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Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“
17. März 2009 Urteil des LG Hamburg vom 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08 Auch wenn ein Access-Provider grundsätzlich der Störerhaftung unterliegt, ist es für diesen nach Abwägung und unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen unzumutbar eine Internetseite sperren zu lassen, auf der für seine Kunden Inhalte mit urheberrechtsverletzenden Inhalten angeboten und runtergeladen werden können.
Weiterlesen 17. März 2009 Beschluss des OLG Köln vom 09.02.2009, Az.: 6 W 182/08 Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, handelt widerrechtlich. Wenn sich das Werk (hier: 1 Musikalbum) zudem noch in der relevanten Verwertungsphase befindet, liegt auch hier schon eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vor, so dass § 101 Abs. 1 und 2 UrhG Anwendung findet.
Weiterlesen 13. März 2009 Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06 In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden (...).
Weiterlesen 11. Februar 2009 Urteil des AG Bochum vom 20.01.2009, Az.: 65 C 403/08 Auch bei einer großen Anzahl von geladenen Gästen und ohne Einlasskontrolle unter Vorlage einer schriftlichen Einladung ist die Wiedergabe eines Musikstücks auf einer Hochzeit keine Verletzung des Urheberrechts, wenn ausschließlich persönlich geladene Gäste an der Veranstaltung teilnehmen und dadurch unter sämtlichen Besuchern das Gefühl erzeugt wird, an diesem Abend einer in sich geschlossenen Gesellschaft anzugehören.
Weiterlesen 11. Februar 2009 Beschluss des AG Mannheim vom 21.05.2008, Az.: 9 C 142/08
Bei einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Vorwurfs des illegalen Herunterladens von Musik ist ein Gericht nicht schon deshalb zuständig, weil (auch) in seinem Bezirk heruntergeladen wurde. Vielmehr sind auch andere die Sachnähe begründende Faktoren zu berücksichtigen. Daneben widerspricht ein Wahlrecht des Schädigers Sinn und Zweck des § 32 ZPO, der insoweit teleologisch zu reduzieren ist.
Weiterlesen 10. Februar 2009 Urteil des LG Mannheim vom 28.11.2008, Az.: 7 O 65/08
Ob eine Gaststätte "Discothek" im Sinne des Tarifs MU III 1c der GEMA ist, hängt davon ab, ob die Räume nach Nutzungskonzept und baulichen Gegebenheiten so ausgestaltet sind, dass Tanzen der Hauptzweck des Gaststättenbesuchs ist. Keine ausschlaggebende Bedeutung kommt der Frage zu, ob einzelne Gäste tatsächlich getanzt haben.
Weiterlesen 10. Februar 2009 Urteil des BGH vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Nachdem zu diesem Urteil bisher lediglich die Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH veröffentlicht wurde, liegt uns nun auch das Urteil vor.
Weiterlesen 30. Januar 2009 Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.01.2009, Az.: 6 W 4/09 Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. ...
Weiterlesen 27. Januar 2009 Pressemitteilung des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 19/07
Um als Herausgeber der Erstausgabe ein dem Urheberrecht ähnliches Recht aus § 71 UrhG zu erlangen, muss der Beweis erbracht werden, dass fragliches Werk "nicht erschienen" ist. Dabei kann der potenzielle Erstherausgeber sich zunächst auf entsprechende Behauptung beschränken, wonach es Sache der Gegenseite ist die Umstände darzulegen die für ein Erscheinen sprechen. Der Anspruchsteller genügt sodann seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die vorgebrachten Umstände widerlegt.
Weiterlesen 21. Januar 2009 Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 6/06 Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat.
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