„Passionsspiele“
Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die Marke "Passionsspiele" im Bereich von Layoutgestaltungen von Internetauftritten über ausreichend Unterscheidungskraft zu den nicht nur regional, sondern weltweit bekannten Passionsspielen hat, welche die volkstümliche dramatische Darstellung des Lebens und Sterbens Christi präsentieren. Die Richter verneinten dies und sprachen sich wegen des fehlenden Sachbezugs von Layoutgestaltungen zu der allgemein verbreiteten Vorstellung über die Passionsspielen gegen eine Eintragung der Marke aus.

