Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

03. Juli 2009

„Passionsspiele“

Beschluss des BPatG vom 28.05.2009, Az.: 25 W (pat) 70/08
Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die Marke "Passionsspiele" im Bereich von  Layoutgestaltungen von Internetauftritten über ausreichend Unterscheidungskraft zu den nicht nur regional, sondern weltweit bekannten Passionsspielen hat, welche die volkstümliche dramatische Darstellung des Lebens und Sterbens Christi präsentieren. Die Richter verneinten dies und sprachen sich wegen des fehlenden Sachbezugs von Layoutgestaltungen zu der allgemein verbreiteten Vorstellung über die Passionsspielen gegen eine Eintragung der Marke aus.

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18. Juni 2009

Filmtitel „Der Seewolf“ möglich

Urteil des OLG München vom 30.04.2009, Az.: 29 U 4978/08

Der Titelschutz eines Werks erlischt erst mit der endgültigen Aufgabe des Gebrauchs für das Werk. Besteht die Möglichkeit einer erneuten Ausstrahlung bei einem Film, liegt keine endgültige Aufgabe vor. Die Bezeichnung "Der Seewolf" ist die deutschsprachige Übersetzung des Titels der Romanvorlage "The Sea-Wolf", hindert aber die Unterscheidungskraft wegen unterschiedlicher Werkarten nicht. Zudem beschreibt es die zentrale Eigenschaft eine Verfilmung des Romans zu sein. Zu beachten ist, dass Werktitel keinen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft enthalten.

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12. Juni 2009

Post von der Regio Post

Urteil des BGH vom 02.04.2009, I ZR 209/06

a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschreibenden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. (...)

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08. Juni 2009

„TheAuditor“ zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 05.02.2009, Az.: 30 W (pat) 56/06

Bei der Bewertung der anzumeldenden Wortfolge "TheAuditor" wird auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abgestellt. Es liegt ein enger beschreibender Bezug vor, da die verfahrensgegenständlichen Waren in näheren Zusammenhang zur Tätigkeit oder Ausbildung eines Auditors stehen oder Informationen über die Aufgaben des Auditors vermitteln. Der Marke fehlt daher die Unterscheidungskraft.

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08. Juni 2009

Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 10/07

Der anzumeldenden Marke kommt die Bedeutung eines schnell erstellten Fotoalbums zu sowie darauf folgend die Funktion einer im Vordergrund stehenden Sachangabe, aber nicht die eines betrieblichen Herkunftshinweises. Der Begriff gibt den Gegenstand der angebotenen kostengünstigen Dienstleistung wieder. Um geeigent werben zu können, muss der kostenbewusste Verbraucher zusätzlich angesprochen werden.

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04. Juni 2009

Zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 70/07

Wortmarken sind wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen vordergründlich ein beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet wird. Zudem beinhaltet sie eine Sachaussage, die sich ausschließlich in der Beschreibung erschöpft. Den inhalts- und themenbezogenen Sachaussagegehalt kann der Verbraucher sofort und ohne analysierende Zwischenschritte erschließen.

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02. Juni 2009

„Welcome to man´s paradise“

Beschluss des BPatG vom 01.10.2008, Az.: 29 W (pat) 70/06

Die Wortfolge "Welcome to man´s paradise" wird in den meisten Fällen als sloganartiger Hinweis verstanden, aber nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel. Nur für Waren, die ihrer Art nach unabhängig von thematischen Inhalten sind, kann die Wortfolge eingetragen werden.

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02. Juni 2009

Marke als solche verwenden!

Beschluss des BPatG vom 04.02.2009, Az.: 28 W (pat) 104/08

Stellt eine Marke, ein geläufiges Wort der englischen Sprache, eine bloße sachbezogene Warenangabe dar, so ist sie zu löschen. Die Bezeichnung muss als solche nicht verwendet worden sein; dass sie sich dazu eignet, ist ausreichend. Eine Löschung kann ausgeschlossen werden, wenn die Marke sich infolge intensiver Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Es fehlt hier aber an der markenmäßigen Verwendung.

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19. Mai 2009

„Alpha“

Urteil des EuG vom 29.04.2009, Az.: T-23/07 Da bereits ein Minimum an Unterscheidungskraft ausreicht, um einer Marke ausreichend Schutz verleihen zu können, können auch einzelne Buchstaben als Marke eingetragen werden. Die Richter des Europäischen Gerichts legten fest, dass der griechische Buchstabe "alpha" als geeignet erscheint, es den maßgeblichen Verkehrskreisen zu ermöglichen, den Ursprung der bezeichneten Waren bzw. Dienstleistungen zu identifizieren.
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18. Mai 2009

Keine Marke, die sich zur Beschreibung eignet

Beschluss des BPatG vom 03.03.2009, Az.: 24 W (pat) 52/07

Besteht eine Marke nur aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale von Waren dienen, so darf sie nicht eingetragen werden. Ausreichend ist allein die Eignung der Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung. Eine solche Bedeutung hat eine Marke, wenn sie schlagwortartig als Synonym für eine Verwendung steht, ohne dass auf konkrete Waren Bezug genommen wird.

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