Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

17. Dezember 2009

Die „EIFEL-ZEITUNG“

Urteil des BGH vom 18.6.2009, Az.: I ZR 47/07 a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.
b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.
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17. Dezember 2009

Kein „WEIHNACHTS-ZAUBER“ bei Lindt

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 25 W (pat) 72/09

Das Bundespatentgericht entschied, dass die Wortmarke "WEIHNACHTS-ZAUBER", welche in erster Linie die besondere Ausstrahlung und Atmosphäre von Weihnachtsmärkten beschreibt, mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist. Der Bestandteil "WEIHNACHTS" weist einen engen Bezug zu Schokoladenwaren mit weihnachtstypischen Geschmacksrichtungen auf. Die Verbindung mit dem Bestandteil "ZAUBER" stellt laut BPatG lediglich eine werbeübliche Anpreisung, und damit keine Wortneuschöpfung, dar.
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10. Dezember 2009

Wortmarken „Pasta Fiesta“ und „FIESTA“ nicht verwechslungsfähig

Beschluss des BPatG vom 2.12.2009, Az.: 25 W (pat) 21/09 Der spanische Begriff "Fiesta" mit der Bedeutung "Fest, Feier, ..." ist als Bestandteil einer Marke für sich gesehen kennzeichnungsschwach. Trotz gleicher Warenklasse im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Zuckerwaren) verneint daher das Bundespatentgericht die Verwechslungsgefahr der Markennamen "Pasta Fiesta" und "FIESTA" i. S. d. §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
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07. Dezember 2009

Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung

Urteil vom OLG Köln vom 20.05.2009, Az.: 6 U 195/08

Hat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.
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01. Dezember 2009

Bezeichnende Marken in anderen Bereichen eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:29 W (pat) 111/06

Eine Marke muss nur in dem Bereich, für den sie eingetragen ist, markenrechtliche Schutzhindernisse befürchten. In anderen Bereichen freizuhaltende oder beschreibende Markenbezeichnungen gelten nur in diesen.
Im vorliegenden Fall ist die Marke "SchwabenBus" in den Bereichen Geschäftsleitung, Unternehmensberatung und Veranstaltung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten eintragungsfähig, auch wenn diese nahe an Tätigkeitsbereichen liegen können, in denen "SchwabenBus" nicht eintragungsfähig wäre.

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01. Dezember 2009

Gestalterische Freiheit bei der Markennutzung

Urteil des EuGH vom 30.11.2209, Az.: T-353/07 Wenn eine Wortmarke durch gestalterische Elemente erweitert wird, diese aber von ihrer Bedeutung hinter der Wortmarke zurücktreten, verringert dies nicht die Unterscheidungskraft der Wortmarke.
Im diesem Fall wurde die Wortmarke "Coloris" durch einen Globus sowie die Worte "global coloring concept", "gcc" und "colorants & technologies" in kleinerer Schrift untermalt.
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30. November 2009

Zucker- und Konditorwaren für „Small Kids“

Beschluss des BPatG vom 22.10.2009, Az.: 25 W (pat) 25/09

Der Name "Small Kids" wurde 2006 für Waren wie Zuckerwaren, Back- und Konditorenwaren und nicht medizinische Kaugummis ordnungsmäß eingetragen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt: Es wurden Bedenken geäußert, die deutsche Übersetzung des Namens "kleine Kinder" könnte den Eindruck erwecken, dass Zucker- und Konditorwaren für kleine Kinder eher ungesund seien und deshalb dieser Markenname vielmehr ungeeignet sei. Das Markenamt teilte diese Bedenken jedoch nicht und wies die Beschwerde zurück.
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27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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23. November 2009

Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08

Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.
Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
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13. November 2009

„WM 2010“ nicht FIFA-exklusiv

Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH zum Urteil I ZR 183/07 vom 12.11.2009

Als Organisator hat die FIFA nicht das alleinige Recht auf jede wirtschaftliche Nutzung von ihr organisierter Sportveranstaltungen. Die Marken und Markennutzung Ferreros, Sammelbildchen ihren Produkten beizulegen, beeinträchtigt die wirtschaftliceh Nutzung auf Seiten der FIFA nicht und führt auch zu keiner Irreführung des Verkehrs.
Die FIFA hat keinen Anspruch auf Markenlöschung gegen Ferrero.
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