarung kann damit nicht abgestellt werden.
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09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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03. Februar 2010

Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

Urteil des Hanseatischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 5 U 154/07 Erneut hat das OLG Hamburg entschieden, dass das Anbieten fremder Tonaufnahmen im Wege des sog. Streaming-Verfahrens einer Zustimmung des Tonträgerherstellers bedarf. Das Angebot, bei dem Tonaufnahmen über Internet-Streams für Dritte kostenpflichtig angehört werden können, ist als öffentliche Zugänglichmachung zu qualifizieren. Aufgrund der systematischen Einordnung zwischen den Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrechten und dem Senderecht folgt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung nicht erfordert, dass Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Werden die Aufnahmen ohne die Zustimmung des Tonträgerherstellers zugänglich gemacht, stehen diesem demnach Unterlassungsansprüche zu.
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25. Januar 2010

„Zu Tisch in…“ nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 16.10.2009,  Az.: 26 W (pat) 30/09

Die Eintragungsfähigkeit der Marke "zu Tisch in..." wurde mangels Unterscheidungskraft von dem BPatG teilweise abgelehnt. Die Wortfolge "zu Tisch" ist eine gebräuchliche Redewendung für die Einnahme einer Mahlzeit. Der Verkehrskreis ordnet daher der Wortfolge den für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt "Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen" zu. Eine Eintragung für Dienstleistung Beherbergung und Verpflegung von Gästen wurde daher abgelehnt. Für andere Waren und Dienstleistungsklassen, etwa Büroartikel, wurde die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "zu Tisch in..." vom BPatG bejaht.
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18. Januar 2010

… und Eltern haften doch für ihre Kinder!

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09

Im Falle von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Filesharing müssen Eltern darlegen, dass sie mit Hilfe einer Firewall oder eingeschränkten Benutzerkonten sichergestellt haben, dass ihre Kinder keine Tauschbörsen nutzen können. Ein bloßes "Ermahnen" oder "Aufmerksam machen" der Kinder genügt nicht den elterlichen Kontrollpflichten. Gelingt einem abgemahnten Anschlussinhaber weiter nicht zu erklären, wer als dritte Person die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss begangen haben könnte, haftet der Anschlussinhaber für die Verletzung vollumfänglich.
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29. Dezember 2009

Keine doppelte Rechtseinräumung für „Mambo No. 5“

Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 49/06

Wurden bereits jemandem urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt, so kann bei einer weiteren, ins Leere laufenden Rechtseinräumung an einen Dritten nicht davon ausgegangen werden, dass er diesem Dritten dann zumindest seine bei ihm verbleibenden eigenen Ansprüche im Falle einer Urheberrechtsverletzung abgetreten habe.
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14. Dezember 2009

Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke

Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06

Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
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12. November 2009

Nur der Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten ist aktivlegitimiert

Urteil des LG Hamburg vom 08.05.2009, Az.: 308 O 472/08

Die Rechte an urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen müssen substantiiert dargelegt werden und können nicht vermutet werden. Fehlt es an der Darlegung der Inhaberschaft der ausschließlichen Nutzungsrechte, fehlt es auch an der Aktivlegitimation, die Verletzungen dieser Rechte einzuklagen. Die fehlende Berechtigung kann sich aus der Berechtigung eines Dritten oder der unwirksamen oder unvollständigen Nutzungsrechtsübertragung ergeben.
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29. Oktober 2009

CD-Kopien sind weiterhin nicht verboten

Beschluss des BVerfG vom 07.10.2009, Az.: 1 BvR 3479/08 Unternehmen der Musikindustrie und Tonträgerhersteller hatten in einer Verfassungsbeschwerde geklagt, dass private Kopien von Musik-CDs gegen § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde. Außerdem hieß es in dem Beschluss, dass einzelne Kopien eines Werkes zum privaten Gebrauch auf Tonträger zulässig sind, solange sie nicht Erwerbszwecken dienen.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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