Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

13. Oktober 2009

Eintragbarkeit beschreibender Markennamen

Beschluss des BPatG vom 21.07.2009, Az.: 27 W (pat) 155/09 Markennamen fehlt die nach § 8 Abs. 2, Nr. 1 MarkenG notwendige Unterscheidungskraft insbesondere, wenn diese lediglich einen beschreibenden Charakter haben und daher für einen aufmerksamen Abnehmer nicht ersichtlich ist, dass die Ware von einem bestimmten Unternehmen stammt.
Dies gilt auch für bislang nicht beschreibend verwendete Worte und Neukreationen, sofern deren Wortbausteien selbst schutzunfähig sind.
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22. September 2009

Alte oder neue Kanzlei?

Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09

Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.
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03. September 2009

„Privat Edition“ als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 24.06.2009, Az.: 29 W (pat) 2/09

Das Zeichen "Privat Edition" weist noch die notwendige Unterscheidungskraft auf. Die Kombination der beiden Elemente ist als solche nicht lexikalisch nachweisbar und lässt daher Raum für verschiedenste Bedeutungen. Der gewisse Widerspruch zwischen den Bestandteilen erweckt lediglich einen verschwommenen Eindruck davon, was sich dahinter verbergen könnte.
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31. August 2009

Schweizer Rechtsanwälte

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 24 W (pat) 32/08

Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
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14. August 2009

Bösgläubige Eintragung der Domain bb-bank.net durch Initialieninhaber

Entscheidung der WIPO vom 30.07.2009, Verfahren-Nr. D2009-0696 Die Registrierung einer Domain, welche aus den Initialien des Anmelders besteht, ist durch eine private Person grundsätzlich zulässig. Existiert jedoch bereits ein eingetragener Markenname mit gleichem Wortlaut, muss der Markeninhaber zum Anspruch auf Domainübertragung darlegen, dass die Domain identisch und/oder verwechslungsfähig der eigenen Marke ist und die Domain durch die private Person bösgläubig eingetragen und benutzt wurde. Dies gelang im vorliegenden Fall der BBBank eG aus Karlsruhe vor dem Schiedsgericht der WIPO.
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06. Juli 2009

Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich

Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009

Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.

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03. Juli 2009

„Passionsspiele“

Beschluss des BPatG vom 28.05.2009, Az.: 25 W (pat) 70/08
Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die Marke "Passionsspiele" im Bereich von  Layoutgestaltungen von Internetauftritten über ausreichend Unterscheidungskraft zu den nicht nur regional, sondern weltweit bekannten Passionsspielen hat, welche die volkstümliche dramatische Darstellung des Lebens und Sterbens Christi präsentieren. Die Richter verneinten dies und sprachen sich wegen des fehlenden Sachbezugs von Layoutgestaltungen zu der allgemein verbreiteten Vorstellung über die Passionsspielen gegen eine Eintragung der Marke aus.

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18. Juni 2009

Filmtitel „Der Seewolf“ möglich

Urteil des OLG München vom 30.04.2009, Az.: 29 U 4978/08

Der Titelschutz eines Werks erlischt erst mit der endgültigen Aufgabe des Gebrauchs für das Werk. Besteht die Möglichkeit einer erneuten Ausstrahlung bei einem Film, liegt keine endgültige Aufgabe vor. Die Bezeichnung "Der Seewolf" ist die deutschsprachige Übersetzung des Titels der Romanvorlage "The Sea-Wolf", hindert aber die Unterscheidungskraft wegen unterschiedlicher Werkarten nicht. Zudem beschreibt es die zentrale Eigenschaft eine Verfilmung des Romans zu sein. Zu beachten ist, dass Werktitel keinen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft enthalten.

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12. Juni 2009

Post von der Regio Post

Urteil des BGH vom 02.04.2009, I ZR 209/06

a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschreibenden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. (...)

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08. Juni 2009

„TheAuditor“ zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 05.02.2009, Az.: 30 W (pat) 56/06

Bei der Bewertung der anzumeldenden Wortfolge "TheAuditor" wird auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abgestellt. Es liegt ein enger beschreibender Bezug vor, da die verfahrensgegenständlichen Waren in näheren Zusammenhang zur Tätigkeit oder Ausbildung eines Auditors stehen oder Informationen über die Aufgaben des Auditors vermitteln. Der Marke fehlt daher die Unterscheidungskraft.

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