Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“

05. November 2009

Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.10.2009, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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30. Oktober 2009

Eine „internationale“ Marke muss international eingetragen sein

Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2009, Az.: 4 U 222/08 Die Benutzung einer abgeänderten Markenform ist noch als Benutzung der eingetragenen Form zu werten, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert wird. Bei einer reinen Wortmarke ist die Schreibweise, hier abweichend Flammen über dem O, die eine Assoziation an Kamine und Öfen auslösen sollen, bedeutungslos. Dem Zusatz "internationale Marke" kommt Bedeutung zu, da der Verkehr darunter den Geltungsbereich und nicht das Verbreitungsgebiet versteht. Bei einer eingetragenen nationalen Marke wird so über den Geltungsbereich irregeführt, was wettbewerbswidrig ist.
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23. Oktober 2009

Wortmarke ohne eigene Identifikationswirkung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 33 W (pat) 21/08
Im Regelfall entsteht durch das bloße Zusammenfügung von beschreibenden Bestandteilen auch dann kein unterscheidungskräftiges Zeichen, wenn eine sprachliche Neuschöpfung geschaffen wird. Der Markenanmelder kann sich bei einer Ablehnung nicht auf eine abweichende Entscheidungspraxis des DPMA in der Vergangenheit berufen.
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14. Oktober 2009

Copernikus wird nicht mit technischer Infrastruktur in Verbindung gebracht

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 93/09

Um den berühmten Namen einer allgemein bekannten Persönlichkeit als Marke nutzen zu können, darf kein zu vermutender thematischer Bezug zu den angemeldeten Dienstleistungen bestehen. Bei der Bezeichnung "Copernikus" ist eine Eintragung für Dienstleistungen und Waren, die der technischen Infrastruktur dienen, möglich, da diese nicht auf geistige Inhalte gerichtet sind, gleichwohl aber zu Vermittlung solcher Themen dienen können.
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13. Oktober 2009

Eintragbarkeit beschreibender Markennamen

Beschluss des BPatG vom 21.07.2009, Az.: 27 W (pat) 155/09 Markennamen fehlt die nach § 8 Abs. 2, Nr. 1 MarkenG notwendige Unterscheidungskraft insbesondere, wenn diese lediglich einen beschreibenden Charakter haben und daher für einen aufmerksamen Abnehmer nicht ersichtlich ist, dass die Ware von einem bestimmten Unternehmen stammt.
Dies gilt auch für bislang nicht beschreibend verwendete Worte und Neukreationen, sofern deren Wortbausteien selbst schutzunfähig sind.
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22. September 2009

Alte oder neue Kanzlei?

Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09

Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.
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03. September 2009

„Privat Edition“ als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 24.06.2009, Az.: 29 W (pat) 2/09

Das Zeichen "Privat Edition" weist noch die notwendige Unterscheidungskraft auf. Die Kombination der beiden Elemente ist als solche nicht lexikalisch nachweisbar und lässt daher Raum für verschiedenste Bedeutungen. Der gewisse Widerspruch zwischen den Bestandteilen erweckt lediglich einen verschwommenen Eindruck davon, was sich dahinter verbergen könnte.
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31. August 2009

Schweizer Rechtsanwälte

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 24 W (pat) 32/08

Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
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14. August 2009

Bösgläubige Eintragung der Domain bb-bank.net durch Initialieninhaber

Entscheidung der WIPO vom 30.07.2009, Verfahren-Nr. D2009-0696 Die Registrierung einer Domain, welche aus den Initialien des Anmelders besteht, ist durch eine private Person grundsätzlich zulässig. Existiert jedoch bereits ein eingetragener Markenname mit gleichem Wortlaut, muss der Markeninhaber zum Anspruch auf Domainübertragung darlegen, dass die Domain identisch und/oder verwechslungsfähig der eigenen Marke ist und die Domain durch die private Person bösgläubig eingetragen und benutzt wurde. Dies gelang im vorliegenden Fall der BBBank eG aus Karlsruhe vor dem Schiedsgericht der WIPO.
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06. Juli 2009

Objektive Dringlichkeit bei Verfügungsverfahren maßgeblich

Urteil des LG Leipzig vom 29.05.2009

Im Verfügungsverfahren muss durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ersichtlich werden, dass eine objektive Dringlichkeit der Sache für den Kläger eine Verfügung rechtfertige. Dies ist nur gegeben, wenn die Verfügung dringend erforderlich zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt ist. Der bloße Hinweis darauf, dass es sich um eine Rechtsverletzung handele ohne den Nachweis der Dringlichkeit zu erbringen, rechtfertigt kein Verfügungsverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist dann in diesem Fall zu versagen.

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