Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung
Urteil vom OLG Köln vom 20.05.2009, Az.: 6 U 195/08
Hat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.
WeiterlesenHat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.