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Urteile aus der Kategorie „Namensrecht“
16. April 2009 Beschluss des BPatG vom 10.03.2009, Az.: 27 W (pat) 133/08
Die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist eine Rechtsfrage, gerade keine Ermessensfrage. Daher führt eine Voreintragung ähnlicher Marken, auch mit Blick auf den Gleichheitssatz, nicht zu einer Selbstbindung der eintragenden Stellen.
Weiterlesen 15. April 2009 Urteil des OLG Köln vom 13.02.2009, Az.: 6 U 180/08
Die durchschnittliche Kennzeichnungskraft einer Marke kann aufgrund von Werbeaufwendungen und Vertriebszahlen zu einer erhöten Kennzeichnungskraft werden. Die Verwechslungsgefahr wird unter Zugrundelegung des Schriftbilds aus Verbrauchersicht beurteilt, wobei auffällige Unterschiede am Beginn und Ende der Wortmarken eine Verwechslung ausschließen.
Weiterlesen 09. April 2009 Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 26 W (pat) 42/08
Fehlt der unmittelbare Produktbezug zwischen der einzutragenden Bezeichnung und den hierfür beanspruchten Dienstleistungen, kann aus dieser Tatsache kein Rückschluss auf die Unterscheidungskraft gemacht werden. Allerdings hat der Verkehr sodann keine Veranlassung einen sachlich beschreibenden Hinweis auf die konkrete Dienstleistung zu sehen.
Weiterlesen 07. April 2009 Beschluss des BPatG vom 02.04.2009, Az.: 29 W (pat) 87/07
Namen sind grundsätzlich schutzfähig, wenn sie keine in Bezug auf die Symboldeutung oder sonstige Eigenschaften der beanspruchten Waren im Vordergrund stehende Sachaussage enthalten. Zulässig kann die Markenanmeldung auch dann sein, wenn eine Beschränkung auf Waren positiv formuliert ist, da dies zu keiner Rechtsunsicherheit führt.
Weiterlesen 07. April 2009 Beschluss des BPatG vom 28.01.2009, Az.: 26 W (pat) 86/08
Webeslogans werden grundsätzlich, auch wenn sie keine zusätzliche Orginalität aufweisen, nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden. Auch diese müssen das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweisen. Dazu kann keineswegs durch eine analytische, zergliederte Betrachtung gelangt werden, da der Verkehr eine solche für gewöhnlich nicht vornimmt.
Weiterlesen 06. April 2009 Beschluss des BPatG vom 11.02.2009, Az.: 26 W (pat) 9/09
Ausstattungen wie Ornamente, Umrahmungen, Musterungen sind grundsätzlich nicht als unterscheidungskräftig anzusehen, wenn sie lediglich als "Eyecatcher" dienen sollen. Auch kann eine Mehrdeutigkeit keine hinreichende Unterscheidungskraft begründen, wenn jede der möglichen Deutungsmöglichkeiten ungeeignet für eine Eintragung ist.
Weiterlesen 25. März 2009 Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2008, Az.: 315 O 988/07 Die Verwendung und Benutzung von Zeichen in Domains und Emailadressen können einen prioritätsbesseren kennzeichnenden Schutz als spätere Markenanmeldungen aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Zeichenverwendung im Rechtsverkehr nicht nur eine bloße "technische Adresse" darstellt, sondern gerade als Name für den hinter der Domain oder der Emailadresse stehenden Adressaten wahrgenommen und mit ihm sein Unternehmen oder seine angebotene Dienstleistung verstanden und assoziiert wird.
Weiterlesen 25. März 2009 Beschluss des BPatG vom 03.03.2009, Az.: 33 W (pat) 72/07
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Mehrwortzeichen oder Begriffskombinationen, wie Wortspiele oder Redewendungen, ist insbesondere auf die Geläufigkeit einer Redewendung im Zusammenhang mit den einzutragenden Waren und Dienstleistungen abzustellen.
Weiterlesen 25. März 2009 Beschluss des BPatG vom 11.03.2009, Az.: 26 W (pat) 22/08
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist insbesondere die Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren zu beachten, woraus sich der Grad der Ähnlichkeit der fraglichen Waren ergibt. Dabei können auch Substantive als Schlagworte unmittelbar beschreibend sein.
Weiterlesen 24. März 2009 Beschluss des BPatG vom 17.02.2009, Az.: 33 W (pat) 89/07
Ein hochgradiges Freihaltungsbedürfnis besteht bezüglich Begriffen, die den Bestimmungszweck von Waren oder Dienstleistungen beschreiben. Dabei gilt dies nicht nur für die Infinitivform des fraglichen Verbs, sondern erstreckt sich auch auf einfache Konjugationen. Dabei kommt es nicht auf die korrekte Schreibweise an, sondern lediglich auf den beschreibenden Aussagegehalt der Angabe.
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