„TheAuditor“ zu beschreibend!
Beschluss des BPatG vom 05.02.2009, Az.: 30 W (pat) 56/06
Bei der Bewertung der anzumeldenden Wortfolge "TheAuditor" wird auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abgestellt. Es liegt ein enger beschreibender Bezug vor, da die verfahrensgegenständlichen Waren in näheren Zusammenhang zur Tätigkeit oder Ausbildung eines Auditors stehen oder Informationen über die Aufgaben des Auditors vermitteln. Der Marke fehlt daher die Unterscheidungskraft.